Daniela Weber unterstützt Bürgerinnen und Bürger an der Rechtsantragsstelle des Cannstatter Amtsgerichts. Foto: Schumacher

Im fünften Teil unserer Serie über das Amtsgericht stellen wir Rechtspflegerin Daniela Weber vor. Sie unterstützt Bürger bei Rechtshilfeanträgen und entscheidet unter anderem bei Zwangsvollstreckungen.

Bad Cannstatt - I m Rahmen einer sechsteiligen Serie werfen wir einen Blick hinter die Kulissen des Amtsgerichts Bad Cannstatt, das für den Stadtbezirk sowie für Untertürkheim, Obertürkheim, Feuerbach, Münster, Mühlhausen, Stammheim, Weilimdorf und Zuffenhausen zuständig ist. Heute stellen wir die Rechtspflegerin Daniela Weber vor.

Weil ihm sein Vermieter die Schlösser ausgetauscht hatte, blieb einem Mann der Zutritt zu seiner Wohnung verwehrt. Nun war guter Rat teuer: Wie den Vermieter dazu bewegen, dies rückgängig zu machen? Weiterhelfen können in solchen Fällen Rechtspflegerin Daniela Weber und ihre Kollegen von der Rechtsantragsstelle. Sie nehmen die erforderlichen Anträge auf. Denn beim Amtsgericht kann ein Bürger auch ohne Anwalt Klage einreichen oder sich im Falle einer Anklage verteidigen. „Für viele Personen ist es aber schwer, juristisch korrekt zu formulieren“, sagt Weber. Deshalb unterstützen sie und ihre Kollegen die Antragssteller. „Wir sind aber keine Rechtsberatung und auch nicht bei der Gerichtsverhandlung anwesend.“ Die Fälle, die bei der Rechtsantragsstelle eingehen sind sehr unterschiedlich: Es geht vom Umgangsrecht mit Kindern über Zwangsvollstreckungssachen bis hin zu Anträgen in Strafverfahren.

Einstweilige Verfügung beantragt

Der Mann, dem der Zutritt zu seiner Wohnung verwehrt wurde, hat beim Amtsgericht wegen der ausgetauschten Schlösser eine sogenannte einstweilige Verfügung beantragt. „Eilsachen wie diese werden sofort einem Richter vorgelegt“, sagt Weber. Dieser kann dann noch am selben Tag entscheiden. Der Beschluss muss anschließend von einem Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Wenn nötig, ist dieser dafür zuständig, die einstweilige Verfügung durchzusetzen und dem Mieter wieder Zugang zu seiner Wohnung zu verschaffen. Wann der Mann aus dem beschriebenen Fall seine Wohnung wieder betreten konnte, ist den Mitarbeitern der Rechtsantragsstelle nicht bekannt.

Die Unterstützung beim Verfassen eines Schriftsatzes ist nur ein kleiner Teil der Aufgabe von Daniela Weber. Sie trifft auch Entscheidungen in Zwangsvollstreckungssachen, über Kosten in Zivilverfahren und Beratungshilfeanträge. Die Rechtspflegerin fasst ihre Beschlüsse zwar nicht im Gerichtssaal, sondern am Schreibtisch – dennoch keine leichte Aufgabe: Jeder Fall muss detailliert studiert werden, bis am Ende ihr Beschluss steht. Aber genau das ist es, was die 30-Jährige an ihrem Beruf schätzt: „Selbst und unabhängig meiner Rechtsauffassung entsprechend zu entscheiden.“ Denn Rechtspfleger sind nicht an Weisungen ihres Vorgesetzten, sondern nur an das Gesetz gebunden. In den meisten Fällen kann der Bürger die Entscheidung aber durch ein Rechtsmittel überprüfen lassen.

Hohen Hürden bei Räumungen

Wenn eine Person die Miete nicht bezahlt, wendet sich der Vermieter an das Amtsgericht und erwirkt ein Räumungsurteil. Nachdem das Urteil rechtskräftig ist, kann der Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Wohnung beauftragt werden. Wenn der Mieter sich gegen die Räumungsankündigung des Gerichtsvollziehers wendet, kommt die Rechtspflegerin ins Spiel. Sie entscheidet, ob einem sogenannten Vollstreckungsschutzantrag stattgeben wird, also die Räumung nicht rechtens ist und der Schuldner geschützt wird – oder eben nicht. „Für die Gewährung von Räumungsschutz gibt es hohe Hürden, zum Beispiel bei konkreten Anzeichen für eine Suizidgefahr.“

Der Berufsalltag von Rechtspflegern umfasst nicht nur Zwangsvollstreckungen: Sie eröffnen Testamente, verkünden den Erben den Letzten Willen des Verstorbenen und erteilen Erbscheine, überwachen Betreuer und Vormünder. Sie führen Insolvenzverfahren durch, leiten Zwangsversteigerungen von Grundstücken und erlassen Beschlüsse auf Pfändungen von Geldforderungen. Angesichts der möglichen Konsequenzen – der Verlust der Wohnung, des Autos oder die Pfändung des Kontos – „eine große Herausforderung“. Denn die Entscheidung kann ein Leben verändern.