Böblingen setzt an Silvester auf bundesweite Regeln und auf Eigenverantwortung der Bürger. Foto: Stefanie Schlecht

Bum, krach, pfff: Gezündete Silvesterraketen sind nicht in allen Städten und Gemeinden im Kreis Böblingen gerne gesehen. Ein Überblick.

Während in manchen Städten im Kreis Böblingen zum Jahreswechsel Raketen in den Himmel steigen dürfen, bleibt es andernorts dunkel und still. In Waldenbuch und Herrenberg sind Raketen und Böller in den Altstädten verboten, in Böblingen und Sindelfingen dürfen sie gezündet werden. Die Kommunen begründen ihre unterschiedlichen Entscheidungen mit Sicherheitsaspekten, dem Schutz von Mensch und Umwelt sowie örtlichen Gegebenheiten.

 

In Herrenberg verweist die Stadtverwaltung auf das bundesweite Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen und brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern. Dieses wurde wegen eines durch eine Rakete ausgelösten Brandes in der Tübinger Altstadt in der Silvesternacht im Jahr 2008 beschlossen. Das Herrenberger Feuerwerksverbot gilt für die Altstadt und umfasst auch den Vorplatz der Stiftskirche und das Hofscheuer-Areal einschließlich der unmittelbar angrenzenden Grundstücke. Bei Fachwerkhäusern außerhalb dieses Bereichs gelte das gesetzliche Verbot in einem vergleichbar großen Abstand, teilt die Stadt Herrenberg mit. Auch in der Nähe von Kinder- und Altersheimen darf keine Pyrotechnik abgebrannt werden.

Historische Fachwerkhäuser in Waldenbuch und Herrenberg

Die Stadt Waldenbuch verhängt seit Jahren an Silvester ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper im historischen Altstadtbereich. „Das Abbrennverbot wurde erstmals zum Jahreswechsel 2009/2010 erlassen. Hintergrund damals war ein großer Brand in der Danneckerstraße, bei dem ein Fachwerkhaus bis auf die Grundmauern niedergebrannt ist“, erklärt eine Sprecherin der Stadt. „Durch die dortige Bebauung hatte die Feuerwehr große Mühe, ein Übergreifen auf die Nachbarhäuser zu verhindern.“ Das Feuerwerksverbot umfasst den Bereich der historischen Altstadt – den Marktplatz, die Marktstraße, Kirchgasse, Danneckerstraße und Teile der Straße Auf dem Graben und Neuer Weg. Es gehe hauptsächlich um den Bereich, in dem viele historische und teilweise auch denkmalgeschützte Gebäude in engen Straßen und Gassen dicht aneinandergebaut seien, heißt es aus dem Waldenbucher Rathaus. Bislang sei das Verbot immer gut eingehalten worden. Es gebe weder Beschwerden noch Anzeichen dafür, dass unerlaubt Feuerwerk abgebrannt werde.

Böblingen und Sindelfingen setzt auf bundesweite Regeln

In Böblingen und Sindelfingen setzt statt eines generellen Feuerwerksverbot an Silvester neben den bundesweiten Regeln auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Es gebe keine besondere Gefährdungslage durch Feuerwerk in der Stadt, begründet etwa die Böblinger Verwaltung die Entscheidung. In den vergangenen Jahren habe es keine besonderen Vorfälle wie Sachschäden oder Brände gegeben. Allerdings werde bei allen Feuerwerken jeweils darauf geachtet, dass schutzbedürftige Menschen geschont würden. Dies bedeute, dass das Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen und Kinderheimen untersagt ist, so ein Sprecher der Stadt.

Auch in Sindelfingen gibt es kein generelles Feuerwerksverbot an Silvester, es gelten lediglich die bundesweiten Regeln für das Abrennen von Feuerwerk, sagt ein Sprecher der Stadt. „Uns geht es nicht um zusätzliche Verbote, sondern um Sicherheit. Insbesondere in sensiblen Bereichen wie der Altstadt kann ein unsachgemäßer Umgang mit Feuerwerk schnell zu gefährlichen Situationen führen. Vor diesem Hintergrund bitten wir eindringlich darum, die bestehenden Regelungen zu beachten. Durch gezielte Information und Sensibilisierung wollen wir zu einem sicheren und verantwortungsvollen Jahreswechsel beitragen“, sagt Ordnungsamtsleiter Mehmet Koc.

In Holzgerlingen sollen Bürgerinnen und Bürger ganz auf privates Feuerwerk vor der eigenen Haustier verzichten, das hat aber einen anderen Grund: Die Stadt lädt um 24 Uhr zu einem professionellen Silvester-Feuerwerk des Pyrotechnikers Joachim Berner ein.

Ziel der Aktion ist es, Lärm, Müll und Umweltbelastungen zu reduzieren und die Verletzungsgefahr durch Silvester-Böllerei zu verringern.

Hintergrund zum Verbot

Gesetz
Seit dem 1. Oktober 2009 gilt deutschlandweit ein Verbot für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern oder anderen Anlagen wie zum Beispiel Tankstellen.

Anlass
Auslöser für das Gesetz war die Silvesternacht 2008/2009 in Tübingen. Dort hatte sich eine Rakete in einen Dachgiebel gebohrt und ihn in Brand gesetzt. Das Haus wurde unbewohnbar und das Feuer richtete einen Schaden in Millionenhöhe an. Nur ein Großaufgebot der Feuerwehr konnte verhindern, dass sich die Flammen weiter ausgebreitet und auf Nachbarhäuser übergegriffen haben.

Strafe Im Bußgeldkatalog ist geregelt, wie Verstöße geahndet werden. Für Baden-Württemberg etwa gilt: Wer einen nicht zertifizierten Knaller verwendet, betreibt oder herstellt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstraße bis zu 50 000 Euro rechnen. Wer mit einem Feuerwerkskörper Leib und Seele gefährdet oder fremde Sachen von einem bedeutendem Wert, hat mit fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe zu rechnen.