Esslingens Landrat Heinz Eininger rechnet zum Jahresende mit einer Zuspitzung der Situation – es könnten Notunterkünfte erforderlich werden. Ein neues Containerdorf in Kirchheim steht erst Ende 2024 zur Verfügung.
Landrat Heinz Eininger wählte angesichts der rasant steigenden Zahl von Flüchtlingen, die der Kreis Esslingen unterbringen muss, deutliche Worte: „Die Kapazitäten in der vorläufigen Unterbringung sind erschöpft, die Lage ist äußerst kritisch.“ Schon im November könnte die Grenze des Leistbaren erreicht, „wenn nicht gar überschritten werden“, sagte Eininger in der jüngsten Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses des Kreistages.
Entspannung der Lage nicht in Sicht
Während die Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine stetig sinkt, steigt die Zahl der Flüchtlinge aus anderen Herkunftsländern kontinuierlich an. Dabei handelt es sich überwiegend um Menschen aus Syrien und Afghanistan, inzwischen auch verstärkt aus der Türkei, stellt die Kreisverwaltung fest. In diesem Jahr wurden bereits 1000 nicht-ukrainische Flüchtlinge im Kreis Esslingen aufgenommen – fast doppelt so viele wie im Vorjahr (596). „Eine Entspannung der Lage“, sagte Eininger, „ist derzeit nicht absehbar. Die Zugangszahlen in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen sind weiterhin sehr hoch.“ Und: Alles deute darauf hin, dass sich diese Entwicklung fortsetzen werde, betonte Eininger mit Verweis auf die Krisenherde im Nahen und Mittleren Osten sowie in zahlreichen afrikanischen Ländern.
Die Belegungssituation in den 30 Gemeinschaftsunterkünften des Kreises spitzt sich zu. Ende August befanden sich laut Eininger 2188 Geflüchtete in der sogenannten vorläufigen Unterbringung, kreisweit standen zu diesem Zeitpunkt 2548 Plätze zur Verfügung. Berücksichtigt man die kleine vorgehaltene Reserve, sind damit quasi alle Betten belegt. „Die neuesten Zuweisungszahlen verschärfen die Lage jedoch erheblich“, sagte Eininger. So müsse der Landkreis im September kurzfristig 317 Flüchtlinge aus aller Welt aufnehmen. Und im Oktober sollen es gar 400 sein. Zum Ende des Jahres rechnet die Kreisverwaltung inzwischen mit 2693 Geflüchteten, die man unterbringen muss. Nur wo? Laut Eininger würden dafür mehr als 300 Plätze fehlen – und bis Ende Juni nächsten Jahres könnten sogar 500 Plätze fehlen. Den Prognosen zufolge steigt die Zahl der Asylbewerber bis dahin auf 3142.
Neue Unterkünfte decken Bedarf nicht
Derzeit werde auf Hochtouren daran gearbeitet, die benötigten Plätze zu schaffen. So würden in den nächsten Monaten weitere Unterbringungsmöglichkeiten in Ostfildern, Weilheim, Köngen, Nürtingen und Denkendorf geschaffen, informierte Eininger. Diese würden jedoch bei weitem nicht ausreichen, den Bedarf zu decken. Denn die Gemeinschaftsunterkünfte leeren sich kaum noch. Zum einen, weil es angesichts der Wohnungsnot allerorten immer schwieriger werde, die Flüchtlinge anschließend in den Kommunen unterzubringen. Zum anderen, weil sich die Asylverfahren immer länger hinziehen würden. Die Schaffung von Notunterkünften sei daher „nicht mehr auszuschließen“, räumte Landrat Eininger ein und betonte zugleich: „Wir möchten die Belegung von Sporthallen aber unbedingt vermeiden.“
Vor diesem Hintergrund plant die Kreisverwaltung den Bau eines Containerdorfes mit bis zu 150 Plätzen in Kirchheim. Die Grundstücke in der Boschstraße 30 und 32 gehören dem Landkreis. Die darauf befindlichen Gebäude wurden ursprünglich errichtet, um Wohnungen für die Hausmeister der zwei benachbarten beruflichen Schulen zu schaffen, dienen aber seit gut zehn Jahren schon als Flüchtlingsunterkunft für 40 bis 50 Menschen.
Die aus den Fünfziger und Sechziger Jahren stammenden Häuser sind inzwischen stark sanierungsbedürftig: Bäder, Sanitäreinrichtungen, Küchen und technische Anlagen sind veraltet, Rohrleitungen undicht, Fenster, Fassaden und Balkone marode. Im Keller und an den Außenfassaden breitet sich der Schimmel aus, geheizt wird mit alten Nachtspeicheröfen. Etwa drei Millionen Euro müsste der Kreis in eine Generalsanierung investieren – eine laut Eininger unverhältnismäßig hohe Summe.
Flexibel auf Zuströme reagieren
Die Verwaltung will daher beide Gebäude abreißen und auf dem Areal zunächst für zwei Jahre Wohncontainer mit Platz für bis zu 150 Personen aufstellen. „Eine anschließende Verlängerung ist jedoch bei Bedarf problemlos möglich“, betonte der Landrat. Ein fester Neubau sei nicht geplant, man wolle flexibel bleiben und bei rückläufigen Flüchtlingszahlen die Container wieder entfernen. Die Grundstücke, erläuterte Eininger das Konzept, würden dann unbebaut bleiben und könnten bei steigender Zuwanderung kurzfristig reaktiviert werden. „Wie die Vergangenheit zeigte, schwanken die Flüchtlingszugänge teilweise erheblich.“ Darauf wolle der Kreis nicht mit einem ständigen, aufwendigen An- und Abmieten von Immobilien reagiere, betonte der Landrat.
Die Kosten für den Gebäudeabriss und die Grundstückserschließung belaufen sich auf 1,75 Millionen Euro – inklusive dem Bau einer Trafostation, die zur Stromversorgung erforderlich ist. Für die Anmietung der Container kalkuliert die Kreisverwaltung mit monatlichen Kosten in Höhe von rund 70 000 Euro. Der Ausschuss des Kreistages stimmten den Plänen zu. Aus heutiger Sicht könnte das Containerdorf in der Kirchheimer Boschstraße Ende 2024 zur Verfügung stehen.
So ist die Unterbringung von Flüchtlingen geregelt
Erstmalig
Erste Anlaufstelle für Asylsuchende in Deutschland sind die jeweiligen Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEAs). In Baden-Württemberg gibt es derzeit elf Standorte. Dort wird jeder Ankommende registriert und muss so lange bleiben (maximal 18 Monate), bis er in einen Stadt- oder Landkreis im Land verlegt wird. Die Zuteilungsquote ergibt sich aus dem prozentualen Anteil des jeweiligen Kreises an der Gesamtbevölkerung Baden-Württembergs.
Vorläufig
Für die vorläufige Unterbringung sind die Kreise zuständig. In den Gemeinschaftsunterkünften ist der Asylsuchende bis zum Abschluss seines Asylverfahrens, maximal jedoch für zwei Jahre, untergebracht.
Anschließend
Danach werden Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung in der Anschlussunterbringung untergebracht. Für diese ist die jeweilige Kommune zuständig, der die Geflüchteten zugeteilt wurden.