Die Segnung eines homosexuellen Paares ist in Württemberg noch nicht erlaubt. Foto: dpa

Die Evangelische Landeskirche Württemberg untersagt es bisher, gleichgeschlechtliche Paare im Gottesdienst öffentlich zu segnen. Das soll sich ändern, hofft der Bischof Frank Otfried July.

Stuttgart - Eindringlich hat der Bischof der Evangelischen Landeskirche Württembergs dafür geworben, das bestehende Verbot der öffentlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Paare zu kippen. Diejenigen, denen es um die Begleitung dieser Paare gehe, sollten sich ebenso wenig der nun ins Auge gefassten Reform verweigern wie diejenigen, denen es um die Einheit der Kirche gehe. Das sagte Frank Otfried July laut Redemanuskript am Mittwoch vor der in Stuttgart tagenden Synode. Er verwies darauf, dass unter den 20 Landeskirchen innerhalb der EKD nur noch Württemberg und die winzige Landeskirche Schaumburg-Lippe mit ihren rund 50 000 Mitgliedern derartige öffentliche Segnungen untersagten.

Offene Kirche lehnt Vorstoß als undemokratisch ab

In Württemberg war ein Vorstoß zur Öffnung vor einem Jahr knapp gescheitert, weil er die nötige Zweidrittelmehrheit in der Synode verfehlte. Die anschließenden Reaktionen haben laut July gezeigt, dass das Thema damit aber nicht erledigt sei: „Viele Gemeindeglieder, die als gleichgeschlechtliche Paare leben, fühlen sich ausgegrenzt“, betonte July. Pfarrer, die eine Segnung befürworten, seien verunsichert. Gesprächspartner in der Gesellschaft hätten zum Teil kein Verständnis. July hat daher versucht, einen Kompromiss zu schmieden. Den daraus entstandenen Entwurf brachte er nun ins Kirchenparlament ein. Demnach werden öffentliche Segnungen zwar erlaubt, aber zunächst nur in maximal einem Viertel der Gemeinden, also in 330 Gemeinden. Zudem sind die Hürden hoch: Eine Dreiviertelmehrheit im Gemeinderat ist ebenso erforderlich wie die Einwilligung der Pfarrer, und der Oberkirchenrat müsste zuvor die Gemeinde entsprechend ermächtigt haben. Die Gemeinden bekommen also kein Initiativrecht. Dies stößt bei der Offenen Kirche auf Widerspruch. Das sei undemokratisch, heißt es. Ob die Reform im nächsten Jahr die nötige Zustimmung findet, ist so ungewiss.