Der Mietervereinsvorsitzende Rolf Gaßmann wirbt jetzt mit einem Gratis-Check. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Ein kostenloses Angebot des Mietervereins: Prüfung möglich, ob man zu viel für seine Wohnung bezahlt. Die Linke will in Stuttgart eine Wucher-App freischalten.

Der Mieterverein Stuttgart wirbt mit einer Plakataktion für seinen von heute an im Internet freigeschalteten Mieter-Check. Mit diesem Online-Tool lässt sich feststellen, ob sich die gezahlte Miete innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Rahmens bewegt. Ermitteln lässt sich diese durch Eingabe verschiedener Daten aus dem Mietvertrag und dem Vergleich mit dem Stuttgarter Mietspiegel. Dessen durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete beträgt 11,15 Euro pro Quadratmeter, entscheidend ist aber immer der Einzelfall.

 

Der Mieterverein hält dieses Angebot für nötig, da sich „viele Vermieter weder an die Mietpreisbremse noch an das Wirtschaftsstrafgesetz halten“. Eine Feststellung, die bei der Hausbesitzer-Lobby Haus & Grund regelmäßig Widerspruch erzeugt. Der Verein ist sich sicher, dass das Gros seiner Mitglieder verlässliche Mieter stärker schätzt als noch höhere Einnahmen.

Sehr hohe Angebotsmieten im Internet

Bei den Bestandsmieten beschränkt die gesetzliche Kappungsgrenze Erhöhungen in Stuttgart binnen drei Jahren auf 15 Prozent. Diese Bestandsmieten stiegen zwischen 2010 und 2024 im Schnitt von 7,22 auf 11,15 Euro (54 Prozent). Dem Mietervereinsvorsitzenden Rolf Gaßmann sind aber vor allem die hohen Angebotsmieten für einen neuen Vertrag ein Dorn im Auge. Laut dem städtischen Wohnungsbericht 2024 sind sie seit 2010 von 8,82 Euro auf 15,51 Euro gestiegen. Das sind 76 Prozent. In diesem Zeitraum betrug die allgemeine Preissteigerung weniger als die Hälfte. Die durchschnittliche Angebotsmiete, die allerdings keinen Rückschluss auf die Angemessenheit von Mieten einzelner auf Vermittlungsplattformen offerierten Wohnungen zulässt, liegt in Stuttgart um 39,1 Prozent über dem Mietspiegeldurchschnitt.

Mietwucher ist eine Straftat

Die Mietpreisbremse lässt nur eine Differenz von zehn Prozent zu. Das wären 12,27 Euro. Sie berücksichtigt aber nur Wohnungen, die ab 2020 angemietet wurden. Sie gilt zudem nicht bei Neubauten (ab dem 1. Oktober 2014) oder bei Erstvermietungen nach einer umfassenden Modernisierung. Die Kosten müssen dann aber über einem Drittel der Neubaukosten liegen. Sie gilt auch nicht in den Fällen, bei denen der Vormieter bereits mehr als erlaubt bezahlt hatte. Ausgenommen sind zudem Wohnungen, die nur kurzzeitig vermietet werden, etwa an Monteure oder Touristen.

Entscheidend für alle Mieter ist aber die Differenz zwischen der verbindlichen Mietspiegelmiete und dem Betrag, der tatsächlich bezahlt werden muss. Bei 20 Prozent (13,38 Euro) wäre die Schwelle zur Mietpreisüberhöhung überschritten. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, sie beinhaltet die Pflicht zur Rückzahlung des überhöhten Betrags für maximal 30 Monate. Bei 50 Prozent (16,52 Euro) würde man Mietwucher unterstellen, und das ist sogar eine Straftat.

Anzeigen bei der Stadt möglich

Stellt ein Mieter fest, dass er zu viel für seine Wohnung bezahlt, kann er den Mieterverein auffordern, vom Vermieter eine Reduzierung zu verlangen. Er weiß nach der Eingabe seiner Daten in das Online-Tool auf der Internetseite des Mietervereins auch, ob er einer aktuellen oder anstehenden Mieterhöhung überhaupt zustimmen muss. Für den Fall, dass es keine Einigung gibt, kann der Mieter ein online angebotenes Anzeigenformular an die Stadtverwaltung schicken. „Wir empfehlen immer, zweigleisig vorzugehen“, so Gaßmann.

Mieter sollten sich beim Verein beraten lassen und eine Prüfanzeige an das Wohnungsamt schicken. Damit soll der Druck auf die Stadt erhöht werden, „damit sie endlich selbst gegen weit überhöhte Mieten vorgeht“. Man brauche „keine Sonntagsreden über die Notwendigkeit von bezahlbarem Wohnraum“, so Gaßmann. Er erwarte von der Stadt mehr Engagement für die Bürger. Immerhin wohnten 70 Prozent in Miete.

Werbeaktion in Stuttgart

Der Verein wird mit Hunderten Plakaten an Litfaßsäulen und Gehwegabschrankungen werben. Er hat einen Infostand auf dem Schlossplatz und verteilt Postkarten. Mit der Aktion erhofft man sich „einen Beitrag zur Beruhigung der Mieten in Stuttgart“. Der Mieterverein nutzt aber die Gelegenheit, für eine Mitgliedschaft zum Sonderpreis zu werben. Acht Fälle habe man in diesem Jahr erfolgreich abgeschlossen, sagt Gaßmann, und dabei bis zu 6500 Euro Rückzahlung für die Mieter erreicht. Allerdings wage die Mehrzahl der Betroffenen aus Angst vor Restriktionen nicht, gegen ihre Vermieter vorzugehen.

„Zahlst du Wuchermiete“ fragt auch die Partei Die Linke im Bundestag, die mit diesem zentralen Thema erfolgreich Wahlkampf betrieben hat und den Rückenwind auch für den Landtagswahlkampf nutzen will. Sie bietet ebenfalls einen Mietenrechner im Internet mit direktem Draht zur jeweiligen Stadtverwaltung an . In acht deutschen Städten ist die Wucher-App bereits abrufbar, Ende des Monats soll sie auch in Stuttgart freigeschaltet werden.