Im Juni durchsuchte die Polizei den Bereich am Mönchsbrunnen. Foto: SDMG

Im Sindelfinger Mordprozess vor dem Landgericht Stuttgart will die Anklagevertreterin die Höchststrafe, die Verteidigung plädiert auf Freispruch. Das Urteil fällt am 20. März.

Komplett gegensätzlich haben die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung die Ergebnisse der Beweisaufnahme im Sindelfinger Mordprozess nach sechs Verhandlungstagen in ihren Schlussplädoyers bewertet. Freispruch oder lebenslang hinter Gitter wegen Mordes? Das Urteil soll am 20. März fallen.

 

Während die Staatsanwältin in diesem Indizienprozess an der 1. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts den Tatvorwurf des Mordes als erwiesen ansieht und eine lebenslange Haftstrafe für den 46-jährigen Angeklagten forderte, plädiert der Verteidiger auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft sieht die Anklage als erwiesen an, nach der der 46-Jährige eine 38 Jahre alte ehemalige Bekannte am 23. Februar vergangenen Jahres im Wald in der Nähe des Sindelfinger Mönchbrunnens heimtückisch ermordet und die Leiche in einem schmalen Amphibiendurchlass versteckt hat.

Geodaten auf dem Handy belasten ihn

Nach Ansicht der Anklagevertreterin hatte sich das Verhältnis zwischen den beiden, die sich im Oktober des Jahres 2024 auf einer Halloween-Party kennengelernt hatten, im Januar vergangenen Jahres verschlechtert. Beide hätten im Januar häufig miteinander telefoniert. Mehrere Zeugen hätten berichtet, dass die Frau in den letzten Tagen vor ihrem Verschwinden Angst vor dem Angeklagten gehabt habe.

Nach einem gemeinsamen Abend am 19. Februar 2025 habe sich der Angeklagte aus der Runde verabschiedet, um nach Hause in die Nähe von Singen am Bodensee zu fahren. Wie die Geodaten seines Handys jedoch zeigten, sei er stattdessen an den Tatort gefahren und erst in den frühen Morgenstunden zurück an den Bodensee. Am 21. und 22. Februar sei er laut den Geodaten noch zweimal abends an der Stelle gewesen. Diese Besuche des späteren Tatorts sind bedeutsam.

Das Motiv ist weiter unklar

Am 23. Februar habe er die 38-Jährige dann auf ihrem Heimweg von der Arbeit im Restaurant der Sindelfinger Schützengilde abgepasst, sie von ihrem Elektroroller gezogen und durch „Gewalt gegen den Hals“ getötet. Anschließend habe er sie bis auf Socken, BH und Handschuhe entkleidet und versteckt. „Die Frau hatte keine Chance, weil der Angeklagte die Laterne in der Nähe des Tatorts manipuliert hatte, und sie ihn in seiner dunklen Kleidung bei stockdunkler Nacht nicht sehen konnte“, so die Staatsanwältin. Anschließend habe der Mann die Abdeckung des Laternenkastens sowie den E-Roller, den die Chefin der 38-Jährigen für ihren Heimweg gegeben hatte, in einem nahe gelegenen Rückhaltebecken versenkt. Ihre Leiche wurde erst drei Monate später von Waldarbeitern entdeckt.

Entscheidendes Indiz seien die Geodaten: Demnach sei der Angeklagte am Tattag und mehrere Tage zuvor am Tatort gewesen. „Es gibt keine Hinweise, dass jemand anderes das Handy benutzt hat. Der Angeklagte hat es in der Zeit auch beruflich genutzt“, sagte die Staatsanwältin. Zudem habe er kein Alibi für die Tatzeit und habe sich bei der Arbeit krank gemeldet.

Verteidiger sagt: Handy sei kein Beweis

Zudem spreche sein widersprüchliches Verhalten nach der Tat gegen ihn: Er habe zunächst das Gerücht gestreut, dass die Frau ihren Sohn mithilfe von Schleppern aus der Mongolei holen wolle, er habe ihr dafür sogar 2000 Euro gegeben. Später habe er erzählt, die Frau habe den Sohn selbst abholen wollen. Nach dem Leichenfund habe er dann behauptet, er selbst habe den Sohn aus der Slowakei abholen sollen, wo er hingebracht werden sollte. „Er hat die Aussagen an die Ermittlungsergebnisse angepasst und Nebelkerzen geworfen, um die Ermittlungen zu verzögern“, meinte die Staatsanwältin. Ungeklärt bleibe allerdings das Motiv: Hat sie ihm Geld geschuldet? Oder wollte sie ihn in Drogengeschäfte verwickeln? Denkbar sei auch, dass ihn die 38-Jährige genervt habe, weil diese die beste Freundin seiner damaligen Partnerin gewesen sei, und er kaum noch allein mit ihr zu zweit zusammen sein konnte. Als Mordmerkmal sieht die Staatsanwältin Heimtücke im Handeln des Angeklagten. Er habe die Arg- und Wehrlosigkeit der Frau auf dem Heimweg im Dunkeln ausgenutzt, auf Heimtücke weise auch die Vorbereitung der Tat mit der manipulierten Laterne hin.

Die Leiche soll er in einem Amphibiendurchlass unter der Straße an diesem Rückhaltebecken Goldbachsee versteckt haben. Foto: SDMG

Verteidigung kritisiert „nur Interpretation“

Einen Freispruch mangels kriminaltechnischer Beweise fordert hingegen der Verteidiger des 46-Jährigen. Es gebe keine Spuren wie Fingerabdrücke oder DNA des Angeklagten am Tatort. „Die Anklage stützt sich nur auf Indizien und Interpretationen“, betonte er. In einem Indizienprozess komme es aber umso mehr auf die Motivlage des Täters an. Eine solche sei jedoch nicht zu erkennen. „Eine solche Tat braucht eine Vorgeschichte, einen eskalierenden Konflikt“, führte der Anwalt weiter aus.

Auf die Geodaten des Handys allein könne man eine Verurteilung auch nicht stützen. Solche entstünden nicht nur dadurch, dass sich das Handy am Tatort befinde, sondern auch, wenn man einen Ort suche oder eine Routenberechnung mit einer Navigations-App mache. Zudem seien diese mit Unsicherheiten behaftet, da sie vom System nachträglich automatisch generiert würden.

Der Angeklagte, der den ganzen Prozess über geschwiegen hat, erklärte in seinem letzten Wort, dass er unschuldig sei.