Nach den Osterferien gibt es zunächst Fernunterricht in Baden-Württemberg. (Symbolfoto) Foto: dpa

Wann an den Schulen wieder Präsenzunterricht stattfindet, steht in den Sternen. Wichtig ist eine Verpflichtung zu Tests, kommentiert Christian Gottschalk.

Stuttgart - Mit dem Abschied von Susanne Eisenmann aus der Politik scheint an den Schulen im Land wieder die Vorsicht zu regieren. Nach den Osterferien gibt es zunächst einmal eine Woche lang Fernunterricht für alle. Krasser kann der Gegensatz nicht sein: Noch kurz vor den Wahlen wurden zumindest die jüngeren unter den Schülern trotz nicht vorhandener Testmöglichkeiten in die Klassenräume zurück geschickt. Ob eine Woche nach Ferienende, vom 19. April an, wieder ein Wechselunterricht stattfinden wird, wie jetzt erst einmal in Aussicht gestellt, das steht in den Sternen – wie so oft.

 

Recht auf Präsenzunterricht eingeklagt

Dabei wäre das Kultusministerium gut beraten das Augenmerk nicht nur auf eine verpflichtende Testung zu legen. Kein Schulbesuch ohne Test ist die einzig richtige Konsequenz. Der Blick muss sich auch verstärkt auf die Mittelstufen richten. In Wiesbaden haben dieser Tage zwei Schüler der 8. und 10. Klasse vor Gericht ihr Recht auf Präsenzunterricht eingeklagt, steigenden Infektionszahlen zum Trotz. Begründet worden ist das mit der Gleichbehandlung: Warum für die 8. Klasse etwas anderes gilt als für die Klasse 6 sei nicht erklärbar, so das Gericht. Praktische Auswirkungen hat die Entscheidung für Baden-Württemberg zwar nicht. Die Begründung könnte bei entsprechenden Klagen allerdings auch im Südwesten verfangen. Die Gleichbehandlung war dem Mannheimer Verwaltungsgerichtshof in der Vergangenheit ein wichtiger Grundsatz, und das Leiden der Schüler ist in der Tat ungleich verteilt. Die Mittelstufe geht nun in den vierten Monat ohne Präsenzunterricht.