Eine gewisse Vorratshaltung von Lebensmitteln war schon immer empfohlen. Foto: dpa

Ein Krieg in Deutschland ist unwahrscheinlich, dafür gibt es Vorschläge für den Katastrophenschutz.

Berlin - Den meisten Menschen hierzulande dürften trotz aller Berichte die globalen Krisen weit entfernt erscheinen, um daraus eine Kriegsgefahr für Deutschland abzuleiten. Nun aber legt die Bundesregierung mit der bisher vertraulichen „Konzeption Zivile Verteidigung“ einen Plan vor, dessen Entwurf unserer Zeitung vorliegt und der alle Möglichkeiten kriegerischer Angriffe durchspielt: Von der atomaren Bedrohung über einen biologischen oder chemischen Angriff bis zu einem Angriff auf kritische Infrastruktur wie die Wasser- oder Stromversorgung.

In den 1990er Jahren, nach dem Ende des Kalten Krieges, wurde der Zivilschutz zunächst zurück gefahren, das dafür zuständige Bundesamt wurde abgeschafft. Nach den Terrorattacken von 2001 und dem Elbehochwasser 2002 besann man sich und koordinierte den Katastrophenschutz neu. Ziel war allerdings damals vor allem eine bessere Unterstützung der Länder durch den Bund bei der Vorbereitung auf Großschadenslagen in Friedenszeiten. Dazu wurde 2004 das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe neu geschaffen.

Eine logische Konsequenz aus dem Weißbuch der Bundeswehr

Katastrophenschutzübungen orientierten sich an den damals neuen Bedrohungslagen: Terrorattacken auf Sportveranstaltungen oder Weihnachtsmärkte, Angriffe mit gefährlichen Krankheitserregern oder chemischen Bomben. Krieg stand nicht mehr auf der Agenda.

Bereits 2012 gab der Haushaltsausschuss des Bundestags das nun vorliegende Gesamtkonzept für den Zivilschutz in Auftrag. Seitdem eskalierte der Krieg in Syrien, breitete sich der IS aus, annektierte Russland die Krim. Dies alles floss nun in das Konzept ein, dass sich deshalb als logische Konsequenz aus dem neuen Weißbuch der Bundeswehr versteht, in dem ein Angriff auf Deutschland zwar unwahrscheinlich genannt, aber eben auch nicht mehr ausgeschlossen wird.

Katastrophenschutz in Friedenszeiten ist Ländersache

Die Bewältigung der Folgen eines Krieges im Verteidigungsfall ist allein Aufgabe des Bundes, Katastrophenschutz in Friedenszeiten ist Ländersache. Allein schon diese Kompetenzaufteilung berge Risiken. Denn so genannte „hybride Bedrohungen“ und immer kürzere Vorwarnzeiten machten es mitunter unmöglich, angemessen schnell den Verteidigungsfall ausrufen zu können und somit den Bund und seine Krisenkräfte ins Spiel zu bringen. „So können sich Lagen ergeben, bei deren Bewältigung das verfügbare rechtliche Instrumentarium an seine Grenzen stößt“, heißt es in dem Papier.

Die Meldung allerdings, wonach die Bundesregierung jetzt erstmals seit dem Ende des Kalten Krieges wieder dazu aufrufe, Vorräte anzulegen, ist nicht ganz richtig. Denn für den Fall einer Katastrophe sind die Menschen bisher schon angehalten, Vorräte anzulegen. Wieder aufgenommen werden etwa Überlegungen, wie Gebäude vor Angriffen geschützt werden können. An neue Bunkerbauten wird nicht gedacht. Gleichwohl seien „staatliche Organe, die Funktionen der Gesamtverteidigung wahrnehmen, so unterzubringen, dass sie ihre Aufgaben möglichst ungehindert fortführen können.“ Deshalb sollen auch Ausweichsitze gesucht werden, wenn der Dienstsitz aufgegeben werden muss. Für die Bevölkerung gilt vor allem, „Eigenverantwortung sinnvoll wahrzunehmen“.