Zu hartes Vorgehen? Nach dieser Festnahme wurde das vier Polizisten vorgeworfen. Foto: 7aktuell.de/Simon Adomat

Überraschende Wende im Verfahren gegen vier Stuttgarter Polizeibeamte. Das Skandalvideo, das bundesweit Aufregung verursachte, zeigt offenbar nur die halbe Wahrheit.

Stuttgart - Die vier Stuttgarter Polizisten, die im Februar einen Mann verprügelt haben sollen, sind wieder im Dienst. Ein Polizeisprecher bestätigte unserer Zeitung, dass die Suspendierungen aufgehoben worden seien. Offenbar vermittelte das Skandalvideo, das Anfang April bundesweit für Schlagzeilen sorgte, einen falschen Eindruck.

Das Video zeigt, wie zwei Beamte einen Mann festhalten und zwei weitere ihn schlagen. Nachdem das Video öffentlich wurde, zeigte sich die Polizeiführung entsetzt, auch Innenminister Thomas Strobl ging auf Distanz. Von gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung war die Rede, was die Beamten den Job gekostet hätte. Die beiden prügelnden Beamten wurden suspendiert.

Viertem Beamten droht eine Strafe

Allerdings laufen die Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, die sich angesichts des noch laufenden Verfahrens nicht äußern will, nun darauf hinaus, dass drei der vier Beamten wenig bis nichts vorzuwerfen ist. Sie sind demnach einem Kollegen zu Hilfe geeilt, der einen widerspenstigen Mann festnehmen wollte. Dabei mussten sie in dem Moment davon ausgehen, dass die Festnahme zu Recht erfolgt. Zwei Beamte hielten den Mann fest, der dritte schlug mit dem Schlagstock in Richtung Kniekehle, um ihn zu Boden zu bringen. Diese Taktik wird den Beamten angeblich so beigebracht.

Dem vierten Beamten droht in jedem Fall eine Strafe. Er hatte den Mann aufgefordert, an einer Unfallstelle die Zigarette auszumachen. Als dieser sich weigerte, wollte der Polizist ihn festnehmen. Dies hätte er wohl schon deshalb nicht tun dürfen, weil die Brandgefahr an der Unfallstelle zu dem Zeitpunkt bereits gebannt war.

Im Gerangel schlug der Polizist zudem ziellos mit der Faust auf den Mann ein. Dafür dürfte er wegen Körperverletzung im Amt belangt werden. Allerdings wird die Strafe wohl unter einem Jahr bleiben, so dass auch dieser Beamte nicht entlassen wird.