Landet eine Hand am Gesäß, sollten sich Frau unbedingt beschweren. Foto: Imago/PantherMedia / /Andriy Popov

Was können Frauen unternehmen, die am Arbeitsplatz von einem Vorgesetzten oder einem Kollegen sexuell belästigt werden? Im Interview erklärt die Anwältin für Arbeitsrecht, Nathalie Oberthür, welche Beweise Betroffene anführen können.

 

Die Polizei im Land wird gerade von einem Fall mutmaßlicher sexueller Belästigung erschüttert. Was können Angestellte tun, wenn der Vorgesetzte anzügliche Bilder schickt oder Frauen an das Gesäß fasst? Die Kölner Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Nathalie Oberthür, erklärt, welche Herausforderungen es beim Nachweis von sexueller Belästigung in der rechtlichen Praxis gibt.

Frau Oberthür, wie reagieren Frauen richtig auf eine anzügliche Bemerkung am Arbeitsplatz?

Nicht weglächeln! Es ist ein bisschen Geschmackssache, wie man mit so etwas umgehen möchte. Rechtlich kann man jede noch so geringfügige Belästigung anzeigen. Wichtig ist aber in jedem Fall, dass man es nicht kommentarlos übergeht, sondern deutlich etwas dagegen setzt, etwa in dem man dem Betreffenden sagt: „Hör auf, ich möchte das nicht!“ oder man beschwert sich an der entsprechenden Stelle, zum Beispiel beim Betriebsrat oder direkt beim Vorgesetzten.

Und wenn im Aufzug oder bei einer Feier eine Hand auf dem Gesäß landet?

Dann sollten sich Frauen unbedingt beschweren. Viele neigen aber leider dazu, das nicht zu tun.

Muss ich Beweise vorlegen?

Ja, es gibt bei sexueller Belästigung keine Form von Beweiserleichterung. Wenn Frauen diesen Vorwurf erheben und das Gegenüber ihn abstreitet, dann stehen Frauen vor dem Beweisproblem und das macht es oft schwierig.

Was ist, wenn mich anzügliche Bemerkungen oder Aufforderungen im Chat- oder als Whatsapp-Nachrichten erreicht haben?

Habe ich entsprechende Nachrichten oder Bilder bekommen, ist die sexuelle Belästigung gut nachweisbar. Schwer nachweisbar ist nur etwas, was in einer Vier-Augen-Situation passiert, am Telefon oder bei einem Videocall.

Lassen sich auch zugesandte Penisbilder rechtlich verwenden?

Ja, alles was freiwillig geschickt wird. Sexuelle Belästigung durch Penisbilder lässt sich leichter nachweisen, als wenn man angefasst wird. Gibt es solche Bilder, wird niemand sagen: „Die stellt sich aber an!“ Darum sollte man Penisbilder nicht löschen, sondern auf jeden Fall speichern, genau wie den Chatverlauf. )Rechtlich schwierig zu verwenden sind nur Telefonate oder Videocalls, die man ungefragt oder heimlich aufgenommen hat. Mit solchen Aufzeichnungen kann man sich strafbar machen.

Kann man das irgendwie umgehen?

Heimlich auf laut stellen, ist unzulässig. Ich darf auch niemanden heimlich gezielt mithören lassen, aber wenn ich in einem großen Raum telefoniere und jemand das zufällig mithört, weil ich den Hörer weit vom Ohr weghalte, kann das eventuell verwertbar sein. Zudem lassen Gerichte bisweilen das Mithören zu, wenn man gegenüber einem Wiederholungstäter in Beweisnot ist.

Welche Ansprüche habe ich, wenn ich sexuell belästigt worden bin?

Laut dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz können Betroffene Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen, wenn der Vorgesetzte eine Mitarbeiterin sexuell belästigt hat oder der Arbeitgeber nicht präventiv gegen Belästigung vorgegangen ist, er also seine Mitarbeiter nicht geschult oder keine Beschwerdestelle eingerichtet hat. Strafbar ist sexuelle Belästigung aber nur, wenn sie durch körperliche Berührung erfolgt ist.

Ist es sinnvoll, das Gespräch mit dem Arbeitgeber gleich im Beisein eines Rechtsbeistandes zu suchen?

Das kommt sehr auf die Kultur in dem Unternehmen an. Werden dort solche Vorfälle eher weggelächelt, kann das im Einzelfall sinnvoll sein.

Gehen Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz oft vor Gericht?

Nach meiner Erfahrung nicht so oft, viele Unternehmen haben inzwischen eine Kultur entwickelt, in der Frauen ernst genommen werden, wenn sie sich beschweren. Ich habe bisher fast immer erlebt, dass sich Arbeitgeber dann wirklich bemühen, für Abhilfe zu sorgen. In Unternehmen, in denen es diese Kultur nicht gibt, verschweigen Frauen solche Vorfälle aber auch oft.

Viel Frauen schrecken davor zurück sexuelle Belästigung anzuzeigen, wenn sie keine eindeutigen Beweise haben. Sie fürchten vor Gericht viele unangenehme Fragen gestellt zu bekommen. Muss man sich darauf tatsächlich einstellen?

Ja, das ist so. Waren nur zwei Personen in einem Raum, steht Aussage gegen Aussage und dann muss das Gericht herausfinden, ob es einem der beiden glaubt. Es ist belastend, wenn man das alles noch mal schildern muss und kritische Nachfragen kommen, etwa, ob man dazu eingeladen hat, ob das möglicherweise mal einvernehmlich war und ob es sich aus einvernehmlich in uneinvernehmlich gewandelt hat. Aber Frauen müssen jetzt auch nicht fürchten, dass es zu ähnlichen Kreuzverhören kommt wie in dem Prozess von Amber Heard gegen Johnny Depp. Da waren zwei Schauspieler am Werk.

Wie oft geht es bei Aussage gegen Aussage dann gegen die Frau aus?

Menschliche Wahrnehmung ist störungsanfällig. Wenn zwei Personen die gleiche Situation völlig unterschiedlich schildern, heißt das nicht, dass einer lügt, sondern sie können sie auch unterschiedlich wahrgenommen haben. Das ist nicht nur bei sexueller Belästigung so, sondern in allen Gesprächssituationen. Ist das Gericht nicht vollständig überzeugt, dass einer die Wahrheit sagt, wird man die sexuelle Belästigung nicht beweisen können.

Hilft es, wenn Kollegen oder Kolleginnen aussagen, dass der Vorgesetzte auffällig die Nähe der Frau gesucht hat oder ähnliches?

Aus prozessualer Sicht nicht. Aber in der Praxis zeigt sich schon, dass, wenn sich eine Frau traut, das öffentlich zu machen, mehrere nachziehen und sagen: „Ist mir auch passiert!“ Bekunden mehrere Mitarbeiterinnen dasselbe, gewinnt die Aussage möglicherweise an Glaubwürdigkeit.

Kommt sexuelle Belästigung in sehr männlich geprägten Hierarchien, wie etwa bei einer Landesbehörde wie der Polizei, häufiger vor?

Ich würde sagen, traditionell geprägte Hierarchien sind dafür anfälliger als junge, moderne Unternehmen. Man kann das aber nicht unbedingt an bestimmten Branchen festmachen. Sexuelle Belästigung hat oft etwas mit Machtausübung zu tun, darum sind Unternehmensstrukturen, in denen eine Person besonders mächtig ist, möglicherweise anfälliger dafür.

Gäbe es eine Möglichkeit, den Nachweis von sexueller Belästigung in unserem Rechtssystem für Frauen leichter zu machen?

Wir bekommen demnächst ein neues Hinweisgeber-Schutzgesetz, das Mitarbeitende, die Missstände in Unternehmen oder Behörden melden, vor Benachteiligungen schützt, die ihnen deshalb drohen könnten. Doch von diesem Gesetz wird sexuelle Belästigung ausdrücklich nur dann erfasst, wenn sie die Schwelle der Strafbarkeit erreicht hat. Das halte ich für eine vergebende Chance.

Info

Expertin für Arbeitsrecht
Nathalie Oberthür vertritt für die Kanzlei RPO Rechtsanwälte in Köln Mandanten in allen Fragen des Arbeitsrechtes. Sie betreut dabei schwerpunktmäßig Unternehmen und Betriebsräte aus dem gehobenen Mittelstand. Die Rechtsanwältin ist zudem seit 2019 Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Sie referiert am Mittwoch, den 29.6.2022, in der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses zum Thema sexuelle Belästigung in Landesbehörden.

Nathalie Oberthür Foto: Bine Bellmann

Anhörung
Der Landtag beschäftigt sich auf Antrag der SPD-Fraktion in einer Anhörung mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Ein neuer Untersuchungsausschuss befasst sich mit den Vorwürfen sexueller Belästigung in Landesbehörden und der Beförderungspraxis bei der Polizei. Darin geht es auch um ein von Innenminister Thomas Strobl (CDU) durchgestochenes Schreiben.