Die Täter fesselten ihr Opfer mit einem Kabelbinder und misshandelten es (Symbolfoto). Foto: picture alliance / dpa

Am Landgericht Stuttgart müssen sich sechs junge Männer verantworten, die einen Bekannten in Schorndorf eingesperrt und misshandelt haben.

Der größte Sitzungssaal des Stuttgarter Landgerichts ist gut gefüllt: Neben zwei Berufs- und zwei Schöffenrichtern sowie der Urkundsbeamtin füllen neben dem Oberstaatsanwalt, einer Vertreterin der Jugendgerichtshilfe und einem psychiatrischen Gutachter auch sechs Angeklagte und ihre neun Rechtsanwälte die Tische und Bänke im Raum. Im hinteren Bereich sitzen rund 30 Besucher und Angehörige, mehrere Justizwachtmeister haben ein waches Auge auf alles.

 

Die Vorsichtsmaßnahmen haben ihren Grund: Die sechs 20 bis 24 Jahre alten Angeklagten gehören laut Oberstaatsanwalt Thomas Wullrich zu einer Gruppierung aus dem Raum Göppingen und Schorndorf, die sich seit Jahren mit einer anderen rivalisierenden Gruppe im Großraum Stuttgart gewalttätige Auseinandersetzungen liefert. In diesem Prozess vor der 4. Großen Strafkammer geht es jedoch um eine Straftat, die die jungen Männer nach Ansicht der Anklagebehörde aus eigener Motivation heraus begangen haben.

In Wohnung gefesselt und misshandelt

Wie alle sechs über ihre Verteidiger einräumten, hatten sie sich verabredet, einen Bekannten in einen Hinterhalt zu locken und zu misshandeln. Ein 22 Jahre alter Angeklagter hatte via Instagram ein Treffen mit dem späteren Opfer vereinbart, zu dem dieser Ende September vergangenen Jahres gegen 22.30 Uhr am Bahnhof in Schorndorf erschienen war. Zwei der Angeklagten holten ihn ab und brachten ihn in die Wohnung einer Obdachlosenunterkunft im Hammerschlag.

Dort angekommen schlossen sie die Tür und verriegelten sie, zwei maskierte Angeklagte und ein dritter warfen ihr Opfer auf ein Bett, fesselten die Hände des Mannes mit Kabelbindern und schlugen mit Fäusten auf ihn ein. Immer wieder drückten sie auch ein Kissen auf sein Gesicht. Der 22-Jährige, der via Handykamera live zugeschaltet war, gab immer wieder Anweisungen an die Mitangeklagten. Zudem zwangen sie ihr Opfer, entgegen der Wahrheit in die Handykamera zu behaupten, er habe Geschlechtsverkehr mit einer Zwölfjährigen gehabt. Am Ende des Martyriums kündigte der 22-Jährige am Telefon an, er werde den einjährigen Sohn des Mannes töten, wenn dieser ihnen nicht 3000 Euro zahle. Anschließend ließen sie ihn frei.

Der Mann, der Hämatome im Gesicht, Schwellungen, Schmerzen und ein zeitweise eingeschränktes Hörvermögen von dem Vorfall davontrug, ging jedoch stattdessen zur Polizei und erstattete Anzeige. Zwei der Angeklagten wurden bei einer fingierten Geldübergabe am nächsten Abend festgenommen, die vier anderen Angeklagten kurze Zeit darauf. In der Wohnung eines der Angeklagten fanden Polizeibeamte bei der Durchsuchung einen Schlagring. Die Anklage lautet auf versuchte besonders schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen.

Anklage: Sägeblatt mit 23 Zentimetern im Einsatz

Laut Anklage war bei der Tat auch ein Sägeblatt mit 23 Zentimetern Länge im Einsatz, mit dem die Angeklagten ihr Opfer einschüchtern wollten. Dies ist der einzige Aspekt, den das Sextett nicht einräumt. Im Übrigen gaben sich die jungen Männer der Jugendkammer gegenüber jedoch reumütig und erklärten, sich bei ihrem Opfer entschuldigen und einen finanziellen Täter-Opfer-Ausgleich anbieten zu wollen.

Einer der Angeklagten ließ über seine Anwältin erklären, seiner Erinnerung nach sei die Türe nicht abgeschlossen worden, wegen eines Defekts habe man sie nicht einmal ganz schließen können. Das Video könne er sich kaum anschauen, der gequälte Mann tue ihm sehr leid. Ein anderer Angeklagter ließ über seinen Verteidiger ausrichten, er könne sich seine Hörigkeit bei diesem Vorfall nur damit erklären, dass er damals nichts Besseres mit seiner Zeit anzufangen wusste.

Bei drei der sechs angeklagten jungen Männer steht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen Drogenkonsums im Raum, sie sollen im Laufe des Prozesses von einem Sachverständigen untersucht werden. Für das Verfahren sind nach derzeitigem Stand acht weitere Verhandlungstage geplant. Der nächste ist am 1. April, dann soll unter anderem der Geschädigte gehört werden. Das Urteil soll voraussichtlich am 6. Mai verkündet werden.