Unter anderem die Stadtbibliothek und die Galerie der Stadt Sindelfingen öffnen wieder die Tore, ohne dass Besucher Termine vereinbaren müssen Foto: Archiv/Thomas Bischof

Weil die Coronazahlen stabil unten bleiben, können städtische Einrichtungen wie die Bibliothek, die Galerie oder Museen in der Stadt öffnen. Auch für die Gastronomie ergeben sich neue Freiheiten.

Sindelfingen - Mit Blick auf die Landkreis-Inzidenz, die zuletzt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 lag, sind seit dem heutigen Montag weitere Lockerungen eingetreten. Das teilt die Stadt Sindelfingen in einer Pressemitteilung am Montagnachmittag mit. Gemäß Corona-Verordnung des Landes sind Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten möglich und der Einzelhandel kann mit geänderten Regelungen hinsichtlich der möglichen Kundenzahl öffnen, wobei Kunden keinen negativen Test mehr vorweisen müssen.

Auch für Bibliotheken, Galerien oder Museen gibt es Lockerungen: In der Stadtbibliothek ist der Besuch und die Ausleihe beziehungsweise Rückgabe von Medien während der Öffnungszeiten vor Ort ohne Termin und ohne Nachweis eines negativen Tests möglich, die Besucherzahl ist weiterhin begrenzt, der Mindestabstand ist einzuhalten und es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Darüber hinaus bleibt die digitale Zweigstelle über die Website www.onlinebibliothekbb.de erreichbar.

Die Galerie der Stadt, das Stadtmuseum und das Webereimuseum können Bürger ab sofort ebenfalls ohne Testnachweis besuchen, auch hier bleibt die Besucherzahl jedoch begrenzt und die Maskenpflicht bestehen. Die Regelungen für Inzidenzen unter 50 gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Regelungen in anderen Bereichen – etwa Kulturveranstaltungen, Gastronomie und Schwimmbäder – der jeweils aktuellen Öffnungsstufe aus dem Stufenkonzept der Landesregierung und werden zurückgenommen, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegt.

Weitere Öffnungen ab Dienstag

Weil seit dem offiziellen Unterschreiten der 100er-Marke zudem über die letzten 14 Tage eine sinkende Tendenz bei der Landkreis-Inzidenz bestand, tritt am morgigen Dienstag, 1. Juni, die zweite Öffnungsstufe des Stufenkonzepts des Landes in Kraft – das hat der Landkreis heute entsprechend festgestellt. Neben weiteren Lockerungen etwa für Kulturveranstaltungen, Fitnessstudios oder die Gastronomie, die dann bis 22 Uhr geöffnet haben darf, können auch Hallenbäder den öffentlichen Badebetrieb unter Auflagen aufnehmen. Dabei bleibt das Hallenbad des Sindelfinger Badezentrums aufgrund umfangreicher Techniksanierungen zunächst geschlossen und bereitet die Öffnung für den Badebetrieb im Herbst vor.

Bereits am 17. Mai ist das Freibad in die Saison gestartet, das mit neuen Spielarealen für Kinder und bei den aktuell steigenden Temperaturen zum Besuch einlädt. Jeder Badegast muss vorab ein Zeitfenster für den Schwimmbadbesuch online oder telefonisch buchen. Darüber hinaus ist ein negativer Corona-Schnelltest erforderlich; nachweislich geimpfte oder genesene Personen benötigen keinen Testnachweis. Das Buchungssystem ist unter www.badezentrum.de/tickets abrufbar, zudem ist unter der Rufnummer (07031) 860 20 ein Telefonservice eingerichtet.

Das Gartenhallenbad in Maichingen öffnet am 1. Juni für den öffentlichen Badebetrieb unter Corona-Bedingungen, alle Informationen und Regelungen für den Besuch sind unter www.gartenhallenbad-maichingen.de zusammengestellt.

Die SMTT (Schule für Musik, Theater und Tanz) kann nach aktuellen Regelungen nach den Pfingstferien wieder alle Fächer inklusive Blasinstrumente und Gesang in Präsenz anbieten. Auch Proben sind wieder möglich. Eine Zusammenstellung aktueller Informationen ist auf der städtischen Webseite unter www.sindelfingen.de/corona zu finden.