Mit dem Kleinen Waffenschein ist das Führen von Schreckschusspistolen erlaubt. (Symbolbild) Foto: imago//Birgit Reitz-Hofmann

Immer mehr Menschen in Baden-Württemberg besitzen einen Kleinen Waffenschein. Auch im vergangenen Jahr ist die Zahl im Vergleich zu 2021 wieder deutlich angestiegen.

Wer in Baden-Württemberg Schreckschuss-oder Reizstoffwaffen mit sich führen möchte, braucht einen Kleinen Waffenschein. Und einen solchen besitzen immer mehr Menschen im Südwesten, erstmals sind es mehr als 100 000: Zum Ende des Jahres 2022 waren 102 993 Kleine Waffenscheine im Land registriert. Das zeigen Zahlen des Innenministeriums, die unserer Zeitung vorliegen. Das sind so viele wie noch nie und knapp 5200 mehr als 2021 zum Jahresende (97 826). Die Anzahl der Kleinen Waffenscheine stieg in den vergangenen Jahren kontinuierlich an, im Jahr 2014 lag sie noch bei 40 001.

Was ist aus der Forderung der Grünen geworden?

„Das Innenministerium beobachtet die Entwicklung mit Sorgfalt“, sagte eine Sprecherin unserer Zeitung. Die Polizei in Baden-Württemberg wolle vor allem verhindern, dass Waffen in die Hände von Extremisten und Reichsbürgern gelangen.

Schon im vergangenen Jahr hatten die Grünen gefordert, dass auch für den Kauf und Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff-und Signalwaffen eine Erlaubnis erforderlich sein sollte – und der Kleine Waffenschein nicht mehr unbefristet, sondern nur noch zeitlich begrenzt ausgestellt werden sollte.

Voraussetzungen für den Waffenschein

Das CDU-geführte Innenministerium weist auf Anfrage dazu auf die bereits bestehenden Gesetze hin. Eine Sprecherin betonte: „Der polizeiliche Fokus und oberstes Ziel liegt darin, dass Waffen nicht in den Besitz von unzuverlässigen Personen gelangen. Angedachte Waffenrechtsänderungen sind auf Bundesebene in der politischen Abstimmung zu erörtern.“

Wer einen Kleinen Waffenschein beantragen will, muss volljährig sein. Außerdem muss die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung geprüft haben – und diese mindestens alle drei Jahre erneut kontrollieren. Laut dem Innenministerium ist es verboten, mit den Waffen außerhalb bestimmter Bereiche zu schießen. Dazu zählen etwa die eigene Wohnung, ein eigenes eingezäuntes Grundstück oder eine Schießstätte. Wer eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe außerhalb dieser Bereiche ohne einen Kleinen Waffenschein mit sich führt, begehe eine Straftat.