Vor wenigen Tagen hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der das „Werbungsverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche abschaffen soll. Wie stellt sich die Situation für ungewollt Schwangere im Kreis Böblingen dar?
Die Bundesregierung aus SPD, Grüne und FDP hat sich vergangene Woche darauf geeinigt, den Paragrafen 219a zu streichen. Damit soll es Medizinern in Zukunft möglich sein, offen darüber zu informieren, ob und wenn ja, mit welcher Methoden sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Dies war bislang eine Straftat, die mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden konnte.
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Der anstehende Wegfall des sogenannten „Werbungsverbots“ betrifft auch Frauen im Kreis, Beratungsstellen wie Pro Familia in Böblingen oder den Klinikverbund Südwest, der kreisweit mehrere Standorte mit gynäkologischen Abteilungen betreibt. Beate Scharfenstein von Pro Familia Böblingen begrüßt die angekündigte Streichung des Paragrafen 219a: „Der Schritt ist überfällig. Der Paragraf verletzt die Informationsrechte von Ratsuchenden auf der einen und Ärzten und Ärztinnen auf der anderen Seite.“
Ärzte haben eine Informationspflicht
Wenn die Ärzte Angst hätten, über einen Abbruch Auskunft zu geben, könnten sie zudem ihrer Informationspflicht nicht nachkommen. „Vor allem für Frauen entsteht ein Vakuum, das von bestimmten Gruppen ausgenutzt wird, um gezielt Fehlinformationen zu streuen“, erläutert die Leiterin der Beratungsstelle, die selbst Ärztin ist. Nicht selten haben Fundamentalisten und politisch Rechte öffentlich Stimmung gegen Einrichtungen wie Pro Familia oder Ärzte gemacht, die sich für eine Entkriminalisierung einsetzen. „Mahnwachen oder Anfeindungen hat es in Böblingen noch nicht gegeben. Wir kennen das aber aus anderen Städten“, so Scharfenstein.
Das Informationsdefizit, ob, wie und wo Abbrüche durchgeführt werden, hätten das ohnehin schon tabuisierte Thema noch weiter an den Rand gedrängt – rechtlich und moralisch. Sarah Carstensen, Sozialpädagogin bei Pro Familia in Böblingen, sagt: „Schon die Info, ob ein Eingriff angeboten wird und ob dieser operativ oder medikamentös durchgeführt wird, stellt für Mediziner eine Straftat dar. Und für Frauen ist die Entscheidung ohnehin eine große psychische Belastung. Wenn man ihnen ihr Informationsrecht verwehrt, richtet man weiter Schaden an.“ Die jahrelange Erfahrung zeige, jede könnte in eine solche Lage kommen. „Man kann Ratsuchende nicht alleine lassen mit ihren Sorgen und Nöten“, bekräftigt Carstensen.
Ärztelisten zu finden, gleicht einem Versteckspiel
Seit drei Jahren gibt es zwar Websites, auf denen Praxen und Kliniken aufgelistet sind, die Abbrüche anbieten. Diese Listen sei aber „schwer zu finden und nicht vollständig“, erklärt Beate Scharfenstein. Die Suche nach Medizinern gleiche einem Versteckspiel, das zu Lasten der Frauen gehe. Durch das Werbungsverbot fürchteten sich viele Ärzte davor, den Eingriff anzubieten oder, wenn sie ihn durchführen, dies auch nach außen zu kommunizieren. Im Kreis Böblingen sucht man im Internet vergebens nach niedergelassenen Gynäkologen mit entsprechendem Angebot.
Frauen im Landkreis finden aber eine Betreuung, sofern sie zuvor bei einer Beratungsstelle wie zum Beispiel Pro Familia zu einem Beratungsgespräch gewesen sind und die Bedingungen des Gesetzgebers erfüllen. Auf Anfrage bestätigt der Klinikverbund Südwest mit seinen Standorten in Böblingen, Sindelfingen, Leonberg und Herrenberg, dass der Verbund als Zentralversorger auch Abbrüche durchführe. „Wir im Klinikverbund führen Abbrüche nach medizinischer, kriminologischer sowie nach der sogenannten Beratungsindikation durch – im Rahmen der rechtmäßigen Normen und Fristen“, sagt Ingo Matheus, Pressesprecher des Klinikverbunds Südwest.
2019 hat es 77 Abbrüche im Klinikverbund gegeben
Im Vor-Corona-Jahr 2019 habe es im Klinikverbund 77 Abbrüche gegeben. 2020 und 2021 seien die Zahlen gesunken. Auf ganz Deutschland gesehen sind Abbrüche „gar nicht so selten“, weiß Sarah Carstensen. Etwa 100 000 Mal pro Jahr wird in Deutschland eine Abtreibung durchgeführt. Immer muss eine der drei Indikationen vorliegen und vor dem medizinischen Eingriff ein Gespräch mit einer Beratungsstelle erfolgt sein.
Da der Paragraf 218, der den Abbruch einer Schwangerschaft als Straftat definiert, vorerst nicht abgeschafft werden soll, sehen Verbände wie Pro Familia die Debatte um eine vollständige Entkriminalisierung von ungewollt Schwangeren noch nicht als abgeschlossen an. „Die Aufhebung von 219a kann nur der Anfang sein. Es sollte ein Gesetz geschaffen werden, dass den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches regelt“, sagt Beate Scharfenstein. Bisher gehört der Schwangerschaftsabbruch zu den Straftaten gegen das Leben, wie auch Mord und Totschlag.
Schwangerschaft und Abbruch
Werbungsverbot
Der § 219a verbietet die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche. Viele Ärzte und Kliniken verzichten daher auf die Bereitstellung von Informationen oder sogar auf ein medizinisches Angebot ganz allgemein.
Abschaffung
Die Bundesregierung plant die Abschaffung von 219a. Das Gesetz muss vor Inkrafttreten zuerst durch den Bundestag. Eine Mehrheit gilt als sicher.
Indikationen
Drei Indikationen machen einen Abbruch einer Schwangerschaft in Deutschland straffrei möglich: Ein medizinischer Grund, wenn also die Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist. Ein kriminologischer, zum Beispiel nach einer Vergewaltigung. Oder nach einer Beratung, wenn die Frist von zwölf Wochen eingehalten und außerdem ein Beratungsschein abgeholt wurde. Der Abbruch darf erst vier Tage nach dem Gespräch erfolgen.
Beratung
Die Beratung muss durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle stattfinden oder einen Arzt mit staatlicher Berechtigung.