Boris Becker hatte sich durch einen Fernsehbeitrag in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt gefühlt. Foto: dpa/Kirsty O'connor

Eine Unterlassungsklage Boris Becker ist vom Gericht abgelehnt worden. Der frühere Tennisprofi wollte einen Fernsehbeitrag von Oliver Pocher verbieten lassen.

Der ehemalige Tennisprofi Boris Becker ist durch einen satirischen Fernsehbeitrag von Komiker Oliver Pocher nicht in seiner Ehre und seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden. Das Landgericht im baden-württembergischen Offenburg wies eine entsprechende Klage des früheren Sportstars am Dienstag nach Angaben einer Sprecherin ab.

Pocher hatte im Herbst 2020 in einer Sendung unter dem Motto: „Make Boris rich again“ zu Spenden für Becker aufgerufen. Dabei kam ein dreistelliger Betrag zusammen. Eine Übergabe scheiterte, denn Becker weigerte sich, das Geld anzunehmen.

Um den Betrag dennoch unbemerkt bei Becker abgeben zu können, erschuf der Comedian daraufhin einen Fantasie-Modepreis mit einer Preistrophäe, in der das gesammelte Bargeld versteckt war. Becker nahm den Preis an, was in Pochers Sendung „Pocher - gefährlich ehrlich!“ gezeigt wurde.

So begründet das Gericht das Urteil

Becker, der derzeit eine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung in Großbritannien verbüßt, klagte vor dem Landgericht gegen die weitere Verfügbarkeit des Beitrags im Internet. Das Gericht begründete seine Ablehnung damit, dass es sich bei den Fernsehbildern um „Bildnisse der Zeitgeschichte“ handle.

Die Veröffentlichung sei möglich, da es sich um „Bildnisse der Zeitgeschichte“ handele, so das Gericht. Es nannte auch explizit die die Belange der Meinungs- und Rundfunkfreiheit. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.