In Kirchheim weisen Schilder auf Böllerverbote zu Silvester hin. Foto: Stadtverwaltung Kirchheim

Nicht überall darf 2024 mit Raketen begrüßt werden. In manchen Bereichen muss ein Feuerwerk aus guter Laune genügen. Städte im Landkreis Esslingen machen sich Sorgen wegen der Brandgefahr. Wer Verbote missachtet, riskiert ein hohes Bußgeld.

Willkommen 2024! Viele Menschen wollen das neue Jahr lautstark mit einem Feuerwerk begrüßen. Da treten leise mahnende Töne von Menschen in den Hintergrund, denen die Sorge vor Bränden durch Pyrotechnik auf den Nägeln brennt. Komplette Böllerverbote gibt es in vielen Städten im Landkreis dennoch nicht, aber es werden feuerwerksfreie Zonen geschaffen.

 

Die Kommunen verweisen bei diesen Regelungen auf eine seit Oktober 2009 geltende Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Sie verbietet das Abbrennen von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden. Erlaubt ist die Knallerei zudem nur am 31. Dezember und am 1. Januar.

Ermittlung der Abstände

Esslingen macht sich stets aufs Neue Sorgen um seine historische Altstadt. Laut Marcel Meier vom Pressereferat der Stadtverwaltung ist es daher auch zum bevorstehenden Jahreswechsel wieder verboten, in der City Feuerwerk abzubrennen. Maßgeblich für den einzuhaltenden Abstand sei die Eigenart des jeweiligen Produkts. Bei Raketen sei dies etwa ihre Steighöhe: „Die maximale Steighöhe von in Deutschland zugelassenen Raketen beträgt 100 Meter.“ Auch im Bereich der Burg darf nicht geböllert werden: „Daher wird der Zutritt zum Kanonenbuckel, zur Burgstaffel und zum Seilergang aus Sicherheitsgründen gesperrt.“

Raketenfreie Zonen gibt es auch in Plochingen: „Insbesondere durch den Konsum von Alkohol kommt es oftmals zu einem leichtfertigen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen und infolgedessen zu einem erheblichen Risiko für Mensch und Umfeld“, teilt Michael Mikolajczak mit, der bei der Stadt für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist. In der Innenstadt und im Bahnhofsbereich sei die Knallerei verboten. Nicht geböllert werden darf auch in Nürtingen laut Pressesprecher Clint Metzger im Bereich des Krankenhauses auf dem Säer sowie im Umfeld von sämtlichen Alten- und Pflegeheimen in der Kernstadt sowie in den Ortsteilen. Geschützt werde auch die historische Bausubstanz der Stadt, wie zum Beispiel das Fachwerkgebäudeensemble im Bereich des Lindenplatzes in Oberensingen oder der Bereich um das historische Stadtmuseum in der Wörthstraße.

Beschränktes Böllern

In Kirchheim ist die Silvester-Knallerei wegen der Brandgefahr innerhalb des Alleenrings nicht gestattet. Auch außerhalb der historischen Altstadt dürfen laut Rathaussprecherin Vanessa Palesch in unmittelbarer Nähe zu Fachwerkhäusern keine Böller, Raketen oder Feuerwerksbatterien abgebrannt werden. Auf das Feuerwerksverbot innerhalb des Alleenrings werde durch Hinweisschilder an den Eingängen zur Innenstadt aufmerksam gemacht.

Schutz von Holzhäusern

Leinfelden-Echterdingen habe keine Reethäuser, dafür aber Häuser mit schönem, altem Fachwerk, sagt der Pressesprecher Thomas Krämer: „Das Gesetz bezieht sich auf alle Fachwerkhäuser, nicht nur auf die denkmalgeschützten Gebäude, und es gilt auch vor holzverkleideten Gebäuden.“ Wer gegen das Böllerverbot verstoße, riskiere ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro.