Nach wie vor ist das Breuningerland in Sindelfingen ein Anziehungspunkt für die Menschen der Region. Foto: factum/Granville

In Kürze muss sich der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof mit der geplanten Erweiterung der Shoppingmall an der A 81 befassen. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte die Klage des Unternehmens gegen die Stadt abgewiesen.

Sindelfingen - Der Streit über eine Erweiterung des Sindelfinger Breuningerlands beschäftigt am 24. Oktober beginnt den Mannheimer Verwaltungsgerichtshof. Das Unternehmen will das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts vom März des vergangenen Jahres nicht akzeptieren und ist deshalb in die Berufung gegangen. Die Kammer hatte die Klage des Breuningerlands gegen die Stadt Sindelfingen abgewiesen, die ein Baugenehmigung hatte verweigern müssen.

Um 10 000 Quadratmeter Verkaufsfläche auf dann 42 000 Quadratmeter will das Unternehmen seine große Shoppingmail an der A 81 erweitern. Auch die Sindelfinger Stadtverwaltung und der Gemeinderat befürworten dies. Einer Bauvoranfrage der Firma hatte die Stadt daher im November 2012 stattgegeben. Sie musste den Bescheid aber auf Anordnung des Regierungspräsidiums zurücknehmen. Daraufhin klagte das Breuningerland gegen die Stadt – und verlor. „Die Rücknahme des Bauvorbescheids ist rechtmäßig“, sagte der Vorsitzende Richter Friedrich Klein am Stuttgarter Verwaltungsgericht. Ausdrücklich jedoch ließ er eine Berufung zu – ein seltener Fall bei Verwaltungsgerichtsverfahren. „Wegen der grundsätzlichen Frage“, die geklärt werden müsse, hatte der Richter erklärt. Entsprechend hoffnungsfroh geht das Unternehmen in die nächste Instanz.

Stuttgarter Gericht lehnte Klage ab

Die Stuttgarter Richter hatten der Stadt vorgeworfen, sie habe ihre Pflicht missachtet, die Nachbarstadt Böblingen und den Verband Region Stuttgart (VRS) über das Bauvorhaben des Breuningerlands zu informieren, bevor sie den Vorbescheid freigegeben habe. Sowohl die Region als auch die Stadt Böblingen sowie weitere Kommunen aus dem Kreis hatten gegen die Erweiterungspläne protestiert. Sie befürchten, dass ein so großes Shoppingzentrum die Kunden aus den Innenstädten abzieht.

Doch damit nicht genug: Außerdem bestünde bei solch großen Erweiterungsplänen – es gehe um „mehr als das Zehnfache eines Einzelhandels“, so der Richter – die Pflicht, ein ordentliches Planungsverfahren einzuleiten. Daran hätte auch das Stuttgarter Regierungspräsidium (RP) als Aufsichtsbehörde beteiligt werden müssen. Dies sei nicht geschehen. Deshalb sei der Bauvorbescheid rechtswidrig gewesen, und das Regierungspräsidium habe dessen Rücknahme rechtmäßig angeordnet.

Der Sindelfinger Oberbürgermeister Bernd Vöhringer begrüßt das neue Verfahren in der höheren Instanz. Denn der Regionalplan hindere ein renommiertes Bestandsunternehmen daran, seine Position im Wettbewerb zu behaupten, sagt Vöhringer. Die Stadt Sindelfingen investiere seit Jahren in die Weiterentwicklung der Innenstadt. „Zugleich sehen wir die Unterstützung des Breuninger-Vorhabens als geboten an, da wir dem Unternehmen vor Ort die Möglichkeit geben müssen, dem enormen Wettbewerb in der Region standzuhalten, um damit 1500 Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Eine starke Innenstadt und ein attraktives Breuningerland – das ist unser Ziel“, betont der OB.

Es geht um 1500 Arbeitsplätze

Vom Breuningerland gab es auf eine Anfrage unserer Zeitung keine Stellungnahme. Auch das Regierungspräsidium hielt sich bedeckt, teilte aber mit, dass es einen Prozessbevollmächtigten sowie zwei Vertreter zur Verhandlung nach Mannheim schicken werde. Aus Sindelfingen nehmen die Baubürgermeisterin Corinna Clemens, einige Fachleuten sowie ein Rechtsvertreter an der Verhandlung teil.