Bei unserer Aktion „Achtung, Schulweg!“ forderten hunderte Eltern einen Zebrastreifen auf dem Schulweg ihrer Kinder. Die neue Straßenverkehrsordnung macht deren Anordnung leichter. Gibt es nun bald mehr Fußgängerüberwege in der Stadt?
Die Mitmachaktion „Achtung, Schulweg!“ unsere Zeitung hat gezeigt: Der Zebrastreifen ist ein Riesenthema in der Diskussion um sichere Schulwege. In fast jeder zweiten der rund 1300 Meldungen zu Gefahrenstellen, die unsere Redaktion bis Oktober erreichten, tauchte das Wort auf. In manchen Fällen gibt es bereits die weißen Streifen auf der Straße, sie sind allerdings zugeparkt oder werden übersehen. Häufig fehlt eine solche Querungshilfe allerdings. „Ein Zebrastreifen wäre das Einfachste“, wird gefordert. Oder: „Zebrastreifen schaffen an allen Übergängen zur Schule!“
Elternhoffnungen könnten sich nun an die novellierte Straßenverkehrsordnung knüpfen, die seit Mitte Oktober in Kraft ist. Das Neue: Kommunen dürfen nach §45 den Verkehr nun beschränken oder umleiten, wenn es dem Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutz dient. Unter anderem vor Kitas und Schulen und auf dem Weg dorthin ist die Anordnung einer Tempo-30-Zonen oder eines Fußgängerüberwegs einfacher geworden. Anders als zuvor, muss dafür keine besondere Gefahrenlage mehr nachgewiesen werden.
90 Prozent der Unfälle beim Überqueren der Straße
Das dürfte im Sinne des baden-württembergischen Verkehrsministeriums sein. Das grün geführte Haus ermutigt Kommunen seit einigen Jahren, mehr Zebrastreifen einzurichten, gerade an Stellen, wo „besonders Schutzbedürftige“ wie Kinder und Senioren Straßen queren. In einem Leitfaden dazu steht: „Unfälle passieren überwiegend dort, wo FußgängerInnen die Fahrbahn überqueren. Bei Kindern ereignen sich 90 Prozent der Unfälle beim Überqueren.“ Kinder seien unsicher, wie sie ohne Hilfe über die Straße kommen, deshalb verhielten sie sich oft riskant. „An Ampeln, Zebrastreifen und sonstigen Kreuzungen machen die Kinder seltener Fehler“, so die Autoren der Broschüre.
In Stuttgart prüft das Team Schulwegsicherheit der Verkehrsbehörde, ob ein Zebrastreifen im Einzelfall sinnvoll ist – oder nicht. Claudia Rexer macht im Gespräch die Ambivalenz dieses Themas deutlich: „Der Zebrastreifen kann eine Scheinsicherheit vermitteln.“ Wenn er etwa an Stellen aufgepinselt wurde, die dafür nicht geeignet sind, oder den Anforderungen an seine Gestaltung nicht gerecht wird. Außerdem könne er Kinder dazu verleiten, einfach loszugehen, ohne zu gucken. Rexers Kollegin Cornelia Diehl sagt: „Ob ein Zebrastreifen sinnvoll ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden.“
Dafür gibt es Kriterien: Nur dort, „wo Fußgänger nach angemessener Wartezeit keine ausreichende Lücken im Verkehr finden, um die Straße zu queren“, sei ein solcher zu prüfen, erklärt Claudia Rexer. „Mit einem Zebrastreifen wird den Fußgängern Vorrang vor den Kraftfahrzeugen eingeräumt.“ Erst wenn mindestens 200 Autos pro Stunde in Spitzenzeiten eine Straße befahren, wird die Stadt deshalb aktiv.
Aus 100 Metern Distanz sichtbar
Unerlässlich sei außerdem, dass der Zebrastreifen und die Flächen, auf denen die Fußgänger warten, aus der Distanz sichtbar sind. In einer Straße mit Tempo 50 etwa, sollten Fahrer diesen aus 100 Metern Entfernung erkennen können. Außerdem muss die Fläche beleuchtet sein. Weitere Fragen, die Rexer und ihre Kollegen beantworten müssen: Gibt es in der Nähe bereits Fußgängerampeln oder aber eine Haltestelle, die den Zebrastreifen verdecken würde? Gibt es eine Busspur oder Stadtbahnen, deren Fluss ein Zebrastreifen stört? Sind andere Querungshilfen, wie eine Fußgängerinsel in der Mitte der Straße, sinnvoller?
Generell gelte der Grundsatz: „Kinder sollten ohne Hilfe eine Straße überqueren können. Dazu werden die Erstklässler von der Polizei jedes Jahr geschult“, sagt Claudia Rexer. Um das sicher zu stellen, überprüfte ihr Team immer wieder die empfohlenen Schulwege und Stellen, die beispielsweise von Eltern als gefährlich gemeldet werden.
Häufig kommen sie zur Einschätzung, dass kein Zebrastreifen möglich oder sinnvoll ist. Manchmal werden stattdessen so genannte Gehwegnasen eingerichtet. Dabei wird der Gehweg verbreitert und in die Fahrbahn gezogen, sodass Kinder an den parkenden Autos vorbei den Verkehr gut beobachten können – und auch selbst sichtbarer sind.
Was sind die „Stuttgarter Ecken“?
Aber was beutet die neue Straßenverkehrsordnung für die Arbeit des Teams Schulwegsicherheit? Dazu erklärt die Stadt, dass man bisher „alle Ermessensspielräume der Straßenverkehrsordnung zu Gunsten einer Entscheidung für Fußgängerüberwege ausgeschöpft“ habe. Eine Gefahrenlage sei immer dann gegeben gewesen, wenn eine „sichere Schulwegführung“ einen Überweg nötig gemacht hätte. Deshalb gehe man davon aus, dass die neue StVO „nur begrenzt Auswirkungen auf die seitherige Genehmigungspraxis“ haben werde, so die Pressestelle. Allerdings arbeite man kontinuierlich an der „Qualität der Schulwege“. Dabei nutze man „die Möglichkeiten der neuen StVO“. Die Stadt will die so genannten Stuttgarter Ecken öfter einsetzen. Sie bestehen aus Markierungen und Pollern, die an Kreuzungen und Einmündungen unerlaubtes Parken verhindern sollen, sodass Fußgänger die Fahrbahn sicherer überqueren können.
Land will überall, wo Kinder gehen, „Überquerungsanlagen“
Susanne Nusser, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetags Baden-Württemberg, geht indessen davon aus, dass „viele Kommunen die neue StVO als Signal zum Aufbruch verstehen“ und mit mehr Tempo-30-, Fahrradzonen, Schulstraßen und zusätzlichen Querungshilfen experimentieren werden. „Viele Städte haben sich bereits auf den Weg hin zu mehr Rad- und Fußgängerfreundlichkeit gemacht“, sagt sie.
Auch der Auftrag des Landesverkehrsministeriums an die Kommunen ist klar: „Auf allen Wegen, auf denen Kinder regelmäßig unterwegs sind, sollten sichere Überquerungsanlagen eingerichtet werden“, heißt es im Leitfaden für die Kommunen.
Wo die Stadt sich gegen Zebrastreifen entschied – zwei Beispiele
Steinenbergschule in Hedelfingen
Das Problem: Viele Kinder queren auf dem Weg zur Steinenbergschule die Obere Heckenstraße, um zur Parkanlage zu kommen, die direkt zur Schule führt. Dabei verdecken parkende Fahrzeuge in der Kurve die Sicht. Die Lösung: Eine Erweiterung des Parkverbots und ein Schild „Achtung Kinder“ brachten nicht viel, deshalb wurde das Parkverbot auf den gesamten Kurvenbereich ausgeweitet und eine Gehwegnase eingebaut, also der Gehweg verbreitert und vor die parkenden Autos gezogen. Die Gehwegnase zeigt den Kindern an, wo sie die Straße überqueren sollen. Laut Stadt konnte die Stelle so entschärft werden.
Grundschule Uhlbach
Das Problem: Die Sicht an der Querung im Kurvenbereich zum Haupteingang der Grundschule Uhlbach ist eingeschränkt, weil dort Autos parken und die Begrünung stark wuchert. Die Lösung: Der Bewuchs wurde zurückgeschnitten und ein Halteverbot eingerichtet. In einem zweiten Schritt entstand auch hier eine Gehwegnase.