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Bundesregierung verkürzt Wehr- und Zivildienst von neun auf sechs Monate.

Berlin - Nach der Entscheidung des Kabinetts warnen Kritiker vor einem Crash- oder Schnupperkurs Bundeswehr. Auch Sozialverbände fürchten, dass Zivildienstleistende nicht hinreichend ausgebildet werden können, obwohl sie ihre Zeit freiwillig verlängern können.

Wer am kommenden Silvestertag seit mindestens sechs Monaten Wehr- oder Zivildienst leistet, kann sofort seine sieben Sachen packen und nach Hause gehen. Der 31. Dezember ist jener Stichtag, von dem an die verkürzte Ausbildungsdauer gilt, die das Bundeskabinett gestern verabschiedete. Künftig beträgt der Pflichtdienst nicht mehr neun, sondern sechs Monate.

Die Neuregelung greift damit erstmals für die meist jungen Männer, die vom 1. Juli an als Grundwehr- oder Zivildienstleistende einrücken. Die Zivildienstleistenden jedoch können ihren Gesellschaftsdienst von sich aus um drei, maximal um sechs Monate verlängern. Das war eine Bedingung, die sich Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) erbeten hatte, um die zahlreichen öffentlichen Träger sozialer Einrichtungen zu beruhigen, die auf die Unterstützung der Zivildienstleistenden dringend angewiesen sind.

Um die jungen Leute zu motivieren, sich länger als nur ein halbes Jahr im Pflege-, Alten- oder Jugendbereich zu engagieren, werden sie künftig nach der Soldgruppe 3 bezahlt; ergänzend sollen sie Sachleistungen erhalten - Verpflegung und Unterkunft -, sofern sie sich das nicht lieber auszahlen lassen möchten. So jedenfalls wünscht sich das Ministerin Schröder. Die jeweilige Dienststelle sei aufgefordert, darüber hinaus eine Art Soldzuschlag lockerzumachen. Der CDU-Wehrexperte Ernst-Reinhard Beck: "Nicht nur die Bundeswehr rekrutiert die meisten der künftigen Zeit- und Berufssoldaten aus der Gruppe der Wehrpflichtigen. Auch die Pflege- und Gesundheitseinrichtungen generieren die meisten Pfleger aus der Gruppe der Zivildienstleistenden."