Stau auf der Autobahn: Die meisten Pendler fahren mit dem Auto zur Arbeit. Besonders auf dem Land gibt es häufig keine Alternativen dazu. Foto: dpa/Marijan Murat

Als Ausgleich für steigende Spritpreise will die Groko die Pendlerpauschale erhöhen. Wer viel verdient, profitiert stärker. Schon gibt es erste Stimmen, die Nachbesserungen fordern.

Berlin - Vor einer Woche hat die schwarz-rote Koalition in Berlin die Eckpunkte ihres Klimaschutzprogramms 2030 festgelegt. Auch auf Arbeitnehmer kommen Veränderungen zu. Denn als Ausgleich zu steigenden Spritpreisen will die Regierung die Pendlerpauschale erhöhen. Wir erläutern, was genau geplant ist – und welche Tücken das Konzept hat.

 

Was hat die Regierung vor und warum sind Pendler besonders betroffen?

Ein zentrales Element des Klimaschutzprogramms ist die CO2-Bepreisung: Der Klimakiller Kohlendioxid soll künftig auch in den Sektoren Verkehr und Gebäude mit einem Preis belegt werden. Zunächst gibt es einen Festpreis für eine Tonne CO2, der jährlich steigt – und zwar von 10 Euro im Jahr 2021 auf 35 Euro im Jahr 2025. Ab 2026 soll es einen Handel mit CO2-Zertifikaten geben und sich der Preis am Markt bilden. Die Zertifikate müssen Unternehmen erwerben, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen – zum Beispiel Raffinerien. Die Firmen werden sich das Geld anschließend von den Kunden zurückholen. Der Startpreis von 10 Euro im übernächsten Jahr wird Benzin und Diesel an der Tankstelle voraussichtlich um drei Cent je Liter verteuern, bei 35 Euro je Tonne CO2 ist mit Mehrkosten von rund 10 Cent je Liter zu rechnen. Damit will die Politik Verbraucher dazu bringen, öfter den Wagen stehen zu lassen und sich beim nächsten Autokauf ein klimafreundlicheres Fahrzeug zuzulegen.

Gibt es einen Ausgleich für die steigenden Spritpreise?

Ja, die Koalition will die Verbraucher an mehreren Stellen entlasten. Wichtig für Arbeitnehmer sind die geplanten Änderungen an der Pendlerpauschale (die offiziell „Entfernungspauschale“ heißt): Wer einen langen Arbeitsweg zurücklegt, soll vom übernächsten Jahr an ab dem 21. Kilometer 35 statt 30 Cent steuerlich absetzen können. Praktisch bedeutet das: Bis Kilometer 20 kann der Pendler 30 Cent pro Arbeitstag und einfacher Fahrt vom zu versteuernden Einkommen abziehen, ab dem 21. Kilometer dann 35 Cent. Diese Maßnahme wird aber bis Ende 2026 befristet. Bis dahin sollen auch in ländlichen Regionen der Nahverkehr und die Infrastruktur für E-Fahrzeuge ausgebaut sein.

Spielt das Verkehrsmittel bei der Pendlerpauschale eine Rolle?

Nein, jeder Pendler kann die Pauschale in Anspruch nehmen. In der Praxis profitieren jedoch vor allem Autofahrer: Zwei von drei Pendlern sind laut Zahlen des Statistischen Bundesamts mit dem Auto unterwegs, bei weiten Wegen steigt der Anteil noch an. Etwa jeder sechste Pendler fährt mit dem Auto mehr als 25 Kilometer zur Arbeit. Wer längere Strecken mit dem Zug pendelt, hat gegenüber Auto-Pendlern einen Vorteil: Er kann von der höheren Pendlerpauschale profitieren, ohne mehr für Sprit ausgeben zu müssen. Für Bahnfahrer gilt jedoch eine Höchstgrenze bei der Pauschale von 4500 Euro pro Jahr, die es für Autofahrer nicht gibt.

Profitieren alle Fernpendler, die mit dem Auto unterwegs sind, gleichermaßen von der Erhöhung der Pauschale?

Grundsätzlich gilt: Je höher das Einkommen eines Arbeitnehmers ist, desto stärker profitiert er. Das hängt damit zusammen, dass die Pauschale vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt wird: Wer ein hohes Einkommen hat, hat einen hohen Grenzsteuersatz, folglich schlägt die Entlastung stärker durch.

Kann man das mit Zahlen unterlegen?

Ja, es gibt verschiedene Berechnungen dazu. Eine hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung für die „FAZ“ angestellt: Demnach würde etwa ein Fahrer eines Kleinwagens mit einem Verbrauch von 4,1 Liter auf 100 Kilometer und geringem Einkommen (verheiratet, zwei Kinder, 20 000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen) ab 2021 entlastet, wenn er mehr als 28 Kilometer pendelt. Ein Spitzenverdiener mit 300 000 zu versteuerndem Jahreseinkommen ohne Kind und Ehepartner würde bereits ab einer Entfernung von 25 Kilometer entlastet – selbst dann, wenn er einen SUV mit einem Verbrauch von sieben Litern fährt. Weil der CO2-Preis steigt und mit ihm der Spritpreis, müssten beide in den Folgejahren längere Strecken zurücklegen, um entlastet zu werden: Ab 2023 müsste der Geringverdiener mit dem Kleinwagen 77 Kilometer fahren. Beim Spitzenverdiener mit dem SUV würden 30 Kilometer reichen.

Ist sich die Koalition darüber im Klaren, dass die Regelung eine Unwucht hat?

Tatsächlich gibt es bereits die ersten Stimmen, die Nachbesserungen fordern. Der SPD-Haushälter Johannes Kahrs etwa meint, dass das Paket „sozial gerecht ausgestaltet“ werden müsse. Ihm schwebt eine Art Klimabonus zugunsten von Geringverdienern vor. Eine ganz andere Frage ist, ob das gesamte System überhaupt geeignet ist, eine klimafreundliche Lenkungswirkung zu entfalten.