Die Polizei ermittelt auch gegen Bekannte des mutmaßlichen Sexualstraftäters. (Symbolbild) Foto: dpa/Patrick Seeger

Am Landgericht Offenburg beginnt ein Prozess mit schweren Vorwürfen: Ein Mann hat mutmaßlich seine dreijährige Tochter sexuell missbraucht und dann anderen im Internet für sexuelle Vergehen angeboten.

Offenburg - Weil er seine drei Jahre alte Tochter im Internet zum Missbrauch angeboten und sich auch selbst an ihr vergangen haben soll, wird einem Mann seit Montag vor dem Landgericht Offenburg der Prozess gemacht. Der 39-Jährige habe schon während der Ermittlungen einen Teil der Taten eingeräumt, einen anderen Teil bestritten, wie Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt mitteilten.

Die Anklage lautet unter anderem auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern. Für das Verfahren sind bisher vier weitere Verhandlungstermine angesetzt. Ein Urteil könnte im März fallen.

Die Ermittler hatten den Angaben nach im Juli vergangenen Jahres einen Tipp bekommen, dass ein Kind über eine Verkaufsplattform angeboten werde. Der Vater kam in Untersuchungshaft. Beamte durchsuchten seine Wohnung im Ortenaukreis und stellten kinder- und jugendpornografische Dateien sowie weitere Beweismittel sicher.

Lka hat den Fall übernommen

Bei der Auswertung von Mobiltelefonen und Speichermedien fanden die Fahnder Hinweise zu anderen potenziell pädosexuellen Personen, wie sie mitteilten. Daher habe das Landeskriminalamt den Fall übernommen. Die Behörde habe seither fünf weitere Verfahren einleiten können.

Am ersten Prozesstag wurde nach Auskunft einer Gerichtssprecherin lediglich die Anklage verlesen und über den bisherigen Verfahrensgang informiert. Sofern der Angeklagte auch vor Gericht Angaben machen möchte, sei das frühestens beim nächsten Termin Anfang Februar möglich. Dann solle voraussichtlich außerdem die Beweisaufnahme mit Zeugenvernehmungen beginnen, teilte die Sprecherin weiter mit.

Die Jugendkammer des Landgerichts will nach früheren Angaben mehrere Zeugen sowie einen psychiatrischen Sachverständigen hören. Aus Opferschutzgründen werden Teile der Verhandlung voraussichtlich nicht öffentlich sein, hatte das Gericht schon vorab angekündigt.