Inklusion in einer fünften Klasse in Mannheim. Foto: dpa

Baden-Württemberg setzt auf Inklusion – und geht dabei weiter als das Nachbarland Bayern. Dort dürfen Lernbehinderte nur dann aufs Gymnasium, wenn sie auch das Abitur schaffen könnten. Im Südwesten ist dies keine Voraussetzung mehr.

Stuttgart - Die Schulämter hatten in den vergangenen Monaten alle Hände voll zu tun: Die Eltern von rund 6600 Kindern mit Behinderungen hatten im Frühjahr beantragt, ihr Kind nicht in eine Sonderschule zu schicken, sondern in eine reguläre Grundschule oder weiterführende Schulen. Für jedes Kind wurde eine sogenannte Bildungswegekonferenz einberufen – eine Gesprächsrunde mit Vertretern von Kommunen, Schulen und Eltern. Gemeinsam sollten sie klären, welche Schule für das jeweilige Kind am besten geeignet ist.

Was ist Inklusion?

Inklusion heißt übersetzt Zugehörigkeit, ist also das Gegenteil von Ausgrenzung. Wenn jeder Mensch – mit oder ohne Behinderung – überall dabei sein kann, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit, dann ist das gelungene Inklusion. In einer inklusiven Gesellschaft ist es normal, verschieden zu sein. Jeder ist willkommen. Inklusion ist ein Menschenrecht, das in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben ist. Deutschland hat diese Vereinbarung unterzeichnet – mit der Umsetzung von Inklusion stehen wir aber noch am Anfang eines langen Prozesses.

Keine Sonderschulpflicht

Eltern können bei der Schulwahl mitsprechen: Die Landesregierung hat in diesem Sommer die Sonderschulpflicht landesweit abgeschafft, und Eltern haben nun ein Wahlrecht – allerdings mit Einschränkungen. Welche Schulart und welche Schule ihr Kind besucht, können sie nicht selbst bestimmen. Seit 2010 haben Schulen in fünf Regionen – Stuttgart, Mannheim, Konstanz, Freiburg und Biberach – erprobt, wie der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Handicaps gelingen kann.

Wie viele der behinderten Kinder nun tatsächlich eine Regelschule besuchen, ist noch nicht bekannt. In den nächsten Wochen müssen die Schulen die Zahlen an das Statistische Landesamt melden, die Auswertung liegt erst im nächsten Frühjahr vor. Das Inklusionsgesetz sieht vor, dass nicht einzelne Kinder mit Behinderungen, sondern gleich mehrere in eine Inklusionsklasse kommen. Das hat wirtschaftliche, vor allem aber pädagogische Gründe. Viele Lehrer, die in Klassen mit behinderten Kindern unterrichteten, stellten fest, dass diese sich leichter tun, wenn sie nicht ständig auffallen – oder nicht die Einzigen sind, die auf Hilfe angewiesen sind. Kinder im Rollstuhl oder mit besonderer Ausstattung zum Lesen oder Hören sind zu erkennen, lernschwache Kinder nicht unbedingt.

Sonderpädagogen

Die Sonderpädagogen, die in den Inklusivklassen teilweise mit den Fachlehrern im Klassenzimmer sind, sollen sich auch um andere Schüler kümmern. Wie viele Stunden die Sonderpädagogen in der Klasse verbringen, hängt von der Zahl der behinderten Schüler und ihren Einschränkungen ab – und von der Zahl der Lehrer, die zur Verfügung stehen.

Zusätzliche Stellen

Die Landesregierung hat zum neuen Schuljahr 200 zusätzliche Stellen für Sonderschullehrer bewilligt, doch noch sind nicht alle Stellen besetzt., denn es gibt derzeit nicht genügend Absolventen. Das Kultusministerium plant deshalb, erfahrene Grund- und Hauptschullehrer berufsbegleitend weiterzubilden – viele von ihnen seien damit vertraut, Kinder individuell zu fördern. Eine solche Qualifizierung befürworten auch die Lehrerverbände.

Verteilung

Nach einer Stichprobe des Kultusministeriums haben relativ wenige Kinder und Jugendliche, die bereits eine Sonderschule besuchten, in diesem Sommer an eine Regelschule gewechselt.

An den Grundschulen und den Gemeinschaftsschulen wird es wohl die meisten Inklusionsklassen geben. Die meisten Inklusionskinder sind Erstklässler – und Fünftklässler, weil bei den meisten von ihnen ebenfalls ein Schulwechsel bevorstand. Den höchsten Anteil von Kindern mit Einschränkungen haben die Gemeinschaftsschulen, denn sie sind prinzipiell inklusive Schulen.

Elternbeteiligung

Kultusminister Andreas Stoch (SPD) hält die Bildungswegekonferenzen schon heute für einen Erfolg. Aus den Schulämtern habe er die Rückmeldung erhalten, dass die Zufriedenheit bei den Eltern groß sei. „Sie hatten das Gefühl, dass sie ernst genommen wurden und das Wohl ihres Kindes im Mittelpunkt stand“, sagte er.

Der Fall Henri

In der Öffentlichkeit gehen die Meinungen auseinander, wie weit Inklusion gehen soll. Viele Lehrer sind überzeugt, dass behinderte Kinder am besten an Sonderschulen aufgehoben seien. Sie tun sich schwer mit der Vorstellung, Kinder aufzunehmen, die den Abschluss ihrer Schule nicht erreichen können. Im vergangenen Jahr lehnten es ein Gymnasium und eine Realschule in Baden-Württemberg deshalb ab, Henri, einen Jungen mit Down-Syndrom, aufzunehmen. Seine Eltern wollten, dass er mit seinen Freunden aus der Grundschule zusammenbleiben kann – die Lehrermehrheit sagte Nein. Auch unter den Eltern gab es Widerstände. Sie befürchteten, dass ihre Kinder zu kurz kommen könnten, wenn die Lehrer sich um diesen Jungen kümmern müssten. Nach den Sommerferien wechselte der Zwölfjährige auf eine Realschule an seinem Wohnort Walldorf. Dort besucht er eine Klasse, in der behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam unterrichtet werden.

Ablehnung ausgeschlossen

Nach dem neuen Inklusionsgesetz ist eine Ablehnung von Kindern mit geistiger Behinderung nicht mehr möglich. Auch sie profitieren vom gemeinsamen Unterricht, sagen Befürworter der Inklusion. Am Gymnasium endet diese für sie jetzt nach der zehnten Klasse.