Wie geht es in der Innenstadt weiter in Sachen Sicherheit ? Foto: Fotoagentur Stuttgart/Andreas (Symbolbild)

Stuttgart plant in Abstimmung mit dem Land eine Messerverbotszone in der Innenstadt. Kritiker befürchten, dass Partygänger dann auf Schritt und Tritt kontrolliert werden. Ist das so?

Die Videoüberwachung in der City steht in den Startlöchern, die Waffenverbotszone wird vorbereitet. Was bedeutet das für junge Leute, die am Wochenende in der Stadt feiern wollen? Werden sie nun auf Schritt und Tritt überwacht und jede und jeder muss die Taschen öffnen, weil die Polizei aufgrund der noch umzusetzenden Regelung der Waffenverbotszone grundlos alle in der City kontrollieren kann?

 

Die Grundlage für Kontrollen ändert sich nicht

Nein, so sei es nicht, sagte der stellvertretende Polizeipräsident Markus Eisenbraun. Mit der Waffenverbotszone ändere sich keine Grundlage für Kontrollanlässe. „Das bleibt so, wie es seit Sommer 2020 geregelt ist“, sagte er am Montag in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Auf der Grundlage des Polizeigesetzes habe man nach der Krawallnacht und aufgrund weiterer Vorkommnisse in der Innenstadt die Definition des „temporär gefährlichen Ortes“ herangezogen. Das bleibe genau so.

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Eisenbraun legte auch dar, was für die Polizei die Grundlage für die Einschätzung sei: Sie orientiere sich am Lagebild. Das sind die Ereignisse, die aktuell aufgenommen werden. Das seien völlig andere Zahlen als in der Kriminalstatistik. Diese bilde ab, welche Fälle abschließend an die Staatsanwaltschaft gegeben wurden. Der Unterschied hatte in den Gremien – auch vergangene Woche schon im Verwaltungsausschuss – Verwirrung hervorgerufen: Während die Statistik einen Rückgang abbildete, sprach Eisenbraun von einer Zunahme. Im Lagebild sind alle Delikte aufgeführt, bei denen ein Messer verwendet, aber auch dessen Gebrauch angedroht oder nur eines mitgeführt werde. In der Zeit von März 2021 bis März 2022 waren das 1048. Ein Viertel davon habe sich innerhalb des Cityrings ereignet. Die Polizei betrachte zur Bewertung, welche Orte als „gefährlich“ einzustufen sind, drei Deliktgruppen: Straftaten gegen das Leben, Rohheitsdelikte und Sexualdelikte. Durch diese Auswertung sei nun der Stadtgarten bei der Universität Stadtmitte hinzugekommen. Eine gute Nachricht hatte der Polizeivizepräsident aber auch: In den zurückliegenden Wochen sei es ruhiger geworden in der City.