Am Arm von Susanne Ullrich schafft Evdokia Lula die Treppe doch noch. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Häusliche Hilfen machen alten Leuten das Leben zu Hause einfacher. Jetzt zahlt sogar die Krankenkasse dafür, allerdings nur nach einem Krankenhausaufenthalt. Auch das trägt dazu bei, dass immer mehr Haushaltshelfer und Ehrenamtliche gebraucht werden.

Stuttgart - Pflegestärkungsgesetz? Der Begriff ist sperrig, die Wirkung groß. Denn seit 1. Januar 2016 bezahlt die Krankenkasse bei Bedarf die ambulante Versorgung und Haushaltshilfen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus.

Bisher war da nichts als eine Lücke. Die Krankenhäuser sind darauf aus, ihre Patienten nicht länger als nötig stationär zu behalten, weil diese Kosten nicht ersetzt werden. Für die Unterstützung daheim aber kamen die Kostenträger nicht so ohne weiteres auf. Was blieb, war, die häuslichen Hilfen und Betreuungsleistungen aus eigener Tasche zu bezahlen. Das ist seit der Krankenhausstrukturreform anders.

Die Wirkung der Reform kommt Menschen sogar vor einem Eingriff im Krankenhaus zugute, zum Beispiel Evdokia Lula. Die 74-Jährige lebt in einem Stuttgarter Mehrfamilienhaus im dritten Stock. Sie ist Mitte Januar auf Schnee und Glatteis ausgerutscht und auf die Schulter gefallen. Die Schulter war ausgekugelt, und beim Versuch aufzustehen rissen zudem die Sehnen. Seitdem ist der Arm lahm.

Ohne Hilfe kann 74-Jährige nicht einkaufen oder kochen

Evdokia Lula sitzt auf dem Sofa unter der Dachschräge. Einen Operationstermin bekam sie erst für Anfang März. Also trägt sie ihren Arm bis dahin in einer Schlinge. „Ich traue mich gar nicht mehr hinaus, wegen der Treppen“, sagt sie. Zwei Kniegelenkoperationen hat sie hinter sich und deshalb keinen festen Stand mehr. Ihr Mann Koco (71) hat’s am Herz und ist froh, wenn er beim Treppensteigen nur auf sich selbst achten muss.

Das Treppenhaus in dem privaten Mietshaus hat die übliche Breite, die steinernen Treppen winden sich rechts umlaufend steil nach oben. „Normalerweise zieht sich meine Mutter am Geländer hoch, wenn sie vom Einkaufen kommt, aber jetzt, wo sie den rechten Arm in der Schlinge hat, geht das nicht mehr“, sagt Irmi Lula, die Tochter. Eine Wohnung im Erdgeschoss habe sie bisher nicht angeboten bekommen, ein Aufzug für das Haus ist nicht geplant.

Die 33-Jährige ist voll berufstätig und war deshalb dem Arzt dankbar, der ihrer Mutter die Hilfe verordnet hatte, eine Betreuerin musste sie allerdings selbst finden. Bei der Suche im Internet stieß sie auf die Seniorenbegleiter in Stuttgart, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die sich auf häusliche Hilfen spezialisiert hat. Einer der Firmengründer ist der 30-jährige David Hagemann, gelernter Krankenpfleger und Pflegemanager. „In Fachkreisen wird unser Angebot sehr begrüßt“, sagt er. Es umfasst in der Regel zwei mal zwei Stunden pro Woche und beispielsweise die Begleitung zum Arzt oder zum Spaziergang oder gemeinsames Kochen. Und neben zahlreichen eingelernten 450-Euro-Kräften haben sich auch eine Psychologin, eine Juristin und eine ehemalige Postlerin sowie Pflegefachkräfte für die Arbeit bei den Seniorenbegleitern entschieden.

Krankenkasse muss Antrag bewilligen

Im Fall der Familie Lula „ist die Hilfe von der Krankenkasse ungeheuer schnell bewilligt worden“, sagt Mitarbeiterin Susanne Ullrich, von Beruf Altenpflegerin. Seither kommen die Seniorenbegleiter täglich für vier Stunden ins Haus, gehen mit dem Ehepaar einkaufen, kochen mit Evdokia Lula oder machen Frühstück. Die Kasse zahlt dafür pro Stunde mindestens 26,50 Euro.

Bei der AOK Stuttgart-Böblingen sind seit 1. Januar dieses Jahres 19 Anträge auf Haushaltshilfen eingegangen, allerdings hätten die Kunden – laut Pressesprecherin täglich 300 in den Filialen – noch großen Beratungsbedarf. Bei der DAK hat Pressesprecher Daniel Caroppo inzwischen deutlich mehr Anträge eingehen sehen. „Dass niemand die neue Leistung kennt? Dass keiner sie beantragt? Ganz im Gegenteil!“

Die Nachfrage ist nicht nur eine Chance für die Seniorenbegleiter Stuttgart, sondern auch eine Herausforderung für die Sozialträger in der Stadt: „Wir haben in allen Bereichen steigende Nachfrage und bauen die Dienste für Ältere aus“, sagt Günther Schwarz von der Evangelischen Gesellschaft (Eva). Man stelle sich darauf ein, dass von 2017 an nicht nur Krankenhausentlassene die niedrigschwelligen Hilfen bezahlt bekommen, sondern auch Pflegepatienten.

Freiwillige Helfer sind gesucht

Eva, Caritasverband, Diakonie – sie alle arbeiten auch mit Freiwilligen. Bei Schwarz sind es mehr als 250, die zumeist eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten. Neu wird in Zukunft sein, dass die haushaltsnahen Hilfen auch von diesen Freiwilligen geleistet werden dürfen, „bisher war das nur über die Nachbarschaftshilfe möglich“.

Wer kein Pflegefall, nicht dement ist oder keine ärztliche Verordnung vorweisen kann, muss selbst zahlen. In Stuttgart sieht man sich gut gerüstet durch ein dichtes Netz an Hilfs- und Beratungsangeboten. „Ich bin also nicht gezwungen, einzelne Leistungen zu streichen, um andere individuelle Leistungen zu fördern – die gibt es schon“, sagt Sozialbürgermeisterin Isabel Fezer.

Zur Gesetzeslage bei Häuslichen Hilfen

Die Selbstbestimmtheit älterer Menschen soll mit dem Pflegestärkungsgesetz möglichst lange erhalten bleiben. Dazu gibt es ambulante Pflegedienste, Haushaltshilfen, verschiedene Beratungsdienste, teilstationäre Angebote wie Tages- und Kurzzeitpflegen, Begegnungsstätten, ambulante Ergo-, Logo- und Physiotherapie und das Angebot der Kirchen. In Stuttgart tummeln sich rund 150 Anbieter auf diesem Markt.

Angebote der freien Träger in der Altenarbeit wie etwa Begegnungsstätten, gerontopsychiatrische Dienste oder Besuchdienste und ähnliche Hilfen werden in Stuttgart insgesamt mit jährlich circa 4,5 Millionen Euro gefördert.

Seit 2016 gelten niedrigschwellige Entlastungsangebote als Teil der häuslichen Pflege. Sie werden auch Kranken und behinderten Menschen gewährt, die einen geringeren Bedarf, das heißt, unterhalb einer Pflegestufe, haben. Den Bedarf stellen die Mitarbeiter der Sozialdienste fest. Auf Antrag bezahlt die Pflegekasse dafür 104 Euro monatlich.     

Von 2017 an können Sozialdienste für niedrigschwellige Hilfen bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen verwenden. Der Betrag wird vom Pflegegeld abgezogen.

Die Enquetekommission Pflege, die Handlungsempfehlungen an die Landesregierung abgegeben hat, wünscht sich, dass jeder Mensch ortsnah genau die Unterstützung bekommen kann, die seinem individuellen Bedürfnis entsprechen. Technische Hilfe soll über die Sozialgesetzgebung finanziert werden, um sie allen Bedürftigen – auch präventiv – zur Verfügung zu stellen.      

Mehr als 165 000 Menschen in Baden-Württemberg haben im Jahr 2014 Pflegegeld erhalten. Das sind 37 Prozent mehr als noch im Jahr 2008. Um fast 60 Prozent sind die Leistungen für die ambulante und teilstationäre Pflege gestiegen. Mehr als zwei Drittel der Menschen werden daheim gepflegt, zumeist von den Angehörigen. (czi)