Da beißt die Maus keinen Faden ab: Die Landesregierung will auf keine Heimtierschutz-Verordnung – und dabei soll es bleiben. Foto: M. Stachniss/L. Ferber-Goertz

Die grün-rote Landesregierung hält nichts von einer Heimtierschutz-Verordnung. Ein politischer Fehler, sagt unser Kommentator Markus Brauer.

Stuttgart - Es gibt kaum eine tierische Spezies, die nicht per Gesetz, Verordnung oder Haltungsrichtlinie erfasst ist. So existieren Verordnungen für gefährliche Tiere, zur Bekämpfung der San-Jose-Schildlaus, zum Schutz wild lebender Tierarten, für Nutztiere, Hunde, Versuchstiere . . . Aber ausgerechnet bei des Deutschen liebstem Freund, dem Heimtier, klafft eine ordnungsrechtliche Lücke. Nicht, dass Heimtiere – domestizierte Tiere wie Hunde, Katzen oder Nager, die mit dem Menschen eng zusammenleben – hier zu Lande völlig schutzlos wären. Das 2013 novellierte Tierschutzgesetz regelt – Paragraf 2 und 3 – die artgerechte Haltung von Tieren. Was dort höchst allgemein formuliert ist, wird in den einzelnen Tierverordnungen spezifiziert.

 

28 Millionen Heimtiere leben unter deutschen Dächern

In jedem zweiten deutschen Haushalt bellt, krabbelt, miaut, raschelt und zwitschert es. Katzen, Hunden, Nagern und Vögeln den bestmöglichen Schutz vor wissentlich oder unwissentlich falscher Haltung zu gewähren, liegt im Interesse der Tiere und aller Tierfreunde. Und davon gibt angesichts von mehr als 28 Millionen Heimtieren in Deutschland mehr als genug. An der Hartnäckigkeit der Tierschutzverbände jedenfalls liegt es nicht, dass bei Heimtieren ein weißer Fleck in der Gesetzeslandschaft klafft.

Seit Jahren fordern der Deutsche Tierschutzbund, seine Landesverbände und Tierschutzvereine ein Heimtiergesetz. Doch sowohl im Bund als auch in den Ländern stoßen sie auf taube Ohren. Das Argument, man würde damit zu stark in die Privatsphäre des Bürgers eingreifen und könne eine solche Regelung in der Praxis unmöglich überprüfen, zieht nicht. Es geht nicht um behördliche Gängelei und Schnüffelei, sondern um die Festlegung klarer und konkreter Mindeststandards für Zucht, Verkauf und Haltung von Heimtieren. Und darum, Halter besser über die artgerechte Haltung eines Tieres zu informieren. Um nicht mehr und nicht weniger. Wie man das nennt – Tierhalter-Führerschein oder Sachkundenachweis – ist zweitrangig. Entscheidend ist, dass derjenige, der sich ein Tier anschafft, genau weiß, auf was er sich einlässt: auf ein Lebewesen, das ihm viele Jahre ein treuer und teurer Begleiter sein wird.

Heimtiergesetz wäre ein wichtiges politisches Signal

Ein solches Gesetz wäre ein eminent wichtiges Signal an alle, die sich für eine artgerechte Haltung und den Schutz von Tieren einsetzen. Ein Signal, dass die Politik ihre Arbeit wahrnimmt, unterstützt und fördert. Dass Grüne und SPD den Tierschutz auf ihre Fahnen geschrieben haben, ist lobenswert. Aber was nützt alle salbungsvolle Rhetorik, wenn der politische Einfluss nicht genutzt wird, um sich aktiv für einen besseren Schutz von Heimtieren stark zu machen. Die SPD ist an 14, die Grünen an neun Landesregierungen beteiligt. Da wäre es ein Leichtes, der Bundesregierung eine Initiative über den Bundesrat anzutragen.

Vor allem Grün-Rot in Baden-Württemberg steht in der Pflicht und könnte Vorreiter sein. Dass Problem ist ja nicht, dass eine Regelung in der Praxis schwer umzusetzen wäre, sondern dass es an politischem Wille fehlt. Keine Partei – auch nicht die Grünen – will es sich mit den Tierhaltern verderben. Wenn schon die rund 370 000 Jagdscheinbesitzer wegen eines neuen Jagdgesetzes zum großen Halali blasen, wie wäre es erst, würden 30 Millionen Tierfreunde gegen staatliche Regulierungswut aufbegehren?

Dass Grün-Rot vor der Landtagswahl im März 2016 dieses Fass nicht aufmachen mehr will, ist nachvollziehbar – und dennoch unklug. Parteipolitische Taktiererei darf nicht über den Tierschutz gestellt werden. Im Gegenteil. Wer sich hier profiliert, kann sicher sein: Die Tierfreunde unter den Wählern werden es danken. Und von ihnen gibt es sehr viele.