Ein neues Prostitutionsgesetz soll vor Ausbeutung und Menschenhandel schützen. Foto: dpa

Prostituierte sollen in Deutschland besseren Schutz genießen. Dafür arbeitet Familienministerin Schwesig an einem neuen Gesetz, mit dem Ausbeutung und Menschenhandel besser bekämpft werden sollen.

Prostituierte sollen in Deutschland besseren Schutz genießen. Dafür arbeitet Familienministerin Schwesig an einem neuen Gesetz, mit dem Ausbeutung und Menschenhandel besser bekämpft werden sollen.

Berlin - Union und SPD sind sich über die gesetzliche Neuregelung der Prostitution grundsätzlich einig. Noch strittige Punkte sollen bis zum Frühherbst geklärt werden, etwa die Heraufsetzung des Mindestalters für Prostituierte, eine Kondompflicht für Freier und verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen.

Kern des Gesetzes soll eine Erlaubnispflicht für Bordelle sein und die Pflicht für Prostituierte, sich bei den Kommunen an- und abzumelden.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hatte sich am Donnerstag zu einem mehrstündigen Gespräch mit den Fachpolitikern der Koalitionsfraktionen getroffen und dabei ihre Eckpunkte für ein eigenständiges "Prostituiertenschutzgesetz" vorgestellt. Die Ministerin und auch die CDU-Fraktionsvize Nadine Schön sprachen anschließend von einem guten und offenen Gespräch.

Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel

Im Mittelpunkt der Eckpunkte steht der Schutz der Prostituierten vor Gewalt, Ausbeutung durch Zuhälter und Menschenhandel sowie der Erhalt ihrer Gesundheit. "Menschenunwürdige Geschäftsmodelle wie Flatrate-Sex und Gang-Bang-Partys werden verboten", kündigte Schwesig an.

Das Gesetz soll eine Erlaubnispflicht für Bordelle und andere Einrichtungen mit sexuellen Dienstleistungen vorsehen. Bisher sei es in Deutschland leichter, ein Bordell als eine Imbissbude zu eröffnen, hatte Schwesig mehrfach betont. Einschlägig Vorbestraften, etwa wegen Zuhälterei, soll die Genehmigung zum Betrieb eines Bordells verwehrt werden. Die Erlaubnis kann auch nur befristet erteilt werden.

Neu ist zudem, dass sich Prostituierte in den Kommunen an- und abmelden sollen. Mit den Bordellbetreibern sollen sie auf der Basis dieser Anmeldung Arbeitsverträge abschließen - auch um die Frauen vor Wuchermieten zu schützen.

Ausnahmen von der Erlaubnispflicht soll es nur dann geben, wenn einzelne Personen in der eigenen Wohnung der Prostitution nachgehen. Gleichwohl können hier zum Schutz der Jugend und der Anwohnerschaft Auflagen erlassen werden.

Einigung mit CDU? Schwesig ist zuversichtlich

Schwesig zeigte sich insgesamt zuversichtlich, dass man sich mit der Union auf eine gute Regelung verständigen werde. Schön sagte, sie sei bei dem Gespräch über die Offenheit der SPD bei einigen Punkten überrascht gewesen. "Der Sack wird jedoch erst zugemacht, wenn alle Fragen ausverhandelt sind", sagte die CDU-Politikerin. Sie räumte allerdings ein, dass es trotz der Neuregelungen weiter Grauzonen in diesem Gewerbe geben werde. "Wir müssen aber der Polizei wenigstens die Möglichkeit geben, hinzuschauen."

Umstritten ist nach wie vor der Wunsch der Union nach Bestrafung der Freier von Zwangsprostituierten. Experten aus Justiz- und Polizei sind skeptisch, weil häufig nur von den Freiern Hinweise auf Zwangsprostitution kommen. Im Gespräch ist auch eine eigenständige Regelung im Strafgesetzbuch, also außerhalb des "Prostituiertenschutzgesetzes". Ein Sprecher des Justizministeriums betonte am Freitag, die Prüfungen seien hier noch nicht abgeschlossen.