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Nach dem Mord in Remscheid gibt es eine Diskussion über Sicherheit in Gefängnissen.

Stuttgart - Auch Baden-Württemberg verfügt über sogenannte Liebeszellen. In den Langstrafenanstalten Bruchsal, Freiburg, Heilbronn und Mannheim gibt es nach Auskunft des Justizministeriums spezielle Räumlichkeiten für den Langzeitbesuch. Die großräumigen Zellen dürfen nicht überwacht werden, um Gefangenen die Möglichkeit zu geben, mit ihrem Besuch auch intim zu werden.

Nach dem Gefängnismord von Remscheid ist eine Debatte über die Sicherheit in deutschen Haftanstalten entfacht. In der nordrhein-westfälischen JVA hatte ein Häftling am Sonntag seine Geliebte ermordet. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder hatte unter anderem Messer in den Besuchsraum geschmuggelt. Er wurde nicht durchsucht.

Die Einrichtung intimer Besuchsräume ist Ländersache. Deutschlandweit gelten unterschiedliche Regelungen. Bayern zum Beispiel hat die Langzeit-Besuchsräume verboten. Auch innerhalb eines Landes obliegt es den einzelnen Anstalten, Regelungen zu treffen. In Freiburg etwa dürfen nur Verheiratete Langzeitbesuch empfangen. "Wir prüfen das sehr genau", sagt Anstaltsleiter Thomas Rösch. Wegen Sexual- oder Gewaltdelikten vorbestrafte Häftlinge hätten in der Regel keine Aussicht auf dieses "Sonderangebot", so Rösch. "Selbstverständlich werden die Gefangenen und der Besuch vorher genau durchsucht."

Nach Ansicht des Sprechers von Justizminister Ulrich Goll (FDP) lässt sich ein Fall wie in Remscheid nie ganz ausschließen. Um einen Mord zu begehen, bedürfe es nicht zwangsläufig einer Tatwaffe. Insofern könne der Besuch nie vollumfänglich geschützt werden. Das Land denke jedenfalls nicht daran, die Auflagen zu verschärfen. Golls Sprecher: "Remscheid war ein außergewöhnlicher Fall. Ob es besser wäre, wenn die Insassen sexuelle Aggressionen im Gefängnis anderweitig ausleben, sei einmal dahingestellt."