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Seit zehn Jahren gibt es das Erneuerbare Energien Gesetz, kurz EEG - eine Bilanz.

Berlin/Stuttgart - Vor zehn Jahren wurde im Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das es trotz seines sperrigen Namens zu einem der erfolgreichsten und unstrittigsten Beschlüsse in der Geschichte der Bundesrepublik geschafft und inzwischen Nachahmer in 44 Ländern gefunden hat: Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, kurz: EEG.

Als der Bundestag im Februar 2000 zur Abstimmung zusammenkam, saß in den Reihen der Union eine Abgeordnete, die wie ihre gesamte Fraktion das Gesetz zum Ausbau erneuerbarer Energien verhindern wollte. Als Oppositionspolitikerin konnte Tanja Gönner gar nicht anders, als für den Vorschlag der rot-grünen Bundesregierung mit Nein zu stimmen.

Zehn Jahre später ist Gönner Umweltministerin von Baden-Württemberg. Ihre Haltung hat sie geändert; nicht nur, weil die CDU das Gesetz ihrer rot-grünen Vorgängerregierung ständig weiterentwickelt hat, sondern weil sich die 40-Jährige bewusst ist, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland fast ausschließlich diesem Gesetz zu verdanken ist.

Rückblick: Bis in die späten 80er Jahre gab es den Begriff erneuerbare Energien noch gar nicht. Veraltete Wasserkraftanlagen waren die einzige Möglichkeit, halbwegs sauberen Strom zu produzieren. Mindestvergütungen des Stromeinspeisungsgesetzes führten ab Mitte der 90er zu einem nennenswerten Ausbau der Windenergie und sicherten den wirtschaftlichen Betrieb kleiner Wasserkraftanlagen. Doch erst das 2000 beschlossene EEG brachte den Durchbruch. Auf einmal wurden auch Biomasse- und Fotovoltaik lukrativ. Obwohl sie nicht die Hauptrolle spielen, ist es ihnen zu verdanken, dass der Anteil der Erneuerbaren am Stromverbrauch bundesweit inzwischen bei rund 17 Prozent liegt. Vor zehn Jahren waren es noch sechs Prozent. Den größten Sprung machte die Windkraft. Und inzwischen haben 44 Staaten - von Albanien bis zu den USA - das EEG so oder so ähnlich von Deutschland übernommen.