Der höchste Polizeibeamte im Land soll eine Anwärterin für den höheren Dienst sexuell genötigt haben. Die Vorwürfe sind schwerwiegend und abstoßend.
Diese fünf Tage im November 2021 müssen im Innenministerium Baden-Württembergs heftig gewesen sein. Zwar dräute keine Großlage, war keine Naturkatastrophe geschehen und auch (noch) kein politischer Streit ausgebrochen, der den Stuhl des Innenministers und stellvertretenden Ministerpräsidenten Thomas Strobl (CDU) ins Wanken bringen würde. Und dennoch muss es gebebt haben im Haus an der Willy-Brandt-Straße.
Was da so für Aufruhr sorgte, beschäftigt unter anderem seit bald einem Jahr einen Untersuchungsausschuss des Landtags und von diesem Freitag, 21. April, an auch die 5. Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts. Am 18. November 2021 offenbarte sich eine junge Beamtin der Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz. Sie berichtete von einem sexuellen Übergriff eines Kollegen. Nicht irgendeines Kollegen auf der Dienststelle, was schlimm genug gewesen wäre. Sondern sie sprach vom höchsten Polizeibeamten des Landes, dem Inspekteur der Polizei, Andreas R. (49). Er soll nach einer Besprechung im Innenministerium – bei der vorübergehend auch die Präsidentin dabei gewesen sein soll – mit ihr und anderen Kollegen noch in ein Lokal nahe dem Dienstsitz weitergezogen sein. Danach landeten drei aus der Gruppe noch in einer Kneipe in Bad Cannstatt, am Ende blieben Andreas R. und die 34-jährige Beamtin übrig. Spät in der Nacht soll es dann nach reichlich Alkoholgenuss – sie trank Jacky Cola, er Bier – vor dem Lokal am Straßenrand zu dem Übergriff gekommen sein.
Fünf Tage später, am 23. November, ging die Nachricht dann hinaus an die Öffentlichkeit. Kurz zuvor waren die Dienststellen im Land informiert worden. Und es sickerte durch, was die Präsidentin bekannt geben würde: Dem Inspekteur wurde wegen der Vorwürfe die Führung der Dienstgeschäfte verboten. Die Polizeipräsidentin informierte die Staatsanwaltschaft, und der Innenminister Thomas Strobl kündigte größtmögliche Transparenz an. Auch ein Disziplinarverfahren sei sofort eingeleitet worden. Erstaunlicherweise herrschte in vielen Dienststuben der Polizei keine allzu große Überraschung, als der mutmaßliche Übergriff ruchbar wurde. Im Gegenteil. „Endlich ist er fällig“, hieß es. Überraschung klingt anders. Gleichwohl sind bislang keine weiteren Vorwürfe bekannt geworden, auch bei den beiden Gewerkschaften nicht.
Das ist nun eineinhalb Jahre her. Der Sachverhalt ist zwar in Teilen abstoßend, aber nicht hochkomplex. Dennoch hat es nun so lange gedauert, bis der Prozess wegen der damals erhobenen Vorwürfe an diesem Freitag beginnt.
Im Kern wird wohl das Geschehen in der Kneipe stehen, in der der Beschuldigte kein Unbekannter gewesen sein soll – oft mit Frauen an seiner Seite. Das Lokal hat eine Videokamera. Die Aufnahmen zählen zu den Beweismitteln in dem Verfahren.
Der Inspekteur sollte die Kollegin unter seine Fittiche nehmen. Sie wollte sich für die Laufbahn des höheren Polizeidienstes bewerben. Der Inspekteur gehört qua Amt zu einer Fachkommission für dieses Verfahren, auf sein Urteil kommt es unter anderem an, ob die Bewerbungen Erfolg haben.
Eine Dienstbesprechung mit der Kollegin begann am Nachmittag, schon hier sei Sekt geflossen. Als die Präsidentin Hinz gegen Feierabend hinzukam, hatten die anderen bereits mehrere Stunden Vorsprung und zogen danach noch weiter – bis es zu dem Vorfall in der Eckkneipe gekommen sein soll.
Es soll dort, als der dritte Kollege sich verabschiedet hatte, zu Berührungen und gar Knutschereien gekommen sein. Die Frau sagt im Nachhinein, sie sei stark alkoholisiert gewesen. Der Mann, ihr höchster Vorgesetzter, spricht von eindeutigen Andeutungen der Frau. Man habe über sexuelle Vorlieben gesprochen. Und das habe irgendwann dazu geführt, dass die beiden die Kneipe verließen. Vor dem Lokal soll der Inspekteur die Hand der Frau genommen und in seinen Intimbereich geführt haben, wobei er erregt gewesen sei – so der Vorwurf der 34-Jährigen.
Zum Schutz der Beteiligten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden
Die Zeilen in der Anklage sind sehr explizit. Es geht um Vorlieben, die mit Urinieren und dem Zuschauen dabei zu tun haben. Auch bei dem Zwischenfall vor der Kneipe soll dies eine Rolle gespielt haben. Weil die Details sehr intim sind, könnte es sein, dass zum Schutz der Beteiligten die Öffentlichkeit zumindest zeitweise ausgeschlossen werden soll bei dem Verfahren. Das ist auch bei weniger öffentlich begleiteten Prozessen, in denen es um ähnliche Themen geht, üblich. Da aber nun schon Inhalte aus der Anklageschrift vor der Anklageverlesung am Freitag bekannt geworden sind, bebt es im Vorfeld nun doch wieder politisch.
Die FDP im Landtag, namentlich ihr Fraktionsvorsitzender Hans-Ulrich Rülke, hat nun gefordert, der Innenminister Thomas Strobl solle zurücktreten. „Es ist unglaublich, welche Abgründe sich bei Spitzenbeamten auftun, die alle von Herrn Strobl in ihre Ämter gebracht wurden. Das Ansehen der Polizei und darüber hinaus unseres Landes insgesamt wird in den Dreck gezogen“, schimpft Rülke. Es sei „höchste Zeit, dass Herr Strobl die politische Verantwortung für seine eigenen personellen Fehlentscheidungen und für die dekadenten Orgien übernimmt, die unter dem Dach seines Hauses zelebriert werden“, so Rülke weiter.
Neben dem strafrechtlichen Vorwurf der sexuellen Nötigung gegen den obersten Uniformträger im Land empört den Liberalen auch, dass im Innenministerium während der Dienstzeit „Alkoholexzesse“ stattfinden würden. Denn das Gespräch, bei dem der Inspekteur, die junge Polizistin und weitere Mitarbeitende der Behörde mit Trinken anfingen, hatte am Nachmittag um 14.30 Uhr begonnen. Selbst Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz soll gegen Feierabend dort dabei gewesen sein.
Ein erstes Rütteln an seinem Stuhl hat der Innenminister verkraftet. Gegen ihn war ermittelt worden, weil er ein Anwaltsschreiben weitergegeben hatte. Das Verfahren wurde gegen Zahlung von 15 000 Euro eingestellt. Dennoch steht er aufgrund der Berufung des Durchstarters Andreas R., den er bei Amtsantritt mit 47 Jahren 2020 in den höchsten Tönen lobte, auch als jüngsten Inspekteur aller Zeiten, unter Beschuss. Schließlich ist auch die Vergabepraxis Thema im Untersuchungsausschuss des Landtags.
Wem wird das Gericht am Ende glauben? Die Staatsanwaltschaft schätzt die Aussagen der Frau als glaubwürdig ein. Darauf basiert schließlich ihr Tatvorwurf der sexuellen Nötigung. Das ist natürlich keine Wertung, der das Gericht folgen muss. Aber die Staatsanwaltschaft ordnet die Geschehnisse in jener Nacht im November schon mal ein.