Ein 26-Jähriger hatte in einem Imbiss in Stuttgart-Möhringen ein verfeindetes Bandenmitglied angeschossen. Nun wurde er zu sieben Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt.
Es sind viele Menschen, die am Freitagmittag zum vorerst letzten Urteil in der Schüsse-Serie ins Stuttgarter Landgericht gekommen sind. Darunter sind offenbar viele Angehörige und Freunde des Angeklagten. Mindestens zwei Frauen stehen nach der Urteilsverkündung die Tränen in den Augen.
Wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ist ein 26-jähriger Stuttgarter zu sieben Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. „Wer aus relativ kurzer Distanz auf den Oberkörper von jemandem zielt, hat eine Tötungsabsicht“, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor sogar neun Jahre Haft gefordert.
Schuss aus dreieinhalb bis vier Metern Entfernung
Am 28. Januar 2025 wurde ein damals 27-Jähriger in einem noch nicht eröffneten Dönerimbiss in Stuttgart-Möhringen angeschossen. Aus dreieinhalb bis vier Metern Entfernung krachte die Kugel durch den rechten Oberarm in seinen Oberbauch.
Er erlitt unter anderem einen Riss an der Leber sowie eine Perforation am Magen – überlebte aber. Das Gericht geht davon aus, dass der nun Verurteilte auf ihn geschossen hatte. Beide Männer sind im Möhringer Stadtteil Fasanenhof aufgewachsen und haben die Riedseeschule besucht, allerdings in verschiedenen Jahrgängen.
Das dürfte jedoch nicht der Grund für den versuchten Mord sein. Der Schuss lässt sich vielmehr der Bandenkriminalität zurechnen, welche im Sommer 2022 in der Region Stuttgart begann. Der angeschossene Mann war polizeibekannt und wird der sogenannten Zuffenhausen/Göppingen-Gruppe zugeordnet. Dieser Gruppe gegenüber steht die Esslingen/Ludwigsburg-Gruppe, welcher der nun verurteilte Täter angehört. Beide Cliquen sind im Kern aus der kurdisch geprägten rockerähnlichen Gruppierung Red Legion erwachsen.
Der Verurteilte war zur Tatzeit 25 Jahre alt und lebte zwischen 150 und 200 Meter vom Möhringer Dönerimbiss entfernt. Am Tag nach dem lebensgefährlichen Schuss wurde er festgenommen.
Zeugen haben geschwiegen oder Erinnerungslücken vorgegeben
Ob er wirklich der Täter ist, war in den vergangenen Monaten nicht ganz leicht herauszufinden. Zeugen schwiegen entweder oder gaben große Erinnerungslücken vor. „Innerhalb dieser Gruppen kooperiert man weder mit der Polizei noch mit dem Gericht“, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung am Freitag.
Am 5. März wurde nahe einer Fußgängerbrücke an der Körsch in Möhringen eine Umhängetasche mit einer Schusswaffe und Patronen gefunden – die gleichen Patronen wie jene, die im Imbiss abgefeuert wurden. An der Tasche waren DNA-Spuren des Mannes zu finden, an der Tatwaffe Mischspuren mit seiner DNA.
Nicht vollständig geklärt werden konnte die Frage nach dem Handy des Angeklagten. Er hatte keine Telefonkarte, sondern loggte sich nur in offene Wifi-Verbindungen ein. Eine halbe Stunde vor dem Schuss tippte er zu Hause noch ins Handy, dass er nun duschen gehe. Daraufhin blieb es knapp vier Stunden gesperrt. Ein Anruf in der Zwischenzeit wurde nicht entgegengenommen, das Handy also nicht genutzt – was für die Staatsanwaltschaft auch ein Indiz für die Schuld des Mannes war.
Der Verteidiger führte unterdessen ein gelöschtes Foto als Beweis für die Unschuld seines Mandanten an. Drei Minuten nach dem Schuss war ein Foto gemacht worden, das den Wohnungsboden des Angeklagten zeigt: Zu diesem Zeitpunkt könne er unmöglich wieder zu Hause gewesen sein, wenn er den Schuss abgegeben habe, argumentierte dieser. Allerdings könnte das Bild auch von einer anderen Person aufgenommen und direkt wieder gelöscht worden sein; dies ist auch im gesperrten Zustand eines Handys möglich. Davon geht das Gericht aus – was nun zur Verurteilung führte.