Rektor Ralph Nigl hätte gern Schulfrieden am Schickhardt-Gymnasium. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Schön, dass das Kultusministerium aus den jahrelangen Querelen um eine Schülerin an einem Stuttgarter Gymnasium Konsequenzen ziehen will. Inge Jacobs fragt sich allerdings, weshalb erst jetzt?

Stuttgart - Auf Konfliktfälle wie am Schickhardt-Gymnasium ist die Kultusverwaltung offenbar nicht eingerichtet. Aber die Zeiten haben sich geändert. Waren es früher vor allem direkte Auseinandersetzungen zwischen Schülern oder auch zwischen Schülern und Lehrern, auf die mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen reagiert werden musste, so stellt sich die Lage im Zeitalter medialer Plattformen, aber auch eines veränderten Rollenverständnisses von Eltern und Schülern anders dar. Schon seit einigen Jahren finden Schikanen auch auf der virtuellen Bühne statt, verletzen aber die Betroffenen nicht minder. Und sind durchaus geeignet, einen Schulfrieden massiv zu stören.

Anspruchshaltung und Rollenverständnis von Schülern und Eltern haben sich verändert

Die Anspruchshaltung von Schülern und Eltern hat sich gewandelt. Schule wird als Dienstleister gesehen, Noten werden immer öfter zum Gegenstand hartnäckiger Verhandlungen. Das mag im Einzelfall gerechtfertigt sein. Doch was ist, wenn eine einzelne Schülerin beziehungsweise ihre Mutter den Schulbetrieb über Jahre durch ständige Beschwerden massiv behindert, Sonderbehandlung einfordert und zudem noch auf öffentlichen Plattformen über Schule, Schulleiter, Lehrer herzieht? Alles Privatsache?

Klare Antwort: Nein. Zu Recht stellt jetzt das Kultusministerium fest: „Eine fehlende Wertschätzung gegenüber den Lehrkräften und der Institution Schule darf der Staat nicht hinnehmen.“ Hat er aber. Und zwar jahrelang. Das ist unsäglich. Und unzumutbar für die ganze Schulgemeinschaft. Denn deren Handlungsspielraum ist ohne Rückendeckung der Kultusbehörden begrenzt. Das Regierungspräsidium muss sich fragen lassen, weshalb es die Schule so lange hat hängen lassen. Und beim Kultusministerium darf man gespannt sein, wie schnell es seine Ankündigung einer Gesetzesnachschärfung wahr macht.