Im Skimming-Prozess in Karlsruhe fällt das Urteil später. Foto: dpa

Einem Brüderpaar wird vorgeworfen, in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern Geldautomaten manipuliert zu haben. Nun wurde das Urteil noch einmal aufgeschoben.

Einem Brüderpaar wird vorgeworfen, in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern Geldautomaten manipuliert zu haben. Nun wurde das Urteil noch einmal aufgeschoben.

Karlsruhe - Zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit müssen Richter in Baden-Württemberg ein Urteil in einem Fall von Geldkartenbetrug fällen: Das Landgericht Karlsruhe hörte am Dienstag die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Prozess gegen zwei Brüder im Alter von 31 und 32 Jahren. Das Urteil wird am Freitag gesprochen. Anfang Dezember hatte das Landgericht Baden-Baden einen 33-Jährigen in einem ähnlichen Fall von „Skimming“ zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Dieses Urteil könne für den Karlsruher Prozess aber nicht als Maßstab dienen - darin waren sich Staatsanwältin Ilona Finger und Verteidiger Karlheinz Schnell einig. Die Anklagevertreterin würdigte, dass der ältere Angeklagte von sich aus alle Taten gestanden und auch seine Mittäter benannt habe. Zudem habe er in der Bande eine „eher untergeordnete Rolle“ gespielt. Ohne die vorliegenden Gründe zur Strafmilderung sei eine sechsjährige Haftstrafe angebracht, sagte Finger. So aber plädierte sie für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten wegen Geldkartenfälschung und Computerbetrugs.

"Es tut mir sehr leid"

Rechtsanwalt Schnell machte für seinen Mandanten die Kronzeugenregelung des Strafgesetzbuchs geltend und betonte, dass nur eine Beihilfe zu den Straftatbeständen vorliege. Der Angeklagte sei zuvor noch nie straffällig geworden und aus einer „unglücklichen wirtschaftlichen Situation“ heraus „gelinkt worden“. Daher halte er eine Bewährungsstrafe in dem dafür vorgesehenen Rahmen von maximal zwei Jahren Haft für angemessen. Der Angeklagte entschuldigte sich in seinen Schlussworten bei den Geschädigten und sagte: „Es tut mir sehr leid.“

Der 32-Jährige hat 21 Fälle der zumindest versuchten Manipulation von Geldautomaten gestanden. Betroffen waren von Januar bis April 2013 Banken und Sparkassen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz. Mit den dort von Geldkarten ausgelesenen Daten von 278 Bankkunden stellten andere Täter gefälschte Geldkarten her und hoben damit im Ausland rund 146 000 Euro ab. „Ich bin zuversichtlich, dass wir sie irgendwann erwischen“, sagte Finger über die flüchtigen Mitglieder der „Skimming“-Bande.

Der 32-Jährige wurde im April 2013 zusammen mit seinem jüngeren Bruder verhaftet. Für diesen beantragte die Staatsanwältin neun Jahre Haft auf Bewährung. Dessen Verteidiger Christian Leitmann beantragte für seinen Mandanten Freispruch. Er stellte auch den Tatvorwurf der Fälschung von Geldkarten infrage und sagte, Skimming an sich führe zunächst nur zum Auslesen von echten Daten. „Damit wird ja nichts verändert.“