In der Stuttgarter Innenstadt hat die Polizei nun bessere Möglichkeiten, Messer einzuziehen. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Seit vergangenem Freitag gilt in Teilen der Stuttgarter Innenstadt eine Waffenverbotszone. Sie soll die Gewalt mit Messern eindämmen. So verlief das erste Wochenende.

Sie ist mit Spannung erwartet worden, die Einführung einer Waffenverbotszone in der Stuttgarter Innenstadt. Sie soll die Zahl der Stichverletzungen durch Messer eindämmen. Nach vielen Diskussionen gilt die neue Regelung nun seit vergangenem Freitag. Das erste Wochenende zeigt, dass vielleicht manche Aufregung zuvor unnötig gewesen sein könnte.

Denn zum Auftakt hat die Polizei das umgesetzt, was sie bereits zuvor angekündigt hatte. Laut einem Sprecher hat es in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag keine zusätzlichen gezielten Kontrollen gegeben, um das Verbot durchzusetzen. „Es sind nur im Rahmen des gewöhnlichen Einsatzgeschehens Personen auch auf Waffen untersucht worden. Dabei hat es keine Feststellungen gegeben“, sagt der Sprecher. In der Innenstadt seien auch Flyer verteilt worden, um die Regeln bekannt zu machen. Auch die Mobile Jugendarbeit sei intensiv zur Aufklärung im Einsatz.

Kritiker hatten zuvor die Einführung einer Waffenverbotszone scharf abgelehnt. Ihr Argument: Die Polizei wolle damit den Kontrolldruck auf junge Leute erhöhen und stelle diese Gruppe unter Generalverdacht. Die Polizei und der Vollzugsdienst haben aber durch das Waffenverbot keine zusätzlichen Befugnisse bekommen, um mehr zu kontrollieren. Wenn im Rahmen einer anlassbezogenen Kontrolle der Verdacht aufkommt, dass eine verbotene Waffe dabei ist, haben sie nun die Rechtsgrundlage, dem nachzugehen und bei Bedarf zu reagieren. 

Die Regelung ist zudem zeitlich und räumlich eng begrenzt. Die Waffenverbotszone ist zunächst auf zwei Jahre befristet und wird wissenschaftlich begleitet. Sie gilt freitags und samstags zwischen 20 Uhr und 6 Uhr am nächsten Morgen sowie in den Nächten vor gesetzlichen Feiertagen. Und das nur innerhalb des Cityrings sowie im Stadtgarten beim Uni-Campus Stadtmitte.

Ausnahmen für bestimmte Berufe

Das Verbot umfasst gefährliche Gegenstände, die nicht unter das Waffengesetz fallen. Dazu gehören zum Beispiel Messer mit einer feststehenden Klinge, die länger als vier Zentimeter ist. Die Regeln gelten auch für Werkzeuge wie Sensen, Hecken- oder Baumschneidewerkzeuge. Für Handwerker und andere Berufe gelten aber Ausnahmen.