Ein Schwertransport bleibt in einer engen Kurve stecken. Bis das Spezial-Fahrzeug wieder befreit ist und eine alternative Route gefunden vergeht eine Woche. Doch nun darf der Laster nicht mehr weiter, weil das Regierungspräsidium Zweifel hat, ob es überhaupt ein Schwertransport ist.
Ein Schwertransport bleibt in einer engen Kurve stecken. Bis das Spezial-Fahrzeug wieder befreit ist und eine alternative Route gefunden vergeht eine Woche. Doch nun darf der Laster nicht mehr weiter, weil das Regierungspräsidium Zweifel ha, ob es überhaupt ein Schwertransport ist.
Gerstetten - Dilettantische Vorbereitung eines Spediteurs oder Paragrafen-Reiterei des Regierungspräsidiums? Diese Frage stellen sich die Menschen derzeit im Kreis Heidenheim in einem Fall, der mehr und mehr zur Posse gerät.
Seit zwei Wochen sitzt dort in Gussenstadt, einem kleinen Ortsteil der Gemeinde Gerstetten, ein Schwertransporter mit 120 Tonnen Gewicht fest. Zuerst hatte sich der 40 Meter lange und 5,60 Meter breite Laster in den engen Kurven des Ortes verkeilt. Jetzt hängt er in den Fallstricken des Gesetzes fest. Das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart verweigert die Weiterfahrt, weil es anzweifelt, dass es sich bei dem kaminartigen Bauteil auf dem Anhänger um ein Einzelteil handelt. Das ist Voraussetzung für die Genehmigung eines Schwertransports.
Eigentlich hätte der Transport schon seit über einer Woche wieder auf der Straße sein sollen. Zwei Tage hatte es gedauert, den eingekeilten Schwerlaster aus der Ortseinfahrt von Gussenstadt zu befreien. Dann musste eine alternative Route gesucht und geprüft werden. Für die Strecke durch Gussenstadt hatte der Spediteur zwar zuvor grünes Licht bekommen, aber die Schuld sieht man im Regierungspräsidium bei der Spedition. „Es ist nicht Aufgabe der Behörde, zu testen, ob ein Schwertransport um jede Ecke auf der genehmigten Strecke auch wirklich fahren kann“, sagt Clemens Homoth-Kuhs, der Sprecher des Regierungspräsidiums. Umso strenger achtete die Behörde darauf, dass die zweite Route komplett von der Speditionsfirma getestet wurde. Kurz bevor es dann vergangenen Mittwoch los gehen sollte, entdeckte ein Polizist, dass das Bauteil aus zwei Elementen besteht, die aneinander geschraubt wurden. Seitdem geht es weder vor noch zurück.
Das RP verlangt, dass die Fracht in zwei Teile zerlegt und auf zwei kleineren Fahrzeugen weiter transportiert wird. Der Hersteller, eine Firma in Italien, behauptet, man könne das Bauteil zwar zerlegen, könne es aber nicht mehr transportieren. Ein externer TÜV-Gutachter hat das zwar bestätigt, aber das Regierungspräsidium zweifelt das Gutachten an. „Die Herstellerfirma ist weiter in der Pflicht zu beweisen, dass es sich um eine unteilbare Ladung handelt“, sagt Clemens Homoth-Kuhs.
Doch jeder Tag, der verstreicht, kostet die Beteiligten Geld. Ein Kenner der Logistik-Branche sagte unserer Zeitung, dass die Herstellerfirma in Italien an der Geschichte zugrunde gehen könnte. „Die müssen jetzt schon mit Konventionalstrafen in Millionenhöhe rechnen.“ Dass sich das Regierungspräsidium im Nachgang Schadensersatzforderungen gegenüber sieht, glaubt Clemens Homoth-Kuhs nicht. „Wir sehen dem gelassen entgegen, weil wir auf Grundlage des Gesetzes und der Rechtspraxis gehandelt haben“.