Das Landgericht Stuttgart hat einen 25-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Foto: dpa

Ein geistig behinderter Mann hat gestanden, mehrere Kinder im Rems-Murr-Kreis sexuell missbraucht zu haben. Einen Jungen vergewaltigte er. Seine Opfer leiden bis heute unter den Taten.

Stuttgart - Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung und Körperverletzung ist ein 25-jähriger Mann aus dem Rems-Murr-Kreis am Montag vom Landgericht Stuttgart zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der lern- und geistig behinderte Mann hatte gestanden, im Sommer vergangenen Jahres einen ebenfalls behinderten Jungen auf einer Bahnhofstoilette im Rems-Murr-Kreis vergewaltigt zu haben.

Beide kannten sich vom Fußballspielen, der 13-Jährige habe dem Angeklagten vertraut, erklärte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Der 25-Jährige hatte das Kind zunächst in eine Scheune gezogen und ihm 20 Euro für Geschlechtsverkehr angeboten. Als der 13-Jährige ablehnte, drängte er ihn in die Toilette. Dort vergewaltigte er den Jungen.

Übergriff im Bus

„Er hat Ihnen gesagt, dass er das nicht will und dass er Schmerzen hat“, so die Richterin. Trotzdem habe der Mann die Vergewaltigung vollzogen. Der 13-Jährige leide bis heute massiv unter dem Vorfall: Er zeige Verhaltensauffälligkeiten, spreche oft vom Tod und verletze sich selbst. Welche Langzeitfolgen zudem eintreten werden, sei im Moment noch gar nicht abzusehen, erklärte die Vorsitzende Richterin.

Auch für ein 17-jähriges behindertes Mädchen hatte der Übergriff des Angeklagten weitreichende psychische Auswirkungen. Sie hatte er im Januar 2018 in einem Bus mehrfach fest in den Oberschenkel gezwickt und auch nicht damit aufgehört, als sie ihn aufforderte, das zu unterlassen. Die junge Frau fürchtete daraufhin, der Mann werde sie gleich vergewaltigen. Fahrgäste griffen ein, der Täter entschuldigte sich noch vor Ort bei der Geschädigten. Trotzdem leide sie seither unter Angstzuständen und Verfolgungswahn.

Schlechte Prognose

Bereits im Mai 2015 hatte der Angeklagte einem Achtjährigen in die Hose gefasst und dessen Po gestreichelt, um sich sexuell zu erregen. Seitdem hatte er immer wieder Jugendliche – darunter auch seine Stiefschwester – belästigt, indem er sich an sie drückte oder sie begrapschte. Hinterher habe er stets betont, dass es ihm leid tue und er niemanden mehr belästigen wolle, schilderte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Tatsächlich aber verstoße der junge Mann auch in der psychiatrischen Klinik, in der er derzeit untergebracht ist, gegen Regeln und belästige andere Patienten. Zwar sei er durchaus fähig, das Unrecht, das er begehe, einzusehen. Aufgrund der Intelligenzminderung des Angeklagten geht das Gericht aber von einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit aus.

„Die Prognose sieht schlecht aus“, resümierte die Richterin. Es sei wahrscheinlich, dass der Angeklagte weitere derartige Taten begehe: „Wir müssen die Allgemeinheit vor Ihnen schützen.“ Wenn er wieder in Freiheit kommen wolle, müsse er sich ändern, betonte die Richterin an den Angeklagten gewandt: „Sie sind jetzt in der Bringschuld.“ Auf ihre Frage, ob er das verstanden habe, antwortete er mit einem leisen „ja“.