Man prüfe etwa, ob Neueinstellungen davon abhängig gemacht werden könnten, dass Ärzte bereit seien, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Foto: imago images/Westend61/Joseffson

In Baden-Württemberg wollen viele junge Ärzte keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen. Das Land prüft nun, ob Neueinstellungen davon abhängig gemacht werden können.

Berlin - Baden-Württembergs Landesregierung prüft die Einführung einer Pflicht zu Abtreibungen für Ärzte an Unikliniken. Man prüfe etwa, ob Neueinstellungen davon abhängig gemacht werden könnten, dass Ärzte bereit seien, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, sagte die Staatssekretärin im Landessozialministerium, Bärbl Mielich, der „tageszeitung“ (Montag) in Berlin. Bei jungen Ärzten setze man zudem darauf, sie über Weiterbildungen dafür zu sensibilisieren, dass Abtreibungen zur Arbeit dazugehörten. Die Unikliniken unterstehen dem Land.

Paragraf 218 überprüfen

Als Landesregierung habe man eine Verantwortung bei der Versorgung in diesem Bereich, erklärte die Grünen-Politikerin weiter. „Es gibt immerhin einen im Gesetz festgeschriebenen Sicherstellungsauftrag.“ Unter den Ärzten werde derzeit ein „Generationenwechsel spürbar“. Viele, die heute Abtreibungen durchführten, seien 60 Jahre und älter. „Und es gibt nicht viele, die bereit sind, ihnen nachzufolgen.“

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Generell sprach sich Mielich dafür aus, den Paragrafen 218 zu Schwangerschaftsabbrüchen zu überprüfen. Dieser stelle einen Kompromiss dar, sagte sie. „Und von Zeit zu Zeit müssen Kompromisse eben darauf hin überprüft werden, ob sie noch tragfähig sind und halten, was sie versprechen.“ Eine Abtreibung steht grundsätzlich unter Strafe. Innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft bleibt der Eingriff unter anderem dann straffrei, wenn zuvor eine Beratung stattgefunden hat oder die Schwangerschaft auf ein Sexualverbrechen zurückzuführen ist.