Das Silvesterfeuerwerk ist bei guten Wetter von Stuttgarts Höhenlagen – hier oberhalb von Obertürkheim – wunderbar zu beobachten. Foto: Peter Kästle (z)

Sie gehören zu Silvester wie das Glas Sekt: Raketen, Böller und Fontänen. Rund um die Grabkapelle herrscht zum Jahreswechsel allerdings striktes Feuerwerksverbot. Ein Ordnungsdienst wird patrouillieren.


Rotenberg - In der Silvesternacht werden Millionen Raketen den Nachthimmel wieder in schillernden Farben erstrahlen lassen. Es spricht nichts dagegen, dass die Stuttgarter pfeifend und knallend das neue Jahr begrüßen – im gesamten Stadtgebiet darf nach Mitteilung der Stadtverwaltung Feuerwerk abgebrannt werden.

„Wir haben geprüft, inwieweit Verbote im öffentlichen Raum möglich sind“, räumt Ordnungsbürgermeister Martin Schairer ein. Allerdings sei die Rechtslage schwierig. Allein zum Schutz der Gesundheit – etwa zur Minderung der Luftverschmutzung – gebe sie „aktuell nichts her“. Allerdings ermögliche das Sprengstoffrecht ein Verbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern oder besonders bedeutenden Gebäuden. „Deswegen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch oft in Städten verboten, die viel Fachwerk und enge Gassen bieten“, erklärt Schairer, warum es zum Beispiel in Tübingen ein Knallerverbot gibt. Und das schon seit zehn Jahren. Stuttgart hingegen verfügt nicht über durchgängige Fachwerkensemble. Selbst für die Cannstatter Altstadt, die Gebäude rund ums Weinbaumuseum Uhlbach oder den Spitalhof in Möhringen ergeht kein Feuerwerksverbot. Laut Schairer sei ein solches auch nur schwer kontrollierbar. „Hierzu haben wir noch keine Lösung gefunden, die praktikabel wäre“, räumt der Ordnungsbürgermeister ein.

Gleichwohl gibt auch in der Landeshauptstadt Ausnahmen. So ist die Böllerei vor zwei historischen Sehenswürdigenkeiten strengestens untersagt:vor Schloss Solitude und vor der Grabkapelle auf dem Württemberg – beides sehr beliebte Orte bei den Feiernden. Die Staatliche Schlösserverwaltung (SSG) hat dort aus Sicherheitsgründen ein Feuerwerksverbot erlassen. Das ist im Übrigen nicht neu, gibt es schon seit einigen Jahren. „Natürlich sind alle willkommen, die die tolle Aussicht an Silvester genießen wollen“, erklärt Stephan Hurst, der als Leiter der Schlossverwaltung Ludwigsburg für die beiden Monumente zuständig ist. Doch das Abbrennen von Raketen und Abfeuern von Böllern sei dort nicht erlaubt, weil die historischen Mauern beschädigt und Besucher, die weiter unten stehen, gefährdet werden könnten. Eigens engagierte Sicherheitsleute werden heute Nacht darauf achten, dass das Verbot eingehalten wird.