Ein Moment der Unachtsamkeit genügt: Fahrgäste der S-Bahn können in den Spalt zwischen Zug und Steig geraten.Foto: Patricia Sigerist/Archiv Foto: /Patricia Sigerist/Archiv

Der Verkehrsminister Winfried Hermann spricht sich für eine Überwachung aus, um die Gefahr durch den Spalt beim Ein- und Aussteigen zu minimieren. Der örtliche Landtagsabgeordnete Jochen Haußmann fordert Tempo bei der Umsetzung.

Rommelshausen - An Stationen der Londoner U-Bahn ist die Warnung nicht zu überhören. „Mind the gap“, tönt es bei jedem Halt – die Nutzer sollen beim Ein- und Aussteigen auf die Lücke achten, die sich zwischen Zug und Bahnsteig auftut. Diese Warnung ist am Bahnhof Rommelshausen ebenso nötig: Weil Züge der S-Bahn in einem Kurvenbereich halten, müssen Fahrgäste auf den Spalt achten und überdies auf die Höhe. Denn der Ein- und Ausstieg ist nicht ebenerdig.

Wegen der Kurvenlage wird der Spalt dann zwar kleiner, aber nicht ganz entfallen

Immer wieder kam es in der Vergangenheit deshalb zu Unfällen und kritischen Situationen. Zwar hat die Bahn nach jahrelangen Vorstößen von Kritikern zugesichert, dass der Steig am Bahnhof Rommelshausen erhöht werden soll. Aber das soll erst bis zum Jahr 2022 umgesetzt werden. Wegen der Kurvenlage wird der Spalt dann zwar kleiner, aber nicht ganz entfallen. Um den, wie er sagt, „Gefahrenschwerpunkt“ zu entschärfen, hält der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) eine Überwachungsanlage für sinnvoll: Mit Kameras und Monitoren oder Spiegeln könnte sich der Zugführer vergewissern, dass alles in Ordnung ist, bevor er abfährt.

„Die Sicherheit der der Fahrgäste sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein“, teilte der örtliche FDP-Landtagsabgeordnete Jochen Haußmann dazu am Mittwoch mit. „Ich fordere den Verkehrsminister daher auf, die Verantwortlichen von DB Station & Service und des Eisenbahn-Bundesamts an einen Tisch zu bringen und das Problem zu klären. Die Erhöhung der Bahnsteige kommt frühestens 2022, deshalb wäre ein wichtiger und schneller Schritt für den Schutz der Fahrgäste dringend notwendig.“

Es ist nicht der einzige Fall, der Schlagzeilen machte

Haußmann hatte sich Ende September zusammen mit seinem CDU-Kollegen Claus Paal an den Minister gewandt und dabei auf einen Fall verwiesen, der schlimm hätte enden können. Ein zehnjähriger Junge soll im Frühjahr auf dem Schulweg in den Spalt zwischen der Bahnsteigkante und der einstiegsbereiten S-Bahn gerutscht sein. „Letztlich hat nur sein Schulranzen auf dem Rücken verhindert, dass er ganz verschwunden ist“, protestierten die Eltern des Kindes damals in einem Brief an die Bahn und den Regionalverband. Es ist nicht der einzige Fall, der Schlagzeilen machte. In der Folge kam es Mitte September zu einem Vor-Ort-Termin – und eben zur Zusicherung der baulichen Veränderung bis 2022.

„Die Installation von Kameras und Monitoren, die dem Lokführer einen Überblick über den gesamten Zug verschaffen, könnte viele kritische Situationen schon im Vorfeld verhindern“, ist Claus Paal überzeugt. „An vielen anderen Bahnhöfen im Land ist das bewährte Praxis.“

Was die Kosten von Kameraüberwachung und Monitoren anbelangt, sieht der Verkehrsminister keine Finanzierungspflicht des Landes

Auf rund 250 000 Euro bezifferten Haußmann und Paal in ihrem Schreiben an den Verkehrsminister die Kosten für eine Kameraanlage mit Monitoren. Stefan Altenberger hatte als Bürgermeister beim Termin am Bahnhof angeboten, dass sich die Gemeinde Kernen mit 100 000 Euro an der Videoanlage beteiligen würde.

„Ich persönlich halte eine solche Überwachung für eine nicht nur sinnvolle, sondern sogar gebotene Maßnahme, die geeignet ist, das Sicherheitsniveau deutlich zu erhöhen“, ließ Winfried Hermann die beiden Abgeordneten nun in seiner mehrseitigen Antwort wissen. „Sie dient nicht nur dem Schutz der Fahrgäste, sondern hilft auch dem Betriebspersonal, seine Aufgaben aufmerksam und gewissenhaft zu erfüllen.“

Was die Kosten von Kameraüberwachung und Monitoren anbelangt, sieht der Verkehrsminister keine Finanzierungspflicht des Landes. „Nach dem Grundgesetz ist der Bund für eine angemessene Finanzausstattung der Eisenbahnen des Bundes allein verantwortlich.“ Es bestehe auch keine Finanzierungspflicht der Gemeinde Kernen. „Handeln muss aus meiner Sicht ausschließlich der Eisenbahninfrastrukturbetreiber“, ist Hermann überzeugt. Ganz abgesehen von drohenden zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen bei einem Unfall sollte die DB Station & Service AG „das Gebotene tun“, um diese gefährliche Situation so schnell wie möglich in den Griff zu bekommen.

So sieht es auch Claus Paal. „Die DB Tochter steht als Infrastrukturbetreiber des Bahnhofs in der Pflicht, diesen Gefahrenherd unverzüglich zu entschärfen. Nur so ist dort zukünftig ein sicherer Bahnbetrieb möglich.“