Ein Ehepaar muss einen zugelaufenen Dackel an die ursprünglichen Besitzer zurückgeben. Foto: dpa

Es ist das Ende eines juristischen Gezerres um einen Dackel: Ein Paar aus Bayern muss einen im Urlaub zugelaufenen Hund an die ursprünglichen Besitzer aus Brandenburg zurückgeben.

Potsdam - „Lulu“ soll wieder in sein altes Hundeleben als „Bonny von Beelitz“ zurück: Ein Paar aus Bayern muss einen im Urlaub zugelaufenen Dackel an die ursprünglichen Besitzer aus Brandenburg zurückgeben. Das entschied am Mittwoch das Landgericht Potsdam nach einem jahrelangen Rechtsstreit. Weder alte noch neue Besitzer hatten auf das Tier verzichten wollen.

Die Münchner, die die Teckeldame 2012 bei einer Autobahnauffahrt westlich von Berlin aufgelesen hatten, hatten laut Urteil das Ordnungsamt nicht eingeschaltet und somit unrechtmäßig gehandelt.

„Lulus“ alte Identität als „Bonny von Beelitz“ war bekannt geworden, nachdem das Paar einen zweiten Teckel hatte anschaffen wollen und beim Züchter neue Papiere beantragt hatte. Die Münchner beteuerten in einer Mitteilung, sie hätten schon vorher auf verschiedensten Wegen nach den Ur-Besitzern gesucht - ohne Ergebnis. Der Ausreißer hatte weder Halsband noch Marke gehabt.

Im Gegenzug sollen die „Pflegeeltern“ 3271,16 Euro für Futter, Tierarzt und andere Ausgaben erstattet bekommen. Wenn sie dieses Geld erhalten haben, müssen sie das Tier herausgeben. „Sonst kommt ein Gerichtsvollzieher und holt den Hund ab“, erläuterte eine Gerichtssprecherin. Das Urteil ist unanfechtbar.