Störungen bei Stadtbahn oder S-Bahn haben meist Foto: 7aktuell.de/Eyb

Frühmorgens und abends herrscht oft Stillstand auf den Straßen in und um Stuttgart. Manchmal sogar an Wochenenden. Da wären vielleicht Fahrgäste für Busse und Bahnen zu holen. Doch was verkraftet der öffentliche Personen­nahverkehr noch?

Stuttgart - Vernichtender kann ein Urteil kaum ausfallen als jenes, das die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) über den angehenden Nahverkehrsplan für Stuttgart fällt. Der Tenor: zu wenig ambitioniert und zu unkonkret beim örtlichen Stadtbahn- und Busverkehr, zu wenig Forderungen aber auch an die Adressen der Verkehrsträger, die für den Regionalverkehr und den S-Bahn-Verkehr im Raum Stuttgart zuständig sind. Das geht aus der Stellungnahme der NVBW zum Entwurf des Nahverkehrsplans hervor, die an die Stuttgarter Stadtverwaltung geschickt worden ist und die unserer Zeitung vorliegt.

Stadt fällt hinter ihre Ansprüche zurück

Überall rund um Stuttgart, heißt es in dem brisanten Papier, bilden sich an Werktagabenden und an Wochenenden Staukolonnen, doch der Planentwurf lasse nicht erkennen, dass die Stadt Stuttgart diese Menschen in öffentliche Busse und Bahnen holen wolle. Die Stadt, die unter Feinstaub ächzt und mit ihrem grünen OB Fritz Kuhn beständig mit den Folgen der Autolawine hadert, fällt mit dem Plan hinter ihre eigenen Ansprüche zurück. Meint zumindest die NVBW. Und die Kritik trifft nicht nur die Stadt, sondern auch den Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS), an dem bei der Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und bei der Vermarktung der Verkehrsmittel in der Region Stuttgart kein Weg vorbeiführt. Denn der VVS erstellt alle Nahverkehrspläne im VVS-Gebiet, natürlich in Abstimmung zum Beispiel mit der Landeshauptstadt. Die will vor den Sommerferien 2016, also in etwa einem halben Jahr, den Gemeinderat über ihren Nahverkehrsplan abstimmen lassen. Was da von der NVBW kommt, ist kernig. Da werde ein zu geringes Angebot bei Bussen und Bahnen akzeptiert, heißt es zum Beispiel. Ein attraktives Nachtangebot werde nicht nur an Wochenenden gebraucht, sondern auch unter der Woche. Und wörtlich heißt es in der Stellungnahme: „Das Nachtangebot in Stuttgart fällt inzwischen hinter das Angebot vergleichbarer Städte zurück.“ Auch für die Nächte an den Wochenenden mit ihrer deutlich höheren Nachfrage sei zu prüfen, ob es ein Grundangebot im Stadtbahnverkehr geben müsste.

Kritik am Nachtbusvekehr

Beim Nachtbusverkehr moniert die Nahverkehrsgesellschaft Mängel: Weil die jeweils letzten Nachtbusfahrten im äußeren Stadtbereich endeten, „anstatt den Ring zurück ins Zentrum zu schließen“, könnten diese Nachtfahrten kaum als Zubringer zu den ersten regulären Fahrten des Tagesbetriebs genutzt werden.

Fuß- und Radverkehr würden unzulänglich behandelt, schreiben die Kritiker, vor allem auch was die Verknüpfung mit dem Verkehr von Bussen und Bahnen angeht. Im gesamten Planwerk sei die Auseinandersetzung mit dem demografischen Wandel, also dem steigenden Durchschnittsalter, sowie mit der Topografie und den räumlichen Verhältnissen in Stuttgart „wenig ausgeprägt“.

Ganz massiv wird in der Stellungnahme angemahnt, dass die Stadt mit geringeren Maximalentfernungen von Haltestellen planen sollte. Die Stadt plane so, dass es die Einwohner maximal 500 Meter bis zur nächsten Bushaltestelle hätten. Da dies aber Luftlinie sei, gehe es tatsächlich oft um deutlich längere Wege. Die Nahverkehrsgesellschaft empfiehlt, Distanzen über 300 Meter „nach Möglichkeit zu vermeiden“. Beim Erschließungsstandard gebe es grundlegenden Nachbesserungsbedarf.

An diversen Stellen vermisst die NVBW strategische Aussagen und Ausbauziele, Letzteres beispielsweise bezüglich des Busangebots. Aber auch die Stadtbahnprojekte, wie sie im Nahverkehrsplan anvisiert sind, reichen der NVBW nicht aus. Bei den Stadtbahnvorhaben handle es sich „um schon lange bekannte und im Bau befindliche Projekte“, heißt es in dem 25-seitigen Papier. Für den Busverkehr würden keinerlei Ausbauziele definiert. Die Aussagen zum Angebotsstandard ließen sogar „erhebliche Rückschritte gegenüber dem Ist-Zustand zu“.

Der Plan lasse im Dunkeln, wie die Stadt den sogenannten Modal Split – den Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs am gesamten Verkehr – steigern und die Reduzierung der Luftschadstoffe und des Autoverkehrs im Stuttgarter Talkessel um 20 Prozent erreichen wolle. Ansprüche an die Träger des S-Bahn-Verkehrs und des Regionalverkehrs formuliere die Stadt so gut wie nicht. Zu großen Teilen handle es sich eben nur um eine Beschreibung des Ist-Zustands. Was die Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsmittel angehe, hält die NVBW die Nahverkehrspläne der Landkreise um Stuttgart herum für wegweisender.

Experten halten Planungen für unübersichtlich

Es kommt noch schlimmer: NVBW-Geschäftsführer Volker M. Heepen und die Verkehrsangebotsplanerin Dagmar Starke halten der Stadt sogar vor, dass sie eine Art Einfallstor für eine Ausdünnung von Taktzeiten und eine Verkürzung der Bedienungszeiten im Nahverkehr geschaffen habe. Und zwar mit manchen Beschreibungen und Tabellen. Dabei müssten die Bedienungszeiten im Busverkehr mindestens auf dem bisherigen Stand gehalten, bei den Stadtbahnen sogar etwas ausgeweitet werden.

Dass neue Ausbaumaßnahmen erst wieder zum Ende des Jahrzehnts in Angriff genommen werden könnten, sei einfach nicht zutreffend, moniert die NVBW. „Taktverdichtungen, Linienergänzungen im Busverkehr und Ausweitungen der Bedienungszeiten könnten auch kurzfristig in Angriff genommen werden.“

Die Stadtverwaltung stellt sich auf den Standpunkt, dass es auch noch andere Konzepte, Pläne und Papiere gebe, in denen sie die angestrebte Entwicklung im Verkehrsbereich darlege, etwa das Verkehrsentwicklungskonzept und Kuhns Konzept „Stuttgart nachhaltig mobil“. Doch diesen Zustand findet die NVBW unbefriedigend. Sie hält das komplexe Geflecht von Planwerken für unübersichtlich. Der Plan müsse dringend konkretisiert und mit Aussagen in anderen Planwerken der Stadt zum Thema Verkehr verknüpft werden. Ein Nahverkehrsplan müsse nach Paragraf 11 des ÖPNV-Gesetzes im Land auch Ziele und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des ÖPNV enthalten.