Am Sonntag ist der Hauptbahnhof wegen einer Drohung gesperrt worden. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Mehrere Schulen wurden vergangene Woche geräumt, nun der Hauptbahnhof. Muss die Polizei ihr Sicherheitskonzept vor dem Weihnachtsmarkt anpassen?

Der Sonntag ist stressig gewesen – für Bahnreisende und für die Polizei. Ein Anrufer hatte gegen 10.20 Uhr gemeldet, dass irgendeine Art von Anschlag auf den Hauptbahnhof bevorstehe. Die Landes- und die Bundespolizei sperrten daraufhin umgehend den ganzen Bahnhof ab. In der Woche davor waren landes- und bundesweit zahlreiche Drohungen an Schulen gerichtet worden. Muss die Polizei vor diesem Hintergrund über verschärfte Sicherheitsvorkehrungen nachdenken – etwa im Blick auf den Stuttgarter Weihnachtsmarkt? Und vor allem: Wann reagiert sie mit einer Sperrung oder Räumung eines bedrohten Objekts? Im Fall des Drohanrufs vom Sonntag ermittelt nun die Staatsschutzabteilung der Polizei.

 

„Wir haben ohnehin schon seit Jahren ein Sicherheitskonzept für den Weihnachtsmarkt, das wir immer wieder anpassen“, sagt der Polizeisprecher Stephan Widmann. Dazu gehören die baulichen Absicherungen mit Pollern rund um die Veranstaltungsflächen in der City einerseits. Das sind die Poller, die am Schlossplatz, an der Königstraße und am Marktplatz unter anderem installiert wurden, nachdem im Jahr 2016 ein Anschlag mit einem Lastwagen auf einen Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin verübt worden war. An den Eingängen des Weihnachtsmarktes werden zudem Einsatzkräfte mit Maschinenpistolen postiert. Auf dem Gelände des Marktes gehen Beamtinnen und Beamte in Zivil und Uniform Streife.

Das Konzept werde aufgrund der immer wieder aktualisierten Gefährdungsbewertung angepasst. „Da fließen natürlich jetzt auch die Lage im Nahen Osten und die aktuelle Reihe von Drohungen mit ein“, sagt der Polizeisprecher. Auch während des Weihnachtsmarktes sei eine Veränderung noch möglich, wenn sich neue Erkenntnisse zur Sicherheitslage ergeben würden.

Die Videoüberwachung in der Innenstadt soll nicht grundsätzlich verwendet werden. Sie wird nur an den Wochenenden und wenn keine Veranstaltungen und Versammlungen im beobachteten Bereich sind eingesetzt. Wenn es aber zu einer höheren Gefährdung komme, könnte man auf sie zurückgreifen.

Wie die Drohanrufe genau gecheckt werden, das verrät die Polizei natürlich nicht. Schließlich will sie den Tatpersonen keine Tipps geben. Nur so viel wird verraten: „Wir haben da Spezialisten bei der Kriminalpolizei, die bei solchen Anrufen eine Bewertung gemeinsam mit dem Landeskriminalamt vornehmen“, sagt Stephan Widmann.

Am Montag hieß es für Reisende am Hauptbahnhof schon wieder Geduld haben: Kurz nach 11 Uhr wurde dort wieder abgeriegelt, weil ein zurückgelassenes Gepäckstück gefunden worden war. Fachleute des Landeskriminalamts konnten nach einer kurzen Untersuchung jedoch Entwarnung geben.