Ein Sindelfinger kauft zweimal an Tankstellen mit Falschgeld ein. Trotz Beweisen bleibt die Herkunft der Scheine rätselhaft. Die Spur führt zu einem flüchtigen Nachbarn.
Im November 2023 kauft ein Sindelfinger - damals Mitte Zwanzig - zwei Playstation-Gutscheine für jeweils 100 Euro und eine Packung Kaugummi in einer Tankstelle im Kreis Böblingen. Einige Stunden später bemerkt die Kassierin, dass der Mann mit drei gefälschten 50-Euro-Scheinen bezahlt hat. Bereits einige Monate zuvor hatte er Ware mit gefälschten Scheinen an einer anderen Tankstelle im Kreis gekauft. Richter Kömpf verurteilt den Mann am Amtsgericht Böblingen nun zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung.
Polizeilich war der Angeklagte bisher ein unbeschriebenes Blatt. Er hat ein festes Gehalt als Industriemechaniker, lebt mit seiner Ehefrau in einer Eigentumswohnung und ist seit sechs Monaten Vater. „Es gibt kein Krätzerchen in der gesamten Historie“, sagt der Verteidiger über seinen Klienten.
Angeklagter bestreitet Wissen über Falschgeld
Vor Gericht bestreitet der Mann nicht, mit Falschgeld bezahlt zu haben - schließlich gibt es entsprechende Videoaufnahmen aus dem Verkaufsraum der Tankstelle. Doch bis zuletzt besteht er darauf, nicht gewusst zu haben, dass es sich um gefälschte Scheine gehandelt habe.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zu zwei verschiedenen Zeitpunkten mehrere gefälschte 50-Euro-Noten mit Absicht in den Zahlungsverkehr gebracht zu haben. Beide Male hatte er in Tankstellen im Kreis Böblingen damit bezahlt.
Wie genau das Geld in seinen Besitz gekommen ist, bleibt bis zuletzt unklar. Der Angeklagte vermutet, dass das Geld durch Verkäufe eines Sofas, Autos oder Reifen über Kleinanzeigen.de bei ihm gelandet sein müsse - doch nachweisen lässt sich dies letztlich nicht. „Shit happens“, sagt sein Verteidiger zu dem angeblichen Zufall, dass der Angeklagte mit drei 50-Euro-Scheinen aus ein- und derselben Fälschungsklasse und mit gleicher Plattennummer bezahlt habe.
Ein Zufall erscheint der Staatsanwältin nicht plausibel
Ein zu großer Zufall, wie die Staatsanwältin findet. „Ich bin überzeugt, dass er wusste, dass die Scheine gefälscht waren“, sagt die Staatsanwältin. Eine andere Erklärung für die drei falschen Scheine aus derselben Lieferung im Geldbeutel des Angeklagten sei kaum plausibel.
Zusätzlich belastend für den Angeklagten ist ein weiteres Detail: Ermittler machten nämlich die Person, die das Geld wohl illegal besorgt und weiterverkauft hatte, ausfindig: Ein Mann, der in direkter Nachbarschaft des Elternhauses des Angeklagten wohnte.
In einem zweiten Verfahren hätte dieser am selben Tag auch noch vor Gericht erscheinen sollen. Doch nur sein Verteidiger tauchte auf. Selbst er habe seinen Klienten nicht erreichen können, erklärt er und vermutet, dass sich der Mann abgesetzt haben dürfte. Dieser wird nun mit Haftbefehl gesucht.
Richter Kömpf spricht das Urteil: ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung
Der Sindelfinger allerdings, der pünktlich zu seinem Gerichtstermin erschienen war, will den Mann aus seiner Nachbarschaft gar nicht kennen. Auf seinem Handy hatten Ermittler zwar die Telefonnummer des Nachbarn als WhatsApp-Kontakt gefunden, ein Chatverlauf konnte jedoch nicht sichergestellt werden. Ob, wie und wann er von dem Mann gefälschtes Geld erhalten hat, bleibt bis zuletzt unklar.
Richter Werner Kömpf verurteilt den Angeklagten schließlich zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. „Die Beweislage ist tatsächlich schwierig“, sagt er in seinem Schlusswort. Doch dies sei bei Geldfälschung meist der Fall.
Gegen ihn spreche, dass das Falschgeld aus derselben Quelle stamme und der Angeklagte gleich zweimal damit bezahlt habe. Dass der junge Mann das Falschgeld durch private Verkäufe erhalten habe, nimmt der Richter ihm nicht ab - die Verkäufe über Kleinanzeigen.de hätten bereits Monate im Voraus stattgefunden. Dass Bargeld so lange vorrätig gehalten werde, sei nicht glaubwürdig. Schließlich setzt der Richter die Strafe wegen der bisher weißen Weste des Angeklagten jedoch auf Bewährung aus.