Die Rapperin Ewa muss sich vor Gericht verantworten. Foto: dpa

Im Prozess gegen die Rapperin Schwesta Ewa wegen Menschenhandels und Zuhälterei haben am Montag erste Zeuginnen ausgesagt – und über freiwilligen Sex berichtet.

Frankfurt/Main - Im Prozess gegen die Rapperin Schwesta Ewa haben vier Zeuginnen vor dem Landgericht Frankfurt bestritten, von der Angeklagten zur Prostitution gezwungen worden zu sein. „Ich habe freiwillig Sex gemacht“, sagte eine 18-Jährige aus Bayern am Montag. Der Kontakt zu der Rapperin sei über Facebook entstanden, sie habe die Angeklagte ausdrücklich um eine Unterweisung im Rotlicht-Gewerbe gebeten.

In dem Verfahren geht es neben Zuhälterei, Menschenhandel und Körperverletzung auch um den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Der Prozess soll an diesem Dienstag (13. Juni) fortgesetzt werden.

Eine 21-Jährige brach die Zeugenvernehmung vor der Wirtschaftsstrafkammer am Montag nach 45 Minuten ab, weil sie ihre „Freundin nicht verraten“ wolle. Das Gericht reagierte mit einem Ordnungsgeld von 300 Euro.

Allerdings berichteten die insgesamt vier Frauen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, dass die als impulsiv bekannte Schwesta Ewa bereits bei Kleinigkeiten mit Ohrfeigen und Tritten reagiert habe - etwa wenn eine Waschmaschine falsch befüllt worden sei.