Die Pleite der Bremer Greensill-Bank hat 2021 einen Milliardenschaden verursacht. Foto: AFP/Patrik Stollarz

Die deutschen Privatbanken begrenzen die Entschädigung von Sparern im Falle einer Bankpleite. Von 2023 an wird sie sukzessive abgesenkt. Dies ist die Reaktion auf die teure Pleite der Bremer Greensill-Bank im Frühjahr.

Stuttgart - Die deutschen Privatbanken schränken ihre Einlagensicherung ein und legen dabei erstmals Obergrenzen für eine Entschädigung fest. Das hat der Bundesverband Deutscher Banken mitgeteilt. Das Limit liegt für private Sparer und Stiftungen von 2023 an maximal bei fünf Millionen Euro. Im Jahr 2025 sinkt diese Obergrenze auf drei Millionen Euro, im Jahr 2030 liegt sie dann nur noch bei einer Million Euro. Für Unternehmen wird die Grenze bei 50 Millionen im Jahr 2023 festgelegt, zwei Jahre später dann bei 30 Millionen und 2030 bleibt das Limit bei höchstens zehn Millionen Euro. Die Grenze gilt pro Bank und nicht je Konto. Gelder, die im Ausland über ausländische Niederlassungen der beteiligten Banken eingeworben wurden, sollen allerdings nur noch bis zur Höhe von 100 000 Euro geschützt werden.

Nur wenige Sparer betroffen

Die betroffene Gruppe ist relativ klein. Lediglich zwei Prozent der Sparer dürften vom neuen Limit betroffen sein. Dies ist eine Reaktion darauf, dass im Frühjahr 2021 die Pleite der Greensill-Bank in Bremen den Sicherungsfonds erheblich beansprucht hat. Insgesamt 1,1 Milliarden Euro hat die Pleite dieser binnen weniger Jahre aggressiv gewachsenen Bank den Sicherungsfonds gekostet.

Diese hatte im Zeitalter von Negativzinsen Anleger mit lukrativen Angeboten gelockt – im März diesen Jahres konnte sie diese aber nicht mehr bedienen und meldete Insolvenz an.

Kommunen haben viel Geld verloren

Dabei mussten noch nicht einmal alle Verluste abgedeckt werden: Betroffen waren auch viele Kommunen, die schon 2017 aus der Einlagensicherung herausgefallen waren. Deren durch die Pleite verlorenen Gelder schätzt man auf etwa 340 Millionen Euro. Dennoch waren nach der Greensill-Pleite die meisten Entschädigungen nicht an private Sparer, sondern an professionelle Anleger gegangen.

Die Reform der Einlagensicherung gilt nur für Konten bei Privatbanken, die nicht nur der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), sondern zusätzlich dem freiwilligen Sicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) angehören. Dies ist aber bei den meisten Privatbanken in Deutschland der Fall. Im EdB sind nach Bankpleiten nur 100 000 Euro je Anleger abgesichert. Der BdB-Fonds deckte bisher die Einlagen ohne Obergrenze ab.