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Eine Beschwerde der Stadt Böblingen beim Bundesverwaltungsgericht stoppt erneut die Erweiterungspläne des Unternehmens für seine Shoppingmall in Sindelfingen.

Sindelfingen - Die juristische Auseinandersetzung über die Vergrößerung des Sindelfinger Breuningerlands geht in eine neue Runde. Die Stadt Böblingen hat beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde eingelegt, weil der Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine Revision seines Urteils in dieser Sache nicht zugelassen hatte. Die Pressestelle des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts in Leipzig bestätigte den Eingang der Beschwerde.

Im Schnitt fünf Monate daure es, bis über eine solche Beschwerde entschieden sei, sagte die Pressesprecherin. „Durch die Nichtzulassungsbeschwerde wird das Urteil des Verwaltungsgerichtshof Mannheims erst mal nicht rechtskräftig, das heißt: wir müssen abwarten“, erklärt die Sindelfinger Stadtsprecherin Nadine Izquierdo. Dies bestätigt auch die Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts.

Groß war die Erleichterung im Management des Breuningerlands sowie bei der Stadt Sindelfingen gewesen, als das Mannheimer Gericht im November des vergangenen Jahres der Klage des Unternehmens stattgegeben hatte. Damit schien der Weg frei für eine Erweiterung der Verkaufsfläche um weitere 10 000 Quadratmeter.

Protest von allen Seiten

Die entsprechenden Pläne waren vom Regierungspräsidium bereits im Jahr 2012 gestoppt worden: Die Aufsichtsbehörde hatte die Stadt Sindelfingen angewiesen, einen von ihr erteilten positiven Bauvoranfragebescheid für Breuninger wieder zurückzunehmen. Dagegen hatte das Unternehmen geklagt – formal gegen die Stadt Sindelfingen, aber eigentlich gegen das Regierungspräsidium. In erster Instanz beim Stuttgarter Verwaltungsgericht wurde die Klage abgewiesen, die zweite Instanz in Mannheim gab dem Breuningerland recht.

Protest gegen die Erweiterungspläne hatte es aber auch vom Verband Region Stuttgart und mehreren Nachbarstädten, allen voran Böblingen, gegeben. Sie kritisierten, dass Sindelfingen sie nicht rechtzeitig über die Pläne informiert habe und gegen die Regeln des Regionalplans verstoße. Es sei zu befürchten, dass ein noch größeres Shoppingzentrum den Einzelhändlern der Umgebung Kunden abziehe.

Kein Kommentar vom Unternehmen

Nun hat die Stadt Böblingen einen Weg gefunden, die Erweiterung der Sindelfinger Shoppingmall zumindest weiter zu verzögern. 60 Seiten dick ist die juristische Begründung der Beschwerde, die die Stadt Böblingen aber nicht herausgibt. Zu groß sei die Gefahr von Fehlinterpretationen im laufenden Verfahren, so die Argumentation der Stadt. Im Wesentlichen aber geht es den Böblingern darum, dass der Nachbar Sindelfingen mit der Erteilung eines Bauvorbescheids für das Breuningerland bewusst die Planungspflicht umgangen habe, um so die Erweiterung der Verkaufsfläche durchzudrücken.

„Es ist schade, dass nicht alle am Verfahren Beteiligten das Urteil akzeptieren können“, sagte der Sindelfinger OB Bernd Vöhringer (CDU). „In einer wirtschaftlich starken Region darf die Politik nicht als Verhinderer agieren.“ Auch sieht er durch die Beschwerde die Beziehung zur Nachbarstadt belastet. „Es wird auch die Zusammenarbeit in der kommunalen Familie beschädigt, wenn versucht wird, unterschiedliche Auffassungen im Rechtsstreit bis zur letzten Ebene zu treiben. Wir hoffen jedoch, dass wir zukünftig wieder zur normalen Zusammenarbeit zurückfinden.“

Vom Breuningerland gab es auf Anfrage keine Stellungnahme. Alle Beteiligten brauchen nun einige Geduld. Denn ob es zu einem Verfahren in dritter Instanz kommt, das steht erst in einem halben Jahr fest.