Feuerwerk an der Grabkapelle Württemberg ist dieses Jahr nicht erlaubt. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Feuerwerk anschauen ja, selber eins zünden nein. An historischen Orten wie Schloss Solitude und der Grabkapelle auf dem Württemberg gilt für die Besucher in der Silvesternacht ein generelles Feuerwerksverbot.

Stuttgart - Den Countdown zum Jahreswechsel verbringt man gerne an besonderen Orten mit schöner Aussicht, zum Beispiel an der Grabkapelle auf dem Württemberg oder bei Schloss Solitude. Allerdings: Auf dem ganzen Gipfel des Württembergs, an der Grabkapelle und ebenso in der Umgebung von Schloss Solitude ist Feuerwerk verboten. Darauf weisen die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg hin.

Die Einhaltung des Verbots wird in der Silvesternacht kontrolliert. „Natürlich sind alle willkommen, die die tolle Aussicht an Silvester genießen wollen“, erklärt Stephan Hurst, als Leiter der Schlossverwaltung Ludwigsburg für die beiden Monumente zuständig.

Kein Feuerwerk an historischen Orten

Das Verbot ist nicht neu: Es besteht schon seit vielen Jahren. Kontrolliert wird es durch Sicherheitspersonal, das in der Nacht des 31. Dezember auf dem Gelände wacht. Besonders die Gefährdung der weiter unten stehenden Silvestergäste ist ein Grund für das Verbot der Feuerwerkskörper.

Aber auch die historischen Mauern werden durch die brennenden Geschosse beschädigt: Daher ist überall, wo alte Monumente stehen, Feuerwerk verboten. Das gilt zum Beispiel auch für die historischen Innenstädte etwa von Tübingen und Rottweil, wo nach es nach Bränden generell verboten ist, Feuerwerkskörper zu zünden.