Die Bundespolizei hält am Stuttgarter Flughafen nicht aktiv nach Schulschwänzern Ausschau. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Kultusministerin Eisenmann mahnt: Ferienzeiten gelten für alle gleichermaßen. Ein Massenphänomen sei das Schwänzen vor den Ferien aber nicht. Die Zahlen in Stuttgart sind in den letzten Jahren gleichbleibend.

Stuttgart - Wer in den Schulferien verreist, zahlt oft mehr. Nur ein paar Tage vorher können Flüge und andere Reiseangebote noch günstiger sein. Immer wieder kommt es vor, dass Familien diesen Effekt nutzen und schon vor Beginn der Ferien in den Urlaub starten. In der letzten Woche sei das Programm in der Schule ohnehin überschaubar, heißt es dann oft.

Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) mahnt, dass Eltern, die eigenmächtig die Ferien verlängern, ein schlechtes Vorbild für ihre Kinder seien. „Wenn Eltern sagen, ich entscheide, wann mir Schule passt oder nicht, vermitteln sie ihren Kindern dadurch auch den Eindruck, dass Schule nicht so wichtig ist“, sagte Eisenmann. „Das ist fatal. Dafür habe ich kein Verständnis. Wir alle müssen uns an Spielregeln halten. Bei allem Verständnis für die günstige Urlaubsreise, aber die Ferienzeiten gelten für alle gleichermaßen.“ Es sei entscheidend, dass Eltern ihren Kindern Respekt und Wertschätzung gegenüber der Institution Schule vorlebten.

Kein Massenphänomen

Ein Massenphänomen ist Schule schwänzen vor den Ferien laut Kultusministerium aber nicht. Zahlen dazu werden nicht zentral erhoben. Fehlt ein Schüler unentschuldigt, kann die jeweilige Schule dies beim Amt für Öffentliche Ordnung anzeigen. Das Amt eröffnet in dem Fall ein Verfahren. In Stuttgart gab es 2018 insgesamt 830 Verfahren wegen Schulverstößen. 2019 sind es bislang 587. Hinter einem Verfahren können mehrere Fehltage stecken.

Welchen Anteil Fehltage wegen verlängerter Ferien haben, wird normalerweise nicht gesondert erfasst. In den vergangenen Jahren haben man sich aber mal die Mühe gemacht, die Ferienverlängerungen gesondert herauszusuchen, erklärt eine Sprecherin der Stadt Stuttgart. Dabei sei herausgekommen, dass es etwa 300 Verfahren wegen Ferienverlängerungen gibt. Es wird nicht zwischen den verschiedenen Ferien unterschieden. Die Zahl sei in den letzten Jahren relativ gleichbleibend. In Stuttgart gab es im Schuljahr 2017/2018 etwa 98 000 Schüler. In einigen größeren Kommunen rund um Stuttgart gibt es entweder gar keine Zahlen zu Ferienverlängerungen oder das Thema wird als kaum relevant angesehen.

Billiger Flug zählt nicht für Beurlaubung

In Ausnahmefällen gibt es die Möglichkeit, dass Eltern eine Beurlaubung vom Schulbesuch beantragen. Der Wunsch, eine geplante Urlaubsreise früher anzutreten, zählt aber nicht als Grund, erklärt das Kultusministerium. Welche Beurlaubungsgründe anerkannt werden, ist in der Schulbesuchsverordnung aufgelistet. Dazu gehören zum Beispiel: von der Krankenkasse veranlasste Heilkuren, Teilnahme an einem internationalen Schüleraustausch, ein Sprachkurs im Ausland oder ein wissenschaftlicher Wettbewerb. Als persönliche wichtige Gründe werden beispielsweise die Eheschließung von Geschwistern oder ein Todesfall in der Familie anerkannt.

Am Flughafen Stuttgart gibt es keine spezielle Fahndung nach Kindern und Jugendlichen, die möglicherweise früher als erlaubt mit ihrer Familie in den Urlaub fahren. Es könne lediglich sein, dass Beamte der Bundespolizei während der Passkontrolle Auffälligkeiten feststellten und dann nachfragen, sagte eine Sprecherin der Bundespolizeidirektion Stuttgart. Vor den Pfingstferien wurden auf diesem Wege etwa eine Handvoll Schulschwänzer erwischt. Aus der Woche vor den Sommerferien sei derzeit noch nichts bekannt.