Von Februar an greift die neue Verordnung in der Stadt, Polizei und städtischer Vollzugsdienst werden die Einhaltung überwachen. Foto: dpa/Marijan Murat (Symbolbild)

Der Gemeinderat hat am Donnerstag die Regelung für eine Waffenverbotszone beschlossen. Nun steht fest, wann die Stadt diese einführen will.

Die Waffenverbotszone in Stuttgart ist zunächst für die Dauer von zwei Jahren beschlossene Sache. Die Verordnung soll vom 1. Februar 2023 an greifen. Davor muss sie öffentlich bekanntgemacht werden. Außerdem werden die Einsatzkräfte geschult, die die Einhaltung überwachen sollen. Parallel dazu führe man auch schon Gespräche mit Hochschulen, denn das Projekt soll von Anfang an wissenschaftlich begleitet werden, um die vom Gemeinderat ebenfalls mit klarer Mehrheit beschlossene Evaluierung vorzubereiten.

Die Waffenverbotszone gilt in der Innenstadt innerhalb des Cityringes und im Stadtgarten bei der Universität. Die Verordnung besagt, dass Messer mit einer festen oder feststellbaren Klinge von mehr als vier Zentimetern Länge nicht mitgeführt werden dürfen. Die Polizei war im Frühjahr mit der Idee an die Stadt herangetreten, weil sie eine starke Zunahme der Delikte mit Messern beobachtet hatte: Innerhalb eines Jahres, von März 2021 bis März 2022, hatte sie 1048 gezählt, davon ein Viertel in der Innenstadt. In diesem Jahr sei die Zahl weiter gestiegen, „prozentual im deutlich zweistelligen Bereich“, sagte der Polizeipräsident Markus Eisenbraun auf Nachfrage in der Gemeinderatssitzung.

Was sagen die Kritiker?

Im Vorfeld war von den Kritikern und Skeptikern als Gegenargument angeführt worden, die Polizei würde die Regelung ausnutzen, um zusätzlich junge Leute zu kontrollieren, die an den Wochenenden ihre Freizeit in der Innenstadt verbringen. Vor allem der Stadtrat Luigi Pantisano (Linksbündnis) hatte immer wieder betont, dass junge Menschen mit Migrationshintergrund, People of Color und Schwarze ohnehin schon unter Racial Profiling leiden würden, also aufgrund ihres Aussehens diskriminiert und besonders häufig in Kontrollen geraten würden. Dem trat der Polizeipräsident auch in der Sitzung wieder entgegen.

Die Verordnung bietet keine zusätzlichen Berechtigungen für Kontrollen. Sie regelt das Verbot der Messer und die Konsequenzen: Bei Kontrollen gefundene Messer, die unter die Regelung fallen, dürfen eingezogen werden. Verstöße können mit einem Bußgeld belegt werden.

Zu den Kontrollanlässen führte der Polizeipräsident aus, die Einsatzkräfte würden das Geschehen in der Stadt beobachten – vor Ort, aber auch mit der im Sommer eingeführten Videoüberwachung. Würden sie Konflikte sehen, die zu eskalieren dräuen, würden die Kräfte dort eingreifen und bei den sich dann ergebenden Kontrollen auch auf die Messer achten. Auch bei sonstigen Kontrollen, wie es sie auf der Grundlage des Polizeigesetzes schon gibt, wird das Verbot angewendet.