Bernd Vöhringer und Martin Horn; beide Bürgermeister haben Stress mit Fridi Miller. Foto: factum/Granville

Bernd Vöhringer hat im Moment stets einen Bodyguard an seiner Seite. Er soll ihn vor möglichen Angriffen schützen.

Sindelfingen - Der Sindelfinger Oberbürgermeister Bernd Vöhringer wird seit Dienstag von einem Bodyguard auf Schritt und Tritt begleitet. Der Grund für diese ungewöhnliche Maßnahme: Vöhringer wurde vor einigen Tagen in einem Facebook-Post massiv bedroht. In ihrem Facebook-Account hat Fridi Miller, die gegen Vöhringer bei der OB-Wahl angetreten war, in einem Video ihre „russischen, polnischen und arabischen Freunde“ dazu aufgerufen, gegen den Rathauschef vorzugehen. Darin äußerte sie Tötungsabsichten. Das Video ist mittlerweile nicht mehr zu sehen.

Die Stadt nimmt die Drohungen ernst und hat einen privaten Sicherheitsdienst engagiert, der bei allen öffentlichen Auftritten Vöhringers dabei ist. Zudem hat das Ordnungsamt ein Annäherungsverbot erteilt: Miller muss zum OB mindestens 20 Meter Abstand halten. Auch die Polizei wurde verständigt. „Wir haben eine Gefährderansprache gehalten“, sagte ihr Sprecher. „Frau Miller hat die Ansage zur Kenntnis genommen, ihr Verhalten aber verharmlost.“ Der Polizei liege das Video vor. Man habe ein Ermittlungsverfahren wegen „Bedrohung und Anstiftung zu einer Straftat“ eingeleitet, so der Sprecher.

Fridi Miller reagiert per Pressemitteilung mit weiteren Beleidigungen. „Platzverweis und Annäherungsverbot der Stadt Sindelfingen in Bezug auf OB Dr. Bernd Vöhringer erhalten am 23. 7. 2019. Ich frage mich langsam, wer der/die Irre ist?“, schreibt sie. Und: „ . . . ob Bernd Vöhringer sich aufgrund seines wirren Geisteszustands nicht untersuchen lassen sollte?“

Polizei ermittelt

Der Anlass ihrer Attacken dürfte ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in der vergangenen Woche sein. Dieses hatte einen Einspruch Millers gegen das Ergebnis der Sindelfinger OB-Wahl in letzter Instanz abgelehnt. Auch in anderen Städten, unter anderem in Freiburg, blockiert Miller die Amtseinsetzung des Wahlgewinners durch Gerichtsverfahren. Die Dauerkandidatin legt fast immer Einspruch gegen das Wahlergebnis ein.