Immer wieder sorgen Fälle von sexuellem Missbrauch im Sport für Aufruhr. Die FDP im Landtag wollte von der baden-württembergischen Landesregierung wissen, wie häufig diese Fälle sind. Die Antwort zeigt ein Problem auf.
Der Fall eines Handballtrainers aus Fellbach, der seine Schützlinge schwer sexuell missbraucht hat, hat Sportvereine als Tatorte in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Wie häufig es aber zu eben solchen Missbrauchsfällen kommt, darüber gibt es in Baden-Württemberg keine Zahlen – das zeigt eine Antwort des Landesministeriums für Kultus, Jugend und Sport auf eine Anfrage der FDP im Landtag.
Konkret: Zu Verfahren wegen entsprechender Straftaten mit Tatörtlichkeit einer Sportstätte lägen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, heißt es in der Stellungnahme des Ministeriums. In den Justizgeschäftsstatistiken finde demnach ebenfalls keine besondere Kennzeichnung statt. Auch eine Auflistung von Gewalttaten mit einer Gliederung nach Sportarten und Leistungsebenen gibt es nicht – ebenso wenig Informationen darüber, wie sich die Anzahl von Gewaltfällen im Sport in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat, bei denen eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von sportlichen Tätigkeiten befürchtet worden ist.
Auch die Kriminalstatistik weist Gewalt im Sportverein nicht dezidiert aus
Aussagen zu entsprechenden Taten in der polizeilichen Kriminalstatistik finden sich in der Stellungnahme der Landesregierung nicht. Eine Anfrage unserer Zeitung beim Landesinnenministerium ergibt: Auch in der Kriminalstatistik werden Missbrauchsfälle in Sportvereinen nicht dezidiert erfasst. Ein Sprecher erklärt: Näherungsweise lasse sich etwa die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ausweisen, bei denen Tatverdächtiger und Opfer „formelle soziale Beziehungen in Institutionen/Organisationen und Gruppen“ hatten – und die für Tatorte wie zum Beispiel eine sportliche Einrichtung oder ein Vereinsheim erfasst wurden. Ein valider Rückschluss auf den Vereinskontext sei hierdurch aber nicht möglich.
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Die FDP-Fraktion sieht hierin ein großes Defizit. „Es ist notwendig, ein adäquates und zielführendes Monitoring zu etablieren um festzustellen, ob und wenn ja wo und in welcher Form Gewalt im Sport stattfindet“, sagt der FDP-Abgeordnete Nico Weinmann. Kinder und Jugendliche seien die Wehrlosesten, wenn es zu Gewalt im Sport komme, ergänzt der Abgeordnete Dennis Birnstock. Beide fordern die grün-schwarze Landesregierung nun dazu auf, zügig die Voraussetzung für die Erhebung einer aktuellen Datengrundlage zu schaffen. Nur so könne aus ihrer Sicht auch die Wirksamkeit von Maßnahmen gegen Gewalt im Sport festgestellt werden.
Mehr Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu Gewalt im Sport
Solche Maßnahmen sind nach Auskunft des Kultusministeriums in den vergangenen Jahren verstärkt worden. Angebot, aber auch Nachfrage von Bildungsangeboten zum Thema „Gewalt im Sport“ seien im organisierten Sport zuletzt „stark angestiegen“, heißt es. Rund 120 Vor-Ort-Schulungen finden im Bereich der beiden Sportbünde im Land demnach jedes Jahr statt. Der Themenblock „Prävention sexualisierter Gewalt“ ist heute Teil der Übungsleiterausbildung, und Angestellte des Landessportverbands Baden-Württemberg sind verpflichtet, an einer Sensibilisierungsschulung teilzunehmen.
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Wie aber schafft man einen besseren Überblick über Straftaten in diesem Bereich? Eine veränderte Erfassung, die etwa Missbrauchsfälle in Sportvereinen auswiese, wäre nach Auskunft der betreffenden Ministerien im Land gar nicht unbedingt Ländersache. „Die polizeiliche Kriminalstatistik ist entlang bundesweiter Festlegungen ausgestaltet und kann auch nur im bundesweiten Verbund über entsprechende Fachgremien angepasst werden“, heißt es dazu aus dem Innenministerium.
Andere Statistiken bilden das Kriminalitätsgeschehen gar nicht ab
Auch die Justizgeschäftsstatistik sowie die Strafverfolgungsstatistik seien bundeseinheitliche Statistiken, erklärt ein Sprecher des Landesjustizministeriums. Änderungen wären daher nur im Verbund mit allen Landesjustizverwaltungen möglich.
Und: Die Strafverfolgungsstatistik und die Justizgeschäftsstatistik seien demnach gar nicht dafür konzipiert, das Kriminalitätsgeschehen abzubilden. Sie bilden demnach lediglich die Tätigkeit von Gerichten und Staatsanwaltschaften ab – und sind verfahrensbezogen. In einem Gerichtsverfahren aber sind unter Umständen mehrere Straftaten einer beschuldigten Person zusammengefasst.
„Vor diesem Hintergrund ist es nicht sinnvoll, die Justizgeschäftsstatistik um Merkmale zu erweitern, die das Kriminalitätsgeschehen in bestimmten Deliktsbereichen detaillierter abbilden sollen“, so der Sprecher des Justizministeriums.
Wissenschaftliche Untersuchung zu sexualisierter Gewalt im Sport
Studie
Auch wenn es keine konkreten Zahlen gibt: Dass es sich bei Missbrauchsfällen wie jenen in Fellbach nicht um Einzelfälle handelt, darauf weisen Untersuchungen hin. Das Universitätsklinikum Ulm und die Bergische Universität Wuppertal haben im August 2020 das Forschungsprojekt „SicherImSport“ gestartet, in dessen Zuge mehr als 4300 Sportvereinsmitglieder aus ganz Deutschland zu ihren Erfahrungen etwa mit sexualisierter Belästigungen oder Gewalt befragt wurden.
Erfahrungen
Ergebnis der Befragung: Knapp 70 Prozent gaben an, mindestens einmal negative Erfahrungen gemacht zu haben – bei rund 50 Prozent war dies demnach sogar wiederholt der Fall.
Verband
Beim Landessportverband Baden-Württemberg gibt es seit Anfang 2020 einen Ombudsmann für sexualisierte Gewalt. Vier Fälle wurden seither dort registriert, die Zahl sei aber nicht aussagekräftig, heißt es vom Verband.